Drucksache - DS/0517/V  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11 - 17 VE
Stand: Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, die vorliegende Auswertung der frühzeitigen Bürgerbe-teiligung im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11 –17 VE zur Kenntnis zu nehmen

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, die vorliegende Auswertung der frühzeitigen Bürgerbe-teiligung im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11 –17 VE zur Kenntnis zu nehmen.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11 –17 VE nach § 4. Abs. 1 Baugesetzbuch durchzu-führen. Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

 

 

Begründung:  Unterrichtung über den Stand des laufenden vorhabenbezogenen Bebauungs-

                       planverfahrens nach Abschluss und Auswertung der frühzeitigen Bürgerbetei-

                       ligung in Vorbereitung weiterer Verfahrensschritte.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 


Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                            Anlage 1          

Abt. Stadtentwicklung

Stadtplanungsamt

 

 

 

 

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11 – 17 VE

 

 

für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg, Kleingartenanlage “Sonnenblume”, ausgenommen die Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28, im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

Beteiligung in der Zeit vom 20.11.2001 bis 20.12.2002

 


 

Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

 

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-17 VE für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg, Kleingartenanlage “Sonnenblume”, ausgenommen die Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28, im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen.

 

Zeit und Ort der Auslegung

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vom 20.11.2002 bis einschließlich 20.12.2002 im Stadtplanungsamt Lichtenberg, Frankfurter Allee 187 ausgelegt und war Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr einzusehen.

 

Art der Bekanntmachung

 

Anzeigen mit Planausschnitten in den Tagesszeitungen “Berliner Zeitung”, “Der Tagesspiegel” und “Berliner Morgenpost” am 15.11.2002 sowie Aushänge mit entsprechenden Hinweisen innerhalb des Hauses Frankfurter Allee 187 und des Dienstgebäudes Große-Leege-Straße 103.

 

Planungsinhalt

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-17 VE verfolgt das Ziel, das Vorhaben des LIDL-Lebensmittelmarktes mit Schnellrestaurant und eines Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäudes” durch die Nutzungsausweisung Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 3 BauNVO planungsrechtlich festzusetzen.

 

Die städtebaulichen Ziele, die mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfolgt werden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

-            Städtebauliche Neuordnung und geordnete Gestaltung der derzeit überwiegend brachliegenden Flächen als Abschluss des Siedlungsgebietes an der Landsberger Allee und Rhinstraße und städtebauliche Aufwertung dieses Kreuzungsbereiches;

-            nutzungsorientierte Gliederung der Flächen und baulichen Anlagen;

-            geordnete Entwicklung der Erschließung des Plangebietes und der räumlichen Verteilung des Verkehrs;

-            Maßnahmen zu Bodenschutz und zum Schutz der angrenzenden Nutzungen;

-            aktive, ökologisch orientierte Neuordnung der Fläche im Sinne einer Verträglichkeit von Belastungen aus Abgasen, Schadstoffen und Lärm.

Die Gestaltung der baulichen Anlagen und Freiflächen soll vorbildhaft für den Kreuzungsbereich vorgenommen werden.

 

 

Besucher und Stellungnahmen

 

 

Von der Möglichkeit Anregungen vorzubringen sowie Einsicht in den Bebauungsplanvorentwurf und die Begründung zu nehmen, machten 24 Bürger Gebrauch.

Daraus resultierten vier mündliche und fünf schriftliche Äußerungen.

 

 


 

Auswertung der Hinweise und Stellungnahmen

 

 

Mündliche Hinweise und Anregungen:

 

1.      Vorsitzender der Kleingartenanlage (KGA) “Sonnenblume”

Hinweis:

Will wissen, ob Flächen der KGA von der Planung betroffen sind. Ist nicht gegen die Planung. Informiert, dass die Wasserversorgung des Flurstücks 473 über die KGA erfolgt.

 

Stadtplanungsamt:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Flächen der KGA “Sonnenblume” sind nicht von der Planung berührt. Die östliche Grenze des Plangebietes bilden die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Treffurter Straße 2-8. Zwischen Plangebiet und KGA befindet sich ein fußläufiger Erschließungsweg für die KGA.

Die stadttechnische Erschließung des Plangebietes wird im Rahmen der Bauplanung entsprechend der vorgesehenen Nutzung neu geregelt.

 

 

2.      Pächterin des Flurstücks 473

Hinweis:

Sie hat das Grundstück vom Land Berlin zur Wochenendnutzung gepachtet. Der Pachtvertrag besteht seit 30 Jahren. Vertragspartner ist jetzt der Liegenschaftsfonds. Sie will das Grundstück auch weiter nutzen können. Sie kennt die Planungsabsicht nur aus der Zeitung; bisher keine Information vom Vertragspartner.

 

Stadtplanungsamt:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Pächterin des Flurstücks 473 über etwaige Verkaufsabsichten zu informieren. Eine weitere Nutzung des Flurstücks zur Wochenendnutzung ist bei Realisierung der Planungsziele nicht mehr möglich.

 

 

3.      Zwei Vertreter der Bürgerinitiative und ein Dauerbewohner der KGA “Sonnenblume”  

Hinweis:

Die Planung muss so erfolgen, dass die Beeinträchtigung der Wohnsiedlung und der KGA so minimal wie möglich gehalten wird. Es wird eine starke Begrünung und Lärmschutz gefordert. Mit der Planung ist abzusichern, dass eine Erschließung des Lidl-Marktes über die Treffurter Straße ausgeschlossen wird.

