Drucksache - DS/0639/IX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-158 - Behördenbeteiligung; Arbeitstitel: Zwieseler Straße/Nord
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:stellv. BzBm/BzStRStadtBüDArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
26.01.2023 
15. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Abarbeitung von Drucksachen vertagt   
23.03.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
28.04.2023 
1. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
08.06.2023 
25. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
30.06.2023 
3. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)        das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplan-Verfahren 11-158;

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b)        entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplan-Verfahren weiterzuführen und den Bebauungsplan-Entwurf 11-158 für das Grundstück Zwieseler Straße 164 und die unmittelbar südlich und östlich angrenzenden Grundstücke im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und

 

c)         mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.

 

 

 
 

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