Drucksache - DS/0673/IX
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Alle bisher von der BVV in der IX. Wahlperiode gefassten Beschlüsse gelten weiter. Dies betrifft auch die am 04.11.2021 mit DS/0001/IX beschlossene vorläufige Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg.
Alle sich im Geschäftsgang befindlichen Drucksachen - Kleine Anfragen, Große Anfragen, Beschlussempfehlungen und Anträge - bleiben weiterhin im Geschäftsgang, mit einer Ausnahme: Noch nicht beschlossene Anträge, deren einreichende Fraktion nicht mehr in der BVV vertreten ist, gelten als zurückgezogen. Sofern eine andere Fraktion die Anträge zu übernehmen gedenkt, sind diese neu einzureichen.
Begründung: Mit der Entscheidung des Berliner Landesverfassungsgerichts vom 16.11.2022 über die vollständige Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.09.2021 wurde die sachliche Kontinuität nicht in Frage gestellt. Es wurde jedoch empfohlen, Rechtssicherheit durch einen eigenen Beschluss der neu zusammengesetzten BVV herzustellen.
Somit ist auch die Neuwahl des BVV-Vorstandes rechtssicher möglich und wird nicht im Nachhinein wegen eventuell zum Wahlzeitpunkt nicht explizit bestätigter Geschäftsordnung in Frage gestellt.
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