Die Erschließung des Grundstückes Grüner Weg 2 in der KGA “Sonnenblume” muss gesichert werden, da das Grundstück seit 60 Jahren dauerbewohnt ist.

Schriftliche Stellungnahmen liegen vor ! siehe unter ”schriftliche Hinweise und Anregungen”.

 

 

4.      Fünf Vertreter der Landeskirchlichen Gemeinschaft, Treffurter Str. 10

Hinweis:

Der Erhalt der Zufahrt zur Treffurter Straße 10 für Kirchenbesucher, insbesondere Rollstuhlfahrer wird gefordert, sowie der Erhalt des Fußweges von der Straßenbahnhaltestelle Landsberger Allee zur Treffurter Straße;

Schriftliche Stellungnahme liegt vor! siehe unter ”schriftliche Hinweise und Anregungen”.

 


5. Anwohner aus der Worbiser Straße

Hinweis:

Wollen wissen, ob der Anlieferverkehr und die öffentliche Zufahrt für den Lidl-Markt über die Treffurter Straße geplant wird.

 

Stadtplanungsamt:

Die Erschließung des Lebensmittelmarktes soll ausschließlich über die Rhinstraße erfolgen.

Für den Abschnitt der Treffurter Straße zwischen Allendorfer Weg und Landsberger Allee wurde gemäß der vorliegenden Planung vom Vorhabenträger ein Antrag zum Erwerb der Straßenverkehrsflächen gestellt. Sie soll als öffentliches Straßenland entwidmet werden. Damit ist eine Zufahrt auf das Plangebiet über die Treffurter Straße nicht gegeben.

 

 

Schriftliche Hinweise und Anregungen:

 

1.      Bewohner KGA “Sonnenblume”, Grüner Weg 2, vom 28.11.02

Hinweis:

Das o.g. Grundstück ist seit 60 Jahren dauerbewohnt. Die bestehende Versorgungszufahrt muss gewährleistet bleiben.

 

Stadtplanungsamt:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Zufahrt zu o.g. Grundstück wird derzeit über die Treffurter Straße und einen parallel zur Landsberger Allee bestehenden Gehweg realisiert, der nicht als befahrbarer Weg klassifiziert ist.  Nach Aussage des Tiefbauamtes handelt es sich hier um keine genehmigte Überfahrt.

Gemäß Auskunft des Landeseinwohneramtes Berlin vom 24.01.03 wird das o. g. Grundstück von diesem Bewohner seit 1955 zu Wohnzwecken genutzt.

Der Grundstücksnutzer wurde gebeten, den Nachweis der Genehmigung zum Dauerwohnsitz in der KGA und erteilte Genehmigungen bezüglich Grundstückszufahrt bzw. Bau der Garage vorzulegen, da im Bezirksamt keine Genehmigungen aktenkundig sind. Die Klärung der Erschließung dieses Grundstücks erfolgt im Laufe des Bebauungsplanverfahrens.

 

2.      Initiative der Anwohner der Treffurter Straße und Allendorfer Weg, KGA “Sonnenblume”

Hinweise und Anregungen:

a)      Die vorgesehenen Baukörper an der Landsberger Allee / Rhinstraße sollten zur besseren Lärmabschirmung der Anwohner an den  Allendorfer Weg / Treffurter Straße mit Einhaltung des Grenzabstandes von 3 m gelegt werden.

b)      Die Baukörper dürfen zwei Etagen nicht übersteigen.

c)      Entlang dem Allendorfer Weg, der Treffurter Straße sowie der KGA “Sonnenblume” ist eine 3-5 m hohe begrünte Lärm- und Abgas-Schutzwand zu bauen; die vorgesehenen Stellplätze sind mit gebührendem Abstand von der Schutzwand anzulegen und mit Bäumen und Sträuchern begrünen.

d)      Die Zufahrt zur Kirche Treffurter Straße 10, Park- und Wendemöglichkeit muss für Körperbehinderte erhalten bleiben.

e)      Ein Durchgang zur Straßenbahnhaltestelle und für Besucher der Kapelle muss geschaffen werden.

f)        Ordnung und Sauberkeit in der Umgebung muss gesichert werden; das Einkaufswagen in der näheren Umgebung stehen gelassen werden, ist zu verhindern; Lärmbelästigung ist zu verhindern; die Anlieferung und Entsorgung darf nicht nachts erfolgen.

g)      Die Öffnungszeiten des Schnellrestaurants ist  von 6 bis 22 Uhr zu beschränken.

h)      Die Versorgungszufahrt für das Grundstück Grüner Weg 2 in der KGA “Sonnenblume” ist zu gewährleisten.

i)        Der östliche Giebel des geplanten Baukörpers an der Landsberger Allee unmittelbar am Grundstück Grüner Weg 2 ist ohne Fenster und im gebührenden Abstand zur Grundstücksgrenze zu planen.

j)        Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen.

k)      Der bestehende Baumbestand ist weitgehend zu erhalten; Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit der Bürgerinitiative durchzuführen.

l)        Die Lärmschutzwand ist außen mit hochwachsenden Koniferen zu bepflanzen.

m)   Die Versiegelung der Flächen ist so minimal wie möglich zu halten.

n)      Es ist ein Verkehrsgutachten durch einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

o)      Die Verkehrslösung für die Treffurter Straße muss sichern, dass sie weder Zufahrtstraße noch Parkplatz für Lidl-Kunden wird.

p)      Die Treffurter Straße ist als verkehrsberuhigte Zone zu klassifizieren.

q)      Durch Aufpflasterung u.ä. ist eine spürbare Geschwindigkeitsreduzierung zu erwirken.

r)       Bei der Verkehrslösung auf der Rhinstraße in südlicher Richtung sind den motorisierten Lidl-Kunden gebührend Aufmerksamkeit zu schenken, die aus Hohenschönhausen kommend die Straßenbahngleise überqueren müssen.

s)      Es wird um eine Gesprächsrunde zwischen Investor, Bezirksamt und der Bürgerinitiative gebeten.       

