Drucksache - DS/0708/IX  

 
 
Betreff: Bahnhofvorplatz Lichtenberg in der Investitionsplanung berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStRin OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2023 
18. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
03.05.2023 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
07.06.2023 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
10.05.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
31.08.2023 
21. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
31.01.2024 
10.Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB SPD PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOV PDF-Dokument
BE HP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

„Das Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Maßnahmen und Planungen zu ergreifen, um die Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes Lichtenberg (DS/1907/VIII) in die Investitionsplanung 2023 –2026 aufzunehmen. Der BVV ist im Oktober ein Bericht vorzulegen.“

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Um die Planungen zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes voranzutreiben, sind finanzielle Mittel in Höhe von 10.000€ für den Haushaltsplan 2024/2025 im Kapitel 4300 Titel 54010 (Kapitel: Umwelt- und Naturschutz) sowie 60.000 € über die Nachschiebeliste im Kapitel 4200 Titel 52610 (Kapitel: Stadtentwicklung und Quartiersmanagement) für das Jahr 2024 eingestellt worden. Mit diesen Mitteln soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben bzw. ein Konzept zur Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes erarbeitet werden.

Im Zusammenhang mit Befragungen der Lichtenberger Bürger zu „Wohlfühlorten“ wurde der Vorplatz des Bahnhofes als ein Ort aufgezeigt, dessen Aufenthaltsqualität als

ausgesprochen kritisch angesehen wird. Zudem fehlen im Gebiet öffentliche Angebote mit Erholungsfunktion. Um diesen Ort für die Bewohner:innen aufzuwerten und mit mehr Grün auszustatten, soll ein Konzept zur Gestaltung erarbeitet werden.

Die BVG hat den Bedarf nach einer Ladeinfrastruktur auf dem Bahnhofsvorplatz zur Dekarkobinisierung ihrer Flotten angemeldet und ihr Konzept auf der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Öffentliche Ordnung und Verkehr sowie Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächenam 8. November 2023 vorgestellt. Im Zuge der geplanten Aufwertung der Aufenthaltsqualität / Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Lichtenberg sind die Bedarfe nach der Ladeinfrastruktur mit zu berücksichtigen, um der BVG ein schnelles Laden an der Endhaltstelle Bahnhof Lichtenberg zu ermöglichen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

a)                                                                                                                                                    Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:
Keine

b)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:
Keine

c)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine

d)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
Keine

 

 
 

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