Drucksache - DS/0719/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.
Der in der Anlage 2 enthaltene Vorschlag ist abzulehnen.
Begründung: Die Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg (zuletzt von der BVV am 17.02.2022 beschlossen) legt fest, dass das Begleitgremium Bürgerhaushalt die Vorschläge als Vorlage an die BVV in der Regel vierteljährlich über den BVV-Vorstand einreicht.
Nach beschlossenem Bürgerhaushaltsverfahren wurden von der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt in 2022 insgesamt 38 und in 2023 bislang 15 (Stand 21.03.2023) eingegangene Vorschläge gesichtet und unter Abgleich der vorliegenden Stellungnahmen aus den Fachämtern in die jeweils geeigneten Bearbeitungsverfahren mit Information an das Begleitgremium Bürgerhaushalt wie folgt geleitet:
*Stand 21.03.2023
Die erste reguläre Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt wurde am 9. März 2023 in der Lichtenberger Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung (LAB) im hybriden Format durchgeführt und gemeinsam mit den anwesenden Vorschlagseinreichenden hat das Gremium die von der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt vorgelegten 4 Vorschläge beraten.
Entsprechend seiner in der Rahmenkonzeption festgelegten Möglichkeiten hat das Begleitgremium Bürgerhaushalt folgenden Umgang im weiteren Verfahren für 3 Vorschläge beschlossen:
- Umsetzung (Anlage 1) – 2 Vorschläge - Ablehnung (Anlage 2) – 1 Vorschlag
Die Darstellung innerhalb der Anlagen erfolgte nach fortlaufender Vorschlagsnummer.
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