Drucksache - DS/0618/IX  

 
 
Betreff: Zusätzliches Pilotprojekt für bessere Schulreinigung
Status:öffentlichAktenzeichen:gegenstandslos
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion FDPFraktion FDP
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
26.01.2023 
15. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Abarbeitung von Drucksachen vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB FDP PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Berliner Senat für ein zusätzliches Pilotprojekt für eine bessere Schulreinigung einzusetzen, für das sich Lichtenberg bewerben kann. Parallel zu dem bereits in Erprobung befindlichen Ansatz, die Schulreinigung zu rekommunalisieren, sollte auch der Weg überprüft werden, private Dienstleister damit zu beauftragen, eine feste Reinigungskraft pro Schule bereitzustellen.

 

Begründung:

Lichtenberg ist beim Pilotprojekt für eine bessere Schulreinigung durch Rekommunalisierung nicht zum Zug gekommen, da kurz vor dessen Start für Lichtenberger Schulen der Zuschlag an private Dienstleister zur Reinigung mit den bisherigen Anforderungen erteilt wurde. Um zu erkennen, mit welchem Weg eine deutlich spürbare Verbesserung zu möglichst geringen Mehrkosten erreicht werden kann, fehlt neben der Rekommunalisierung ein Pilotprojekt, das private Dienstleister beauftragt, nicht nur wie bisher entsprechend DIN-Norm die Schulen zu reinigen, sondern dauerhaft eine feste Reinigungskraft pro Schule zu stellen.

 

Private Dienstleister bieten nicht nur die Chance, kostengünstiger zu sein, da sie wirtschaftlicher agieren als eine Behörde. Sie können bei schlechten Reinigungsleistungen in Regress genommen werden und müssen im Krankheitsfall für Ersatz sorgen. Vor der Privatisierung der Schulreinigung hat es einen hohen Krankenstand unter den bezirklich angestellten Reinigungskräften und dann keinen Ersatz gegeben. Außerdem kann von privaten Reinigungsdienstleistern verlangt werden, dass es Vorarbeiter gibt, die den Beruf gelernt haben.

 

Dass die privaten Dienstleister und evtl. Subunternehmer mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, kann verbindlich eingefordert werden. Ein gesetzwidriges Unterlaufen des Mindestlohns wird erschwert, wenn die Bezahlung nicht mehr für eine Werkleistung entsprechend DIN-Norm erfolgt (für die eine zu geringe Zeit angesetzt wird), sondern für Reinigungsleistungen über einen definierten Zeitraum, z. B. acht Stunden täglich pro Schule.

 

Für das zusätzliche Pilotprojekt wird sich sehr wahrscheinlich begründen lassen, warum die Beauftragung eines Dienstleisters als freihändige Vergabe erfolgt. Denn der spezielle Auftrag wäre zeitlich begrenzt und es ist notwendig, dass beide Pilotprojekte gleichzeitig enden. Müsste erst eine Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt werden, wäre das nicht zu schaffen bzw. wäre die Erprobung der privaten Dienstleister deutlich kürzer als die Erprobung der kommunalen Schulreinigung.

 

Ist der bestehende Lichtenberger Dienstleister mit einer zeitlich begrenzten Aufstockung seines Auftrags einverstanden, könnte die direkte Vergabe an ihn erfolgen. Neben Lichtenberg sollten auch andere Bezirke die Möglichkeit zur Beteiligung am Pilotprojekt erhalten, sodass die Erfolgschancen für das Projekt steigen.

 

Ggf. können Verzögerungen bei Teilen des laufenden Pilotprojektes zur Rekommunalisierung kompensiert werden, indem stattdessen eine bessere Schulreinigung mittels privater Dienstleister erprobt wird. Dann wäre auch die Finanzierung geklärt. Der Pilotbezirk Pankow hat noch bestehende Verträge und kann erst 2024 mit der Erprobung der Rekommunalisierung beginnen.

 

Auch wenn Lichtenberg keinen Zuschlag für das neue Pilotprojekt erhalten sollte, würde der Bezirk davon profitieren, dass durch die zwei parallelen Pilotvorhaben ermittelt wurde, ob und zu welchen Kosten zukünftig die Reinigung aller Schulen dauerhaft verbessert werden kann.

 
 

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