 

Stadtplanungsamt:

zu a)    Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die bisherige Planung sieht die Einordnung der vorgesehenen Baukörper entlang der Landsberger Allee und der Rhinstraße in einem Abstand von 3 m bzw. 5 m zur jeweiligen  Straßenbegrenzungslinie vor.

Damit wird dem städtebaulichen Ziel Rechnung getragen, diesen Kreuzungsbereich durch eine städtebauliche Neuordnung und geordnete Gestaltung der derzeit überwiegend brachliegenden Flächen als Abschluss des Siedlungsgebietes an der Landsberger Allee und Rhinstraße aufzuwerten.

Das Verschieben der Baukörper nach Norden an den Allendorfer Weg wird diesem Ziel nicht gerecht, da bei dieser Lösung der Kreuzungsbereich durch die Stellplatzanlagen geprägt wäre.

 

zu b)    Das Maß der baulichen Nutzung soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan u.a. durch die Festsetzung der maximalen Geschossanzahl der geplanten Bebauung mit 2 Geschossen bestimmt werden. Damit wird dieser Forderung in der Planung bereits Rechnung getragen.

 

zu c)    Die Erforderlichkeit einer Lärmschutzwand wird derzeit durch ein Schallschutzgutachten ermittelt. Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens fließen in den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein.

Der Hinweis zur Begrünung des Plangebietes mit Bäumen und Sträuchern findet in der bisherigen Planung bereits Berücksichtigung. Es werden Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und deren Erhaltung ausgewiesen. Sie sollen als Pufferzone zur angrenzenden nördlichen Wohnbebauung, der Kirche und zur Kleingartenanlage im östlichen Bereich dienen und die Gestaltung des Gebietes aufwerten.

Die geplanten Stellplätze sollen durch Baumpflanzungen zum umgebenden Siedlungsgebiet abgegrenzt werden.

 

zu d)    Der Hinweis wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Kapelle der Landeskirchlichen Gemeinschaft ist bei Entwidmung der Treffurter Straße zwischen Allendorfer Weg und Landsberger Allee bis zur Treffurter Straße 10 nicht mehr gegeben. Durch die Lage des Grundstücks ist die Zufahrt über den Allendorfer Weg als öffentliches Straßenland gewährleistet. Park- und Wendemöglichkeiten sind in diesem Straßenraum vorhanden. Die fußläufige Erschließung der Kapelle soll durch das im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzusetzende Gehrecht gesichert werden. Weitere Möglichkeiten der Zufahrt zur Kirche, wie Nutzung der Parkflächen des Verbrauchermarktes, sind in Abstimmung mit dem Vorhabenträger im weiteren Verfahren einer Klärung zuzuführen.

 

zu e)    Dem Hinweis wird gefolgt. Die fußläufige Durchwegung des Plangebietes vom Allendorfer Weg bis zur Straßenbahnhaltestelle an der Landsberger Allee soll durch Festsetzung eines Gehrechts gesichert werden.

 

zu f)     Der Vorhabenträger ist für Ordnung und Sicherheit auf seinem Grundstück verantwortlich. Der Hinweis zur möglichen Entfernung von Einkaufswagen außerhalb des Geländes des Verbrauchermarktes wird zur Kenntnis genommen; Regelungen hierzu sind nicht Gegenstand der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen werden entsprechend der Ergebnisse des Schallschutzgutachtens vorgenommen und in die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen.

Die Anliefer- und Entsorgungszeiten für den Verbrauchermarkt sind nicht Gegenstand der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Öffnungszeiten werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt.

 

zu g)    Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Für das geplante Schnellrestaurant werden die Öffnungszeiten im Baugenehmigungsverfahren unter Beachtung des Lärmgutachtens geregelt und sind nicht Gegenstand der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

zu h)    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Zufahrt zu o.g. Grundstück wird derzeit über die Treffurter Straße und einen parallel zur Landsberger Allee bestehenden Gehweg realisiert, der nicht als befahrbarer Weg klassifiziert ist.  Nach Aussage des Tiefbauamtes handelt es sich hier um keine genehmigte Überfahrt.

Gemäß Auskunft des Landeseinwohneramtes Berlin vom 24.01.03 wird das o. g. Grundstück vom derzeitigen Bewohner seit 1955 zu Wohnzwecken genutzt.

Der Grundstücksnutzer wurde gebeten, den Nachweis der Genehmigung zum Dauerwohnsitz in der KGA und erteilte Genehmigungen bezüglich Grundstückszufahrt bzw. Bau der Garage vorzulegen, da im Bezirksamt keine Genehmigungen aktenkundig sind. Die Klärung der Erschließung dieses Grundstücks muss  im Laufe des Bebauungsplanverfahrens erfolgen.

