Drucksache - DS/0616/IX  

 
 
Betreff: Tempo 30 in der Wartenberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
08.02.2023 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
19. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
28.03.2024    12. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Wartenberger Straße zwischen der Arnimstraße und der Gehrenseestraße Tempo 30 auszuweisen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Bei der Wartenberger Straße handelt es sich nach dem Stadtentwicklungsplan (StEP) um eine übergeordnete Straßenverbindung der Stufe IV (Ergänzungsstraße). Demnach ist für Dauermaßnahmen in Ergänzungsstraßen die SenUMVK zuständig. Der zuständige Polizeiabschnitt konnte jedoch, entgegen der Ausführung das die Wartenberger Straße durch verschiedene Unfälle in den Fokus gerückt sei, nicht bestätigen. Die Wartenberger Straße erweist sich hier aus verkehrlicher Sicht als unauffällig. Als präventive Maßnahme kann die Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Polizei im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen erfolgen; diesbezüglich ist das Bezirksamt an den zuständigen Polizeiabschnitt herangetreten.

 

 

a)        Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:  Keine

b)        Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:  Keine

c)        Auswirkungen auf den Haushaltsplan:  Keine

d)        Auswirkungen auf die KLR und das Budget:  Keine

 

 

 
 

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