Drucksache - DS/0507/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: 1.) Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt nochmals ihre einschlägigen Beschlüsse, die den Erhalt der Trabrennbahn als wesentlich für die Infrastruktur des Ortsteils Karlshorst einschätzen. Sie wird auch bei ihren künftigen Beschlüssen (u.a. Festsetzungen von Bebauungsplänen) auf die planungsrechtliche Sicherung der Flächen zum Betrieb einer Trabrennbahn (Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Sportplatz”), öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünflächen und schützenswerter Biotope bei Einordnung von Bauflächen (Wohn- und Kerngebiet) achten. 2.) Das Bezirksamt wird ersucht alle Anstrengungen zu
unternehmen, um eine zeitnahe Bearbeitung der Bebauungspläne 11-14a und 14b
zu erreichen, die das Festhalten an den bisherigen Planungszielen in ihrer
Gänze gewährleistet. Die generellen Planungsziele für das
Gelände der Trabrennbahn Karlshorst wurden durch das Bezirksamt in der
Bezirksamtssitzung am 15. Oktober 2002 durch den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes 11-14 formuliert. Die Teilung des Bebauungsplanes
in die Teilbebauungspläne 11-14a und 11-14b erfolgte aus
verfahrenstechnischen Gründen. Während für den Geltungsbereich des
Teilbebauungsplanes 11-14a bereits sehr konkrete Planungen existierten,
lag für den Bebauungsplan 11-14b kein konkretes Planungskonzept vor. Das städtebauliche Konzept sieht für den Bebauungsplan 11-14a
die Entwicklung eines intensiv durchgrünten allgemeinen Wohngebietes (WA)
zwischen Bahntrasse und Geläuf der Trabrennbahn sowie die Realisierung
öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünräume vor. Im direkten Umfeld des
S-Bahnhofes “Berlin-Karlshorst” sollen ergänzend kerngebietstypische
Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen ihren Standort finden (MK, MI). Mit dem Bebauungsplan 11-14b wird das generelle
Ziel verfolgt, das Gelände der Trabrennbahn als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung “Sportplatz” bzw. “öffentliche naturnahe
Parkanlage” zu sichern. Beide Bebauungspläne beplanen ehemals
funktional zusammenhängende Flächen der Trabrennbahn Karlshorst und stehen im
engen Zusammenhang. Der Bebauungsplan-Entwurf 11-14a ist im Verfahren
bereits in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1
BauGB. Die Bearbeitung
des Bebauungsplanes 11-14b musste vorerst zurückgestellt werden, da
bisher kein städtebauliches Konzept vorliegt; Sie soll aber möglichst zeitnah
zum Bebauungsplanverfahren 11-14a erfolgen. Erklärtes Ziel des
Bezirksamtes ist es, den Erhalt der Trabrennbahn an ihrem jetzigen Standort
weiter zu ermöglichen und zu festigen. Das Bezirksamt hält weiterhin an
der Umsetzung beider Teilpläne und der Gesamtzielsetzung fest. 3.) Das Bezirksamt wird ersucht das Planungsverfahren weiterhin für die Bewohner und Nutzer transparent zu gestalten und Bürgerforen vor Ort durchzuführen. Die BVV ist in den Fachausschüssen regelmäßig zu neuen Sachständen zu informieren. Die Bürger wurden über die Ziele des Bebauungsplan-Entwurfes
11-14a im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1
BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB unter Darlegung der Planungsziele
vom 20. November bis einschließlich 20. Dezember 2002 in den Räumen des Amtes
für Planen und Vermessen sowie in einer Erörterungsveranstaltung am 09.
Dezember 2002 umfassend informiert. Die Anregungen und Bedenken der Bürger
wurden abgewogen und flossen in die Konkretisierung der Planung ein. Während
der öffentlichen Auslegung, deren Zeitpunkt gegenwärtig noch nicht bekannt ist,
ist erneut eine Informationsveranstaltung vorgesehen. Der Zeitpunkt für die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1
AGBauGB zum Bebauungsplan 11-14b steht noch nicht fest. Zuvor sind die
Pläne der Betreiber der Trabrennbahn zu konkretisieren. Hier ist analog dem
Verfahren für den Bebauungsplan 11-14a eine Erörterungsveranstaltung im
Kulturhaus Karlshorst vorgesehen. Über den Sachstand in beiden Verfahren wird die BVV im
Ausschuss für Stadtentwicklung regelmäßig informiert. 4.) Das Bezirksamt wird des weiteren ersucht sich an der Erarbeitung eines Konzeptes zur Gesamtnutzung der Wuhlheide zu beteiligen, das wirtschaftlich attraktive Sport- und Freizