Drucksache - DS/0578/IX
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht
zu prüfen, ob bei künftigen Planungen des Bezirksamts für Kitaneubauten soziale Infrastrukturbedarfe, wie z. B. Ambulanzen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Wohnungen, auf dem Grundstück mit gedeckt werden können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Lichtenberg zählt zu den am schnellsten wachsenden Bezirken in Berlin. Im Zuge dessen entstehen auch erhebliche Mehrbedarfe im Bereich der sozialen Infrastruktur. Folglich unterstützt das Bezirksamt das Anliegen der Drucksache und hat Mehrfachnutzungen bereits in verschiedenen Fällen realisiert bzw. geplant. Beispielsweise befinden sich in der Dolgenseestraße 60a in Friedrichsfelde Süd auf dem landeseigenen Grundstück die Jugendfreizeiteinrichtung „Betonoase“ und ein Familienzentrum. Weitere Projekte sind in Planung. So werden an der Friedrichs-Jacobs-Promenade 2 in Rummelsburg eine Kita und eine Jugendfreizeiteinrichtung entstehen. Eine Kindertageseinrichtung sowie ein öffentlicher Spielplatz entstehen auf einem Grundstück in der Gudrunstraße 14 und so ist es auch in der Sangeallee 50 geplant. An der Gotlindestraße 39 in Alt-Lichtenberg soll mit einer Kita auch ein Kiez-Angebot entstehen. Über diese genannten Objekte hinaus sind absehbar keine weiteren Liegenschaften im Fachvermögen des Jugendamtes vorhanden, die für eine Bebauung mit einer Kita zur Verfügung stehen und im Sinne der Drucksache genutzt werden könnten. Mit dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung existiert ein Instrument zur Absicherung von definierten Teilen der sozialen Infrastruktur im Rahmen von städtebaulichen Verträgen. In diesem Rahmen wird die Übernahme der Kosten für soziale und technische Infrastruktur, die Folge des geplanten Vorhabens mit Wohnnutzung sind, sichergestellt. Grundlegend hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass gerade bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen von Einrichtungen die Unterbringung verschiedener Nutzungen und Einrichtungsarten in einem Gebäude zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann und umfassende Aushandlungs- und Planungsprozesse erfordert.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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