 

zu i)     Diese Anregungen werden nicht berücksichtigt. Die Zulässigkeit von Fenstern und der Abstand der Bebauung zur Grundstücksgrenze wird durch die Bauordnung Berlin im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt und ist nicht Gegenstand der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

zu j)     Der Hinweis wurde bereits umgesetzt. Vom Stadtplanungsamt wurde geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVP-Gesetz erforderlich ist. Es wurde festgestellt, dass für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorzunehmen ist. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass bei Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind und keine Pflicht zur UVP besteht. Es wird ein Eingriffsgutachten erarbeitet, welches die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermittelt. Die Ergebnisse fließen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

 

zu k)    Der Hinweis zum Baumbestand findet Berücksichtigung. Auf dem zu beplanenden Grundstück befinden sich ca. 30 nach Berliner Baumschutzverordnung geschützte Bäume. Nach derzeitigem Planungsstand können voraussichtlich 7 dieser Bäume erhalten werden. Da noch keine Vermessungsunterlagen zur eindeutigen Bestimmung der Standorte der geschützten Bäume vorliegen, kann hierzu keine abschließende Aussage erfolgen. Die Vermeidung ist das oberste Ziel der Eingriffsregelung. Ziel der Planung ist, so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Für Bäume, die nicht erhalten werden können und unter die Berliner Baumschutzverordnung fallen, ist ein Fällantrag beim zuständigen Grünflächenamt zu stellen. Das Eingriffsgutachten benennt die erforderlichen Ersatzpflanzungen auf Grundlage von Art, Stamm­umfang und Vitalität der betroffenen Bäume. Zahlreiche Ersatzpflanzungen können auf dem Grundstück selbst und insbesondere in den Randbereichen erfolgen. Eine Abstimmung der Ersatzpflanzungen mit der Bürgerinitiative kann nicht gefordert werden, weil hierzu die rechtliche Grundlage fehlt. 

 

zu l)     Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Erforderlichkeit einer Lärmschutzwand wird derzeit durch ein Schallschutzgutachten ermittelt. Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens fließen in den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein.

Begrünungen können bei Erforderlichkeit als Maßnahme festgesetzt werden.

 

zu m)   Der Hinweis wird berücksichtigt. Die geplante Versiegelung des Grundstücks soll auf das zur Erschließung und zur Deckung des Stellplatzbedarfes notwenige Maß beschränkt werden.

In den Randbereichen des Plangebietes zwischen dem Weg an der Kleingartenanlage und der Treffurter Straße sind Flächen ohne Versiegelung mit Bindungen für Bepflanzungen und deren Erhaltung ausgewiesen, die als Pufferzone zur angrenzenden Bebauung und zur Kleingartenanlage im östlichen Bereich dienen sollen und die Gestaltung des Gebietes aufwerten. Ebenso sind im nördlichen Teil des Plangebietes am Allendorfer Weg Baumpflanzungen vorgesehen.

 

zu n)    Dem Hinweis wurde entsprochen. Die verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens werden durch einen unabhängigen Verkehrsgutachter untersucht und fließen in die Planung ein.

 

zu o)    Der Hinweis wird teilweise berücksichtigt. Als Planungsziel wurde formuliert, die Treffurter Straße in Höhe der Straßenbegrenzungslinie am Allendorfer Weg bis zur Landsberger Allee als öffentliches Straßenland zu entwidmen, so dass ein Zu- oder Abfluss der Erschließungsverkehre des Verbrauchermarktes nicht über die Treffurter Straße in das nördliche Siedlungsgebiet erfolgen kann. Vom Vorhabenträger wurde für den  Bereich der Treffurter Straße zwischen Allendorfer Weg und Landsberger Allee ein Antrag zum Erwerb der Straßenverkehrsflächen gestellt.

Die Erschließung des Lebensmittelmarktes soll ausschließlich über die Rhinstraße erfolgen. Regelungen zum Parkverbot in der Treffurter Straße für Kunden des Verbrauchermarktes kann nur über verkehrsorganisatorische Maßnahmen in Verantwortung der Polizei geregelt werden. Eine Regelung über das Bebauungsplanverfahren ist nicht möglich.

 

zu p und q)      Die Hinweise werden nicht berücksichtigt. Die Straßenbereiche der Treffurter Straße außerhalb des Plangebietes sind nicht Gegenstand der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Zahl der Stellplätze auf dem Grundstück des Verbrauchermarktes ist so bemessen, dass die zur Funktion des Verbrauchermarktes erforderlichen Stellplätze als ausreichend eingeschätzt werden.

 

zu r)     Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die verkehrliche Anbindung des Verbrauchermarktes an die Rhinstraße erfolgt ausschließlich an die östliche Richtungsfahrbahn (rechtsrein, rechtsraus), so dass eine Überquerung der Straßenbahngleise in diesem Bereich nicht stattfindet. Die Verkehre aus nördlicher Richtung unterliegen den verkehrsorganisatorischen Regelungen des Kreuzungsbereiches. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wird derzeit die Wendemöglichkeit im Kreuzungsbereich geprüft.

