Drucksache - DS/0709/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dass im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den Bezirkshaushalt 2024/2025 zwei zusätzliche bezirkliche Planstellen (Sozialarbeiter*in) in Kapitel 3900 (Amt für Soziales) für die Erbringung kommunaler Leistungen gem. § 16a SGB II im Rahmen einer sog. Clearingstelle (Sozialberatung) im Lichtenberger Jobcenter geschaffen werden.
Ziel dieser Clearingstelle soll unter anderem sein:
Hierzu gehören unter anderem folgende Aufgaben der Clearingstelle:
Begründung: Durchschnittlich jede fünfte gemeldete Person im Jobcenter hat Bedarf an Sozialberatung. Dabei werden Problemlagen der Kund*innen immer komplexer (u.a. Schulden, Verschuldung, Wohnungsnot, gesundheitliche Defizite, komplizierte Lebens- und Familiensituationen). Damit steigt nicht nur seit mehreren Jahren der quantitative Bedarf an Beratung, sondern auch die Anforderung an die Qualität und Intensität der Beratung. Ratsuchende haben dabei teils große Probleme, in entsprechenden Beratungsstellen tatsächlich auch anzukommen. Der Bedarf an kommunalen Eingliederungsleistungen gem. §16a SGB II ist innerhalb des letzten 5-Jahreszeitraum kontinuierlich über alle Leistungen hinweg gestiegen. Im Bereich der psychosozialen Beratung hat sich der Bedarf fast verdoppelt, im Bereich der Kinderbetreuung annähernd verdreifacht und bei der häuslichen Pflege mehr als verfünffacht. Eine Sozialberatung unmittelbar im Jobcenter Lichtenberg erreicht Betroffene direkt am Ort ihrer Existenzsicherung. Sie ist damit ein besonders niedrigschwelliges Unterstützungsangebot und soll eine wichtige Brückenfunktion v.a. für diejenigen darstellen, bei denen sich im Zuge der Existenzsicherung herausstellt, dass weiterführende Unterstützung und Hilfe benötigt wird. Das Modell hat sich dabei bereits bewährt: Die Jugendberufsagentur bietet eine solche Sozialberatung für junge Menschen, welche ausgesprochen erfolgreich arbeitet. In drei anderen Berliner Bezirken wurden als Teil der kommunalen Leistungen gem. § 16a SGB II in den vergangenen Jahren eben solche Clearingstellen als Piloten durchgeführt, die aufgrund ihres Erfolges nunmehr verstetigt wurden. Auch aus diesen Gründen heraus plädieren das Jobcenter Lichtenberg und das Amt für Soziales für die Einführung einer solchen Clearingstelle auch in unserem Bezirk.
„Die Clearingstellen § 16a SGB II leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung Leistungsberechtigter nach dem SGB II, die einen Bedarf an kommunalen Eingliederungsleistungen haben.“ Mit diesem Fazit befürwortete der Senat die Ausweitung auf weitere Bezirke in seinem Evaluationsbericht vom 29.04.2019. |
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