Drucksache - DS/0662/IX  

 
 
Betreff: Alternative Flächen für die Veranstaltung „Winterzauber“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendiensteBezirksamt
  BzBm/PersFinWi,
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
30.11.2023 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
dringl. BE EBBD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

Gespräche mit den Betreiber:innen der Veranstaltung „Winterzauber“ aufzunehmen und für zukünftige Veranstaltungen/Rummel gemeinsam nach geeigneten, alternativen Flächen im Bezirk zu suchen, die nicht unmittelbar an ein Wohngebiet grenzen.

Über das Ergebnis soll der BVV spätestens bis zum 30.06.2023 berichtet werden.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat mit der Veranstalterin des Weihnachtsmarktes „Winterzauber“ Kontakt aufgenommen. Dabei wurde auf die Probleme der Veranstaltung im Jahr 2022 hingewiesen. Es kam damals zu einer Belastung durch Geräusch- und Lichtemissionen der Anwohnerschaft, die zukünftig ausgeschlossen werden soll. Die Veranstaltung „Winterzauber“ findet im Jahr 2023 auf dem Gelände der Landsberger Allee 300 statt. Dort ist keine Wohnbebauung im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltungsfläche gegeben.

 

 

a)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:
Keine

b)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:
Keine

c)                                                                                                                                                      Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine

d)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
Keine

 

 
 

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