 

zu s)    Der Anregung wurde berücksichtigt. Die Bürgerversammlung fand am 5.2.03 um 19.00 Uhr in der Landeskirchlichen Gemeinschaft, Treffurter Straße 10, mit dem Vorhabenträger, den Gutachtern, dem Bezirksamt Lichtenberg und 27 Anwohnern und Betroffenen statt.

 


Landeskirchliche Gemeinschaft, Treffurter Straße 10, vom 13.12.2002

Hinweis:

a)      Eine Zufahrt zur Kapelle für Körperbehinderte, mit Wendemöglichkeit.

b)      Eine Vereinbarung über die Nutzung von Stellplätzen für Besucher der Kapelle an allen Tagen der Woche ist anzustreben.

c)      Ein Durchgang zur Straßenbahnhaltestelle ist zu gewährleisten.

d)      Es sind Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs, insbesondere in der Treffurter Straße und des umliegenden Siedlungsgebietes und zum Schutz der Umwelt vorzusehen.

 

Stadtplanungsamt:

zu a)    Der Hinweis wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Kapelle der Landeskirchlichen Gemeinschaft ist bei Entwidmung der Treffurter Straße zwischen Allendorfer Weg und Landsberger Allee bis zur Treffurter Straße 10 nicht mehr gegeben. Durch die Lage des Grundstücks ist die Zufahrt über den Allendorfer Weg als öffentliches Straßenland gewährleistet. Park- und Wendemöglichkeiten sind in diesem Straßenraum vorhanden. Die fußläufige Erschließung der Kapelle wird durch das im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzusetzende Gehrecht gesichert. Weitere Möglichkeiten der Zufahrt zur Kirche, wie Nutzung der Parkflächen des Verbrauchermarktes, sind in Abstimmung mit dem Vorhabenträger im weiteren Verfahren einer Klärung zuzuführen.

 

zu b)    Der Hinweis wird nicht berücksichtigt. Derartige Vereinbarungen sind nicht Gegenstand der Festsetzungen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

zu c)    Dem Hinweis wird gefolgt. Die fußläufige Durchwegung des Plangebietes vom Allendorfer Weg bis zur Straßenbahnhaltestelle an der Landsberger Allee soll durch Festsetzung eines Gehrechts gesichert werden.

 

zu d)    Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Straßenbereiche der Treffurter Straße außerhalb des Plangebietes sind nicht Gegenstand der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Zahl der Stellplätze auf dem Grundstück des Verbrauchermarktes ist so bemessen, dass die zur Funktion des Verbrauchermarktes erforderlichen Stellplätze als ausreichend eingeschätzt werden.

An der östlichen und nördlichen Grenze des Plangebietes sind Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und deren Erhaltung, die als Pufferzone zur angrenzenden Bebauung und zur Kleingartenanlage dienen sollen und die Gestaltung des Gebietes aufwerten.

 

 

3.      Deutsche Telekom vom 17.12.2002

Hinweis:

-          In der zur Entwidmung anstehenden Fläche der Treffurter Straße liegen TK-Linien der Telekom, Kosten zur Verlegung sind vom Veranlasser zu tragen.

-          Diese TK-Linien dürfen ohne vorherige Zustimmung weder verändert noch überbaut werden.

-          Die Zuständigkeiten für Breibandtkabelnetz für Fernsehen und Hörfunk sind zu beachten.

 

Stadtplanungsamt:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.

 

 

4.      Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. vom 18.12.2002

Hinweis:

a)      Die Planung in der Größenordnung ist fragwürdig. Das Planungsgrundstück umfasst eine Einfamilienhausbebauung und fünf Grundstücke einer KGA.

b)      Die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erfolgt nachhaltig. Erhebliche Beeinträchtigung der benachbarten Grundstücke durch Emissionen und Lärm; Verlust von Erholungsmöglichkeiten; das städtebauliches Ziel hebt dies nicht auf.

c)      Der Eingriff im Sinne des BnatSchGNeuregG kann nicht durch die vorgesehenen Festlegungen auf dem Gelände ausgeglichen werden; 30 geschützte Bäume, die gefällt werden sollen, sind zu ersetzen.

d)      Zustimmung zur Festsetzung Nr. 4 und zur nicht überbaubaren Fläche Treffurter Str. 8, aber diese Fläche ist zu erweitern.

e)      Neue Festsetzungen sollen sein:

- Neubauten müssen Flachdächer mit einer Neigung von weniger als 30° haben und        

  sind extensiv zu begrünen

      -Außenwandflächen sind mit selbstklimmenden Pflanzen zu begrünen.

       PKW-Stellplätze sind auf 80 Stück. festzusetzen

      -Ebenerdige Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau   herzu-

       stellen, ansonsten sind Ölabscheideeinrichtungen vorzusehen.

f)        Es sind Ersatzmaßnahmen außerhalb des Planungsgebietes festzusetzen, wie z.B. Baumpflanzungen in der Landsberger Allee und Rhinstraße.

g)      Maximaler Erhalt der bestehenden Bäume und Bepflanzungen.

h)      Die Treffurter Straße ist ab Nr. 10,11 zu entwidmen.

 

Stadtplanungsamt:

zu a)    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der geplante Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-17 VE als gemischte Baufläche M 2 dargestellt. Nach den Richtlinien des FNP ist die geplante Nutzung an diesem Standort entwickelbar.

Grundstücke der Kleingartenanlage sind nicht Bestandteil des Plangebietes.

