Drucksache - DS/0514/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-7d für die Grundstücke Hauptstraße 57 bis 47, 7 und 6 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Anlg

Anlg.:   Begründung

 

 

Die Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 11. Februar 2003 beschlossen,

 

a)  den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-7d für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 57 bis 47, 7 und 6 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg um eine Teilfläche des Grundstückes der Gemarkung 110530, Flur 413, Flurstück 4039 (südöstlich des Grundstücks Hauptstraße 6 T) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-5b zu erweitern;

 

b)  den Titel des Bebauungsplanes XVII-7d wie folgt zu ändern:

 

     Bebauungsplan XVII-7d für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 51/57C sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg;

 

c)  den Bebauungsplan-Entwurf XVII-7d für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 51/57C sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

d)  Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung in den Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Berliner Morgenpost” und “Der Tagesspiegel”, im Amtsblatt für Berlin sowie im Landespressedienst zu veröffentlichen und

 

e)  mit der Ausführung der Beschlüsse zu a), b), c) und d) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Berlin, den         . Februar 2003

 

 

 

 

Dr. Prüfer                                                                Lompscher

Stellv. Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


Anlage 1 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 27/03

 

 

 

Begründung:                                  Zu a)

 

                                                         Der Bebauungsplan XVII-7d wurde im Jahr 2001 durch Teilung des Bebauungsplanes XVII-7 aufgestellt, um eine zeitnahe Realisierung des ersten Bauabschnittes für “Rummelsburg II” zu gewährleisten. Der Bebauungsplan XVII-7d dient hierbei der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines im Auftrag der Wasserstadt GmbH entwickelten neuen, drei- bis viergeschossigen Haustyps mit der Bezeichnung “Berlin-Terrace” (Entwicklung unter Mitwirkung von Baugruppen).

 

                                                         Auf Grund von Änderungen der bisherigen städtebaulichen Konzeption soll die Erschließung der nordwestlichen Baufelder in den allgemeinen Wohngebieten WA 4 und WA 7 nunmehr über eine Teilfläche des ehemaligen Grundstückes Hauptstraße 6 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-5b erfolgen. Da diese Teilfläche im Bebauungsplan XVII-5b als Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Öffentliche Parkanlage” festgesetzt wurde, ist eine Einbeziehung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-7d erforderlich.

 

                                                         Die vorgesehene öffentliche Erschließungsstraße in Verlängerung der Schlichtallee soll in einer Breite von 8,50 m sowie in einer Länge von 82,90 m als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Nordöstlich schließt die vorgesehene Erschließungsstraße an die im Bebauungsplan XVII-5b bereits festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche an; weiter südöstlich erfolgt der Anschluss an die im Bebauungsplan-Entwurf XVII-7d vorgesehene öffentliche Straßenverkehrsfläche (teilweise Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung “Rad- und Fußweg”).

 

                                                         Mit Schreiben vom 7. August 2002 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die Gemeinsame Landesplanungsabteilung über die bezirkliche Absicht, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-7d zu ändern, informiert. Mit Schreiben vom 29. August teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und mit Schreiben vom 26. August 2002 die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit, dass hierzu keine Bedenken bestehen.

 


 

                                                         Zu b)

 

                                                         Nach Anfertigung des Grundstücksverzeichnisses wurde ersichtlich, dass eine Änderung der Grundstücksverhältnisse vorliegt, die eine Korrektur des Titels erfordert. Das ehemalige Grundstück Hauptstraße 6 besteht nicht mehr, die Grundstücke Hauptstraße 47/49 sind durch den Bebauungsplan-Entwurf XVII-7d nicht mehr betroffen.

 

                                                         Darüber hinaus wird der Bebauungsplan-Titel um die Ortsteilbezeichnung ergänzt.

 

 

                                                         Zu c) und d)

 

                                                         Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-7d hat einen solchen Bearbeitungsstand erreicht, dass einer Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB nichts mehr entgegensteht.

 

                                                         Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist dabei daraufhin zu weisen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

                                                            Der vom Gesetzgeber geforderten ortsüblichen Bekanntmachung ist durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin genüge getan. Als zusätzlicher Service für die öffentliche Auslegung ist in Berlin vereinbart, dass eine Veröffentlichung im Landespressedienst (Informationsangebot für redaktionelle Berichterstattung) und eine kostenpflichtige Veröffentlichung in der Abonnements-Tagespresse stattfindet, und zwar in Zeitungen, die gleichzeitig Börsenpflichtblätter und Blätter zur Veröffentlichung aus dem Handelsregister sind. Darin dokumentiert sich bewusst ein qualitativer Anspruch der Berliner Verwaltung und Politik.

 

                                                         Während der Bezirksamtssitzung liegt der Reinplan des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7d (Stand: Januar 2003) sowie die Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-7d (Stand: Januar 2003) zur Einsichtnahme aus.

 

 


Anlage 2 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 27/03

 

 

 

Bebauungsplan XVII–7d (alt)

 

für Teilflächen der Grundstücke 57 bis 47, 7 und 6 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

Bebauungsplan XVII–7d (neu)

 

für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 51/57C

sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im

 

Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                   

neue Geltungsbereichsgrenze

 

                                    alte Geltungsbereichsgrenze

 


 

 

 
 

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