Drucksache - DS/0708/IX
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen: „Das Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Maßnahmen und Planungen zu ergreifen, um die Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes Lichtenberg (DS/1907/VIII) in die Investitionsplanung 2023 –2026 aufzunehmen. Der BVV ist im Oktober ein Bericht vorzulegen.“
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Um die Planungen zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes voranzutreiben, sind finanzielle Mittel in Höhe von 10.000€ für den Haushaltsplan 2024/2025 im Kapitel 4300 Titel 54010 (Kapitel: Umwelt- und Naturschutz) sowie 60.000 € über die Nachschiebeliste im Kapitel 4200 Titel 52610 (Kapitel: Stadtentwicklung und Quartiersmanagement) für das Jahr 2024 eingestellt worden. Mit diesen Mitteln soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben bzw. ein Konzept zur Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes erarbeitet werden. Im Zusammenhang mit Befragungen der Lichtenberger Bürger zu „Wohlfühlorten“ wurde der Vorplatz des Bahnhofes als ein Ort aufgezeigt, dessen Aufenthaltsqualität als ausgesprochen kritisch angesehen wird. Zudem fehlen im Gebiet öffentliche Angebote mit Erholungsfunktion. Um diesen Ort für die Bewohner:innen aufzuwerten und mit mehr Grün auszustatten, soll ein Konzept zur Gestaltung erarbeitet werden. Die BVG hat den Bedarf nach einer Ladeinfrastruktur auf dem Bahnhofsvorplatz zur Dekarkobinisierung ihrer Flotten angemeldet und ihr Konzept auf der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Öffentliche Ordnung und Verkehr sowie Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächenam 8. November 2023 vorgestellt. Im Zuge der geplanten Aufwertung der Aufenthaltsqualität / Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Lichtenberg sind die Bedarfe nach der Ladeinfrastruktur mit zu berücksichtigen, um der BVG ein schnelles Laden an der Endhaltstelle Bahnhof Lichtenberg zu ermöglichen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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