Drucksache - DS/0680/IX  

 
 
Betreff: Personelle Kontinuität für durch die BVV gewählte Vertreterinnen und Vertreter in Gremien nach der vollständigen Wiederholungswahl vom 12.02.2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandVorstand
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2023 
16. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB Vorstand PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Alle bisher von der BVV in der IX. Wahlperiode in andere Gremien gewählte Bezirksverordnete, die weiterhin ein Mandat in der BVV haben, werden hiermit für die jeweiligen Funktionen bestätigt.

 

Dies betrifft im Einzelnen folgende Gremien und Bezirksverordnete:

 

Verwaltungsrat Kita-Eigenbetrieb NordOst:

Kerstin Zimmer (Mitglied), Gregor Hoffmann (Stellvertretung)

 

Krankenhausbeirat Sana Klinikum:

Sandy Kliemann (Mitglied), 2. Mitglied offen

Kerstin Zimmer, Daniela Ehlers (Stellvertretungen)

 

Krankenhausbeirat Königin Elisabeth Herzberge:

Katja Seidel (Mitglied), 2. Mitglied offen

Sandy Kliemann, Philipp Ahrens (Stellvertretungen)

 

Widerspruchsbeirat für Sozialhilfeangelegenheiten:

Leonie Köhler, Jutta Feige, Tatjana Behrend (Mitglieder)

Benjamin Hudler, Kevin Einenkel, Norman Wolf (Stellvertretungen)

 

Heimkuratorium der PARITÄTISCHES Seniorenwohnen gemeinnützige GmbH:

Tatjana Behrend, Leonie Köhler (Mitglieder)

Gregor Hoffmann, Sandy Kliemann (Stellvertretungen)

 

Begründung:

Im „Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Fortsetzung der 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses nach der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023“ des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses vom 18. Januar 2023 heißt es u.a.: „Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in seinem Urteil vom 16. November 2022 festgestellt, dass alle bis zur Ungültigerklärung der Abgeordnetenhauswahl vom Abgeordnetenhaus erlassene Rechtsakte wirksam bleiben. … Rechtsakte in diesem Sinne mit Außenwirkung sind nicht nur die von einem Parlament verabschiedeten Gesetze, sondern auch die Wahlen oder sonstigen Einsetzungsbeschlüsse hinsichtlich außerparlamentarischer Gremien. D. h. solche Wahlen haben auch nach einer Wiederholungswahl zu einer Volksvertretung Bestand und bleiben zunächst gültig.“

 

Dem hat sich die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport mit ihrem Schreiben „Bezirksorganisationsrechtliche Fragen zu den Auswirkungen der Wiederholungswahlen“ vom 06.02.2023 angeschlossen und „…empfohlen, aus Klarstellungsgründen die fortbestehende Mitgliedschaft zu bestätigen, soweit keine Neuwahl erfolgt.“

 

Dem soll mit der vorliegenden Vorlage zur Beschlussfassung Rechnung getragen werden, um die kontinuierliche Weiterarbeit aller außerparlamentarischen Gremien zu gewährleisten.

 

Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern der BVV sind 2 Positionen offen. Diese sind mit einer gesonderten Vorlage nachzuwählen, da es sich dabei um eine Neuwahl und nicht um eine Bestätigung der bisherigen Wahl handelt.

 

 
 

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