Drucksache - DS/0616/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Wartenberger Straße zwischen der Arnimstraße und der Gehrenseestraße Tempo 30 auszuweisen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Bei der Wartenberger Straße handelt es sich nach dem Stadtentwicklungsplan (StEP) um eine übergeordnete Straßenverbindung der Stufe IV (Ergänzungsstraße). Demnach ist für Dauermaßnahmen in Ergänzungsstraßen die SenUMVK zuständig. Der zuständige Polizeiabschnitt konnte jedoch, entgegen der Ausführung das die Wartenberger Straße durch verschiedene Unfälle in den Fokus gerückt sei, nicht bestätigen. Die Wartenberger Straße erweist sich hier aus verkehrlicher Sicht als unauffällig. Als präventive Maßnahme kann die Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Polizei im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen erfolgen; diesbezüglich ist das Bezirksamt an den zuständigen Polizeiabschnitt herangetreten.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Keine d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget: Keine
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