 

zu b)    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er findet teilweise Berücksichtigung. Das Vorhaben stellt gemäß Berliner Naturschutzgesetz (§ 14) einen erheblichen und nachhaltig wirksamen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Zur Eingriffsregelung wird parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Eingriffsgutachten erarbeitet. Darin werden Vermeidungs- und Minimierungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benannt. Zur Klärung der zu erwartenden Lärmemissionen wird ein separates Schallschutzgutachten erarbeitet. Ziel ist, die Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Ergebnisse der o.g. Untersuchungen fließen in den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein.

 

zu c)    Der Hinweis wird berücksichtigt. Auf dem zu beplanenden Grundstück befinden sich ca. 30 nach Berliner Baumschutzverordnung geschützte Bäume. Nach derzeitigem Planungsstand können voraussichtlich 7 dieser Bäume erhalten werden. Da noch keine Vermessungsunterlagen zur eindeutigen Bestimmung der Standorte der geschützten Bäume vorliegen, kann hierzu keine abschließende Aussage gemacht werden. Ziel der Planung ist, so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Für Bäume, die nicht erhalten werden können und unter die Berliner Baumschutzverordnung fallen, ist ein Fällantrag beim zuständigen Grünflächenamt zu stellen.

Das Eingriffsgutachten benennt Vermeidungs- und Minimierungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die erforderlichen Ersatzpflanzungen auf Grundlage von Art, Stamm­umfang und Vitalität der betroffenen Bäume. Zahlreiche Ersatzpflanzungen können auf dem Grundstück selbst und insbesondere in den Randbereichen erfolgen. Ob der Eingriff innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgeglichen werden kann, wird im Eingriffsgutachten ermittelt.

 

zu d)    Der Hinweis wird berücksichtigt. Das Grundstück Treffurter Str. 8 soll Pufferfunktionen zu der nördlich angrenzenden kirchlichen Einrichtung übernehmen. Hierfür wird das vorhandene Gebäude rück­gebaut, das aktuell brachliegende Gebäudeumfeld wird ökologisch und gestalterisch aufge­wertet. Weitere nicht überbaubare Flächen ergeben sich durch die baurechtlich vorgeschriebenen Abstandsregelungen, ohne dass diese Flächen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als “nicht überbaubar” dargestellt werden.

 

zu e)    Der Hinweis wird teilweise berücksichtigt. Erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Eingriffsgutachten benannt (vgl. auch Ausführungen zu c)). Ob diese als Maßnahmen festgesetzt werden, wird im weiteren Verfahren entschieden. Die geplante Zahl der Stellplätze ist zur Funktionsfähigkeit des Verbrauchermarktes erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass die Parkvorgänge auf dem Grundstück selbst erfolgen sollen, um u.a. zu verhindern, dass die angrenzenden Straßenräume im Siedlungsgebiet zum Parken genutzt werden. Die Ausführung der Stellplätze soll in wasserdurchlässigem Aufbau (Pflasterung) hergestellt werden.

 

zu f)     Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ersatzmaßnahmen außerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplangebietes werden, soweit diese im Ergebnis des Eingriffsgutachtens als erforderlich angesehen werden, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt. Baumersatzpflanzungen an der Landsberger Allee und der Rhin­straße sind planerisch wünschenswert und werden im weiteren Verfahren auf Realisierbarkeit  geprüft.

 

zu g)    Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Vermeidung ist das oberste Ziel der Eingriffsregelung. Entsprechend werden alle erheblichen Grünstrukturen, insbesondere der Großbaumbestand, im Zuge der Anordnung der geplanten Gebäude und der erforderlichen Erschließung berücksichtigt und die Erhaltung mit den sonstigen Belangen der Planung abgewogen.

 

zu h)    Der Hinweis wird berücksichtigt. Diese Forderung ist als Ziel der Planung formuliert. Die Treffurter Straße soll ab Höhe der Straßenbegrenzungslinie am Allendorfer Weg als öffentliches Straßenland entwidmet werden, so dass ein Zu- oder Abfluss der Verkehre nicht in das nördliche Siedlungsgebiet erfolgen kann.

 

 

 

Bürgerversammlung:

 

Auf Wunsch der Bürgerinitiative der Anwohner der Treffurter Straße , Allendorfer Weg und Kleingartenanlage “Sonnenblume” fand unter Leitung der BzStRin Stadt, Frau Lompscher, am 05.02.2003 in der Kapelle der Landeskirchlichen Gemeinschaft, Treffurter Straße 10, eine Bürgerversammlung statt, an der neben Vertretern des Vorhabenträgers Lidl  das Planungsbüro Werkstadt, Verkehrsgutachter, Landschaftsplaner und Vertreter des Bezirksamtes teilnahmen. Der Einladung des Bezirksamtes zum Gespräch waren 27 Anwohner und Betroffene gefolgt.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde vom Planungsbüro das städtebauliche Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-17 VE  und der Stand des Lärmgutachtens, vom Verkehrsgutachter die vorläufigen Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und vom Büro für Landschaftsplanung die Grundsätze des Eingriffsgutachtens vorgestellt.

