Drucksache - DS/0709/IX  

 
 
Betreff: Schaffung einer Clearingstelle / Sozialberatungsstelle im Jobcenter Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2023 
18. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Arbeit, Soziales und Gesundheit mitberatend
24.05.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Arbeit, Soziales und Gesundheit vertagt   
28.06.2023 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Arbeit, Soziales und Gesundheit erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
03.05.2023 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
07.06.2023 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
05.07.2023 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
15.09.2023 
6. (Sonder-)Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB SPD PDF-Dokument
Austauschexemplar AzB SPD PDF-Dokument
Stellungnahme ASG PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dass im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den Bezirkshaushalt 2024/2025 zwei zusätzliche bezirkliche Planstellen (Sozialarbeiter*in) in Kapitel 3900 (Amt für Soziales) für die Erbringung kommunaler Leistungen gem. § 16a SGB II im Rahmen einer sog. Clearingstelle (Sozialberatung) im Lichtenberger Jobcenter geschaffen werden.

 

Ziel dieser Clearingstelle soll unter anderem sein:

  • Einfache Erreichbarkeit am Ort der Leistungsgewährung nach dem SGB II
  • Verbesserung der Qualität der Beratung zu Unterstützungsleistungen und intensivierte Möglichkeiten der individuellen Unterstützung
  • gezieltere Bedarfsermittlung und unmittelbare Anbindung an Leistungen gem. § 16a SGB II (als kommunale Pflichtleistung)
  • Schließung von Lücken im Unterstützungsnetzwerk, Lotsenfunktion
  • gezielterer Abbau von Unterstützungsbedarfen und in der Folge eine Verbesserung bzw. Steigerung der Chancen zur Erwerbsintegration
  • Optimierung eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Eingliederung in Erwerbsarbeit
  • verbesserte Zusammenarbeit von Jobcenter, freien Träger, Fachdiensten des Bezirkes

 

Hierzu gehören unter anderem folgende Aufgaben der Clearingstelle:

  • Sozialpädagogische Anamnese/ Bedarfserhebung
  • Soziale Notlagen und Unterstützungsbedarfe identifizieren und adressieren
  • Erwerbsbezogene Vermittlungshemmnisse erkennen
  • Handlungsbedarfe ermitteln, Selbsthilfepotentiale anregen und ggf. unterstützende Maßnahmen treffen
  • Schnittstellenfunktion der beiden Hilfesysteme gem. SGB II und SGB XII (bzw. ASOG)
  • unmittelbare und direkte Bereitstellung der Unterstützungsleistungen des § 16a SGB II 
  • Entwicklung einer gemeinsamen Lösungsstrategie
  • Gezielte Steuerung an die Fachdienste, direkte Kontaktaufnahme mit Fachdiensten

 

Begründung:

Durchschnittlich jede fünfte gemeldete Person im Jobcenter hat Bedarf an Sozialberatung. Dabei werden Problemlagen der Kund*innen immer komplexer (u.a. Schulden, Verschuldung, Wohnungsnot, gesundheitliche Defizite, komplizierte Lebens- und Familiensituationen). Damit steigt nicht nur seit mehreren Jahren der quantitative Bedarf an Beratung, sondern auch die Anforderung an die Qualität und Intensität der Beratung. Ratsuchende haben dabei teils große Probleme, in entsprechenden Beratungsstellen tatsächlich auch anzukommen.

Der Bedarf an kommunalen Eingliederungsleistungen gem. §16a SGB II ist innerhalb des letzten 5-Jahreszeitraum kontinuierlich über alle Leistungen hinweg gestiegen. Im Bereich der psychosozialen Beratung hat sich der Bedarf fast verdoppelt, im Bereich der Kinderbetreuung annähernd verdreifacht und bei der häuslichen Pflege mehr als verfünffacht.

Eine Sozialberatung unmittelbar im Jobcenter Lichtenberg erreicht Betroffene direkt am Ort ihrer Existenzsicherung. Sie ist damit ein besonders niedrigschwelliges Unterstützungs­angebot und soll eine wichtige Brückenfunktion v.a. für diejenigen darstellen, bei denen sich im Zuge der Existenzsicherung herausstellt, dass weiterführende Unterstützung und Hilfe benötigt wird.

Das Modell hat sich dabei bereits bewährt: Die Jugendberufsagentur bietet eine solche Sozialberatung für junge Menschen, welche ausgesprochen erfolgreich arbeitet. In drei anderen Berliner Bezirken wurden als Teil der kommunalen Leistungen gem. § 16a SGB II in den vergangenen Jahren eben solche Clearingstellen als Piloten durchgeführt, die aufgrund ihres Erfolges nunmehr verstetigt wurden. Auch aus diesen Gründen heraus plädieren das Jobcenter Lichtenberg und das Amt für Soziales für die Einführung einer solchen Clearingstelle auch in unserem Bezirk.

 

„Die Clearingstellen § 16a SGB II leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung Leistungsberechtigter nach dem SGB II, die einen Bedarf an kommunalen Eingliederungsleistungen haben.“ Mit diesem Fazit befürwortete der Senat die Ausweitung auf weitere Bezirke in seinem Evaluationsbericht vom 29.04.2019.

 
 

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