 

Von den anwesenden Bürgern und Betroffenen wurden nachfolgend nach Themen zusammengefasste Fragen zum Vorhaben gestellt, die von den anwesenden Vertretern des Vorhabenträgers, dem Planungsbüro, den Gutachtern und Vertretern des Bezirksamtes beantwortet wurden:

 

Fragen zum Thema Verkehr:

1.      die Zufahrt zur Kapelle der Landeskirchlichen Gemeinde über die Treffurter Straße entfällt in der Planung und ist nur noch vom Allendorfer Weg möglich, diese Entfernung für behinderte und ältere Bürger ist problematisch, zudem kann der derzeit vorhandene behindertengerechte Zugang zur Kapelle nicht mehr genutzt werden (Anmerkung des Grundstückseigentümers Treffurter Straße 10),

2.      es wird befürchtet, dass die Treffurter Straße (nördlich des Plangebietes) durch Kunden des Verbrauchermarktes zugeparkt wird, derzeit gibt es im Sommer schon Parkprobleme durch die Nutzer der Kleingartenanlage,

3.      soll im Rahmen der geplanten Erschließung die Straßenkante der Rhinstraße aufgeweitet werden?

4.      inwieweit wirkt sich der geplante IKEA - Standort auf die Verkehrsströme im Kreuzungsbereich Landsberger Allee / Rhinstraße aus und welche Probleme ergeben sich für die Erschließung des geplanten Verbrauchermarktes;

zudem scheint die Wendemöglichkeit im Kreuzungsbereich für aus Norden kommende Kunden nicht gelöst (schon jetzt erheblicher Rückstau an dieser Stelle),

5.      für den Dauerbewohner in der Kleingartenanlage muss auch im Rahmen der Umsetzung des geplanten Vorhabens die Zufahrtsmöglichkeit zu seinem Grundstück (Grüner Weg 2) gewährt werden,

6.      wo liegt die Zufahrt der Baufahrzeuge während der Bauphase des Verbrauchermarktes und wann ist der Baubeginn geplant ?,

eine Einzäunung des Grundstücks ist schon zu diesem Zeitpunkt erforderlich, um zu verhindern, dass Baufahrzeuge über die Treffurter Straße das Grundstück befahren,

7.       wo werden die Mitarbeiter des Verbrauchermarktes und der übrigen geplanten Nutzungen parken ? ebenfalls wird die Befürchtung geäußert, dass die Mitarbeiter aus den Büroeinrichtungen gegenüber (“Pyramide”) hier parken werden;

8.      ist der Kauf von Teilen der Treffurter Straße durch den Vorhabenträger zulässig ?

 

 

Antworten:

zu 1.:   Frau Lompscher verweist darauf, dass die Beibehaltung der Zufahrt für die Kapelle über die Treffurter Straße die Gefahr in sich birgt, dass auch Kunden des Verbrauchermarktes diese nutzen und die Belästigung der Anwohner der Treffurter Straße erheblich sein wird.

Die Landeskirchliche Gemeinde sollte mit dem Vorhabenträger nach einer Lösung suchen, ob die Kapelle über den geplanten Parkplatz zu erreichen ist.

Grundsätzlich wird der Eigentümer des Grundstücks Treffurter Straße 10 im Rahmen der TÖB-Beteiligung angeschrieben und hat in diesem Verfahren die Möglichkeit sich zu äußern.

 

zu 2:    Das Bezirksamt ist sich dieser Problematik bewusst, Regelungen sind nur über verkehrsorganisatorische Maßnahmen möglich, wie z. B. Parkverbot, welche allerdings auch durch die Polizei geahndet werden müssen.

Dies kann nicht im vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt werden, da der Geltungsbereich am Allendorfer Weg endet. Grundsätzlich kann der Bebauungsplan keine außerhalb des Plangebietes liegenden und derzeit schon bestehende Probleme lösen.

 

zu 3. und 4.:    Die vorhandene Straßenbreite der Rhinstraße wird beibehalten;

Der Verkehrsgutachter erläutert nochmals die verkehrliche Situation im Kreuzungsbereich der beiden Hauptverkehrsstraßen und dass ein Ausgleich der Verkehrsströme erwartet wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass das laufende Raumordnungsverfahren für IKEA noch nicht abgeschlossen ist und die Ergebnisse erst im April vorliegen werden. Diese werden im B-Planverfahren zu berücksichtigen sein.

Frau Lompscher erläutert, dass im weiteren Verfahren erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen für den Kreuzungsbereich abzuschätzen sind.

 

zu 5.: Frau Kutscha ( Stadtplanungsamt ) weist darauf hin, dass im Bezirksamt keine Unterlagen vorliegen, aus denen hervorgeht, dass sich in der Kleingartenanlage ein Dauerbewohner befindet, dessen Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück gesetzlich geregelt ist.

Der Grundstücksnutzer wird gebeten, den Nachweis zum Dauerwohnsitz und erteilte Genehmigungen bezüglich Grundstückszufahrt vorzulegen; die Klärung zur Erschließung dieses Grundstücks erfolgt im Laufe des Bebauungsplanverfahrens.

 

zu 6.    Herr Dr. Plessow (LIDL GmbH&Co.KG) kann noch keine Aussagen zum Thema Bauablauf, Bauorganisation und Lage der Zufahrt für Baufahrzeuge treffen, da noch keine zeitliche Planung dieser Themen vorgenommen werden kann. Der Stand des B-Planverfahrens lässt dies noch nicht zu. Grundsätzlich erläutert er, dass die Verbrauchermärkte der Firma LIDL nicht eingezäunt sind.

 

zu 7.:   Dr. Plessow: Für die Beschäftigten des Verbrauchermarktes wird es Regelungen bezüglich der Nutzung des Parkplatzes geben (grundsätzlich wird darauf verwiesen, dass aufgrund der guten Erschließung des Standortes mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln die Mehrzahl der Mitarbeiter ohne PKW den Verbrauchermarkt anfahren wird).

Ebenso wird durch organisatorische Maßnahmen (ev. Schranke für Parkplatzzufahrt) durch die Firma LIDL Einfluss darauf genommen, dass Beschäftigte aus der Umgebung den Parkplatz nicht nutzen können.

 

zu 8.:   Frau Kutscha ( Stadtplanungsamt ) beantwortet diese Frage mit ja und teilt mit, dass das Entwidmungsverfahren für diesen Teil der Treffurter Straße öffentlich bekannt gemacht werden muss und die Bürger die Möglichkeit der Äußerung in diesem Verfahren haben.

 

 

Fragen zum Thema Lärm:

1.      Welcher Lärm entsteht durch Zufahrt und Parkvorgänge in der Treffurter Straße?

2.      die Hecke zur Kleingartenanlage ist so zu gestalten, dass sie als Lärmschutz wirkt ;

 

 

Antworten:

zu 1.:   Frau Czaika (WERKSTADT): Da momentan nicht abgeschätzt werden kann, wie viel Verkehr durch die geplanten Nutzungen im nördlichen Teil der Treffurter Straße (außerhalb des Plangebietes) zu erwarten ist, kann zum Lärm in diesem Bereich auch noch keine Aussage getroffen werden.

 

zu 2.:   Der Landschaftsarchitekt hat im unmittelbar angrenzenden Bereich des Plangebietes zur Kleingartenanlage (östliche Plangebietsgrenze) vorhandene Hecken im Bestand aufgenommen, die nach derzeitigem Bebauungskonzept erhalten werden können, diese stellen allerdings mehr einen Sicht- als einen Lärmschutz dar.

Im Lärmgutachten wurde u.a. festgestellt, dass die Auswirkungen der Liefer- und Parkverkehre auf die KGA aufgrund der Entfernung eher als gering einzustufen sind; insgesamt kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass keine Überschreitungen der zulässigen Lärmpegel für die an das Plangebiet angrenzenden Bereich zu erwarten sind.

 

 

Fragen zum Thema Grün, Umwelt:

 

1.      Das gesamte Grundstück sollte eingegrünt und eingezäunt werden.

 

 

Antwort:

zu 1.: Landschaftsarchitekt: Die Eingrünung des Plangebietes ist im Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bereits vorgesehen. Wie diese konkret erfolgen soll, wird in den weiteren Planungsphasen erarbeitet. Zum Thema der Einzäunung des Grundstücks wurde oben Stellung genommen; Frau Lompscher weist darauf hin, dass im Falle der Einzäunung die geforderte Durchwegung zur Straßenbahnhaltestelle an der Landsberger Allee nicht gewährleistet werden kann.

 


 

Fragen allgemein:

1.      Wie viele Arbeitsplätze werden an diesem Standort geschaffen ?

2.      Welche Art der Büronutzung ist an diesem Standort geplant?

3.      Wie sind die Öffnungszeiten des Schnellrestaurants?

 

Antworten:

Herr Dr. Plessow (LIDL) informiert:

-                      der Verbrauchermarkt beschäftigt ca. 20 Mitarbeiter; für die übrigen Nutzungen kom-

men voraussichtlich 80 Beschäftigte hinzu;

-                      zur Art der Büronutzung auf dem östlichen Grundstücksteil und den Öffnungszeiten des Schnellrestaurants können noch keine Aussagen gemacht werden, da es zum jetzigen Zeitpunkt hierfür keine Mieter gibt; Mieter können erst gesucht werden, wenn die Ausführungsphase zeitlich abgeschätzt werden kann;

 

 

 

Frau Kutscha (Stadtplanungsamt) weist während der Diskussion darauf hin, dass das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erst am Anfang steht und der Bearbeitungsstand der einzelnen Fachbeiträge noch nicht abgeschlossen ist. Alle auftretenden Fragen aus dieser Bürgerversammlung müssen im Laufe dieses B-Planverfahrens geklärt werden, bevor dieser festgesetzt werden kann. Auch im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war das Thema Verkehr ein Hauptschwerpunkt der Anregungen und Hinweise der Bürger. Das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird vom Bezirksamt beschlossen, bevor der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, eingeleitet werden kann. Im weiteren Verfahren sind von allen Beteiligten (Vorhabenträger, Fachplaner und Bezirksamt) Lösungen für die o.g. Probleme zu erarbeiten.

 

Zum Abschluss der Diskussion stellt die Bezirksstadträtin Frau Lompscher an die anwesenden Bürger die Frage, ob grundsätzliches Einverständnis zu dem vorgestellten Vorhaben besteht. Diese Frage wurde bejaht.

 

 

Ergebnis:

 

In Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und des Bürgergesprächs vom 05.02.2003 ergeben sich keine grundsätzlichen Veränderungen der Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.


Anlage 2  zur Bezirksamtsvorlage Nr.

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-17 VE

 

für das Gelände zwischen

Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg, Kleingartenanlage “Sonnenblume”, ausgenommen die Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28 im

Bezirk Lichtenberg

Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

                                                                                                                                                                                       Maßstab 1:5000

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-17 VE

 


 


 

 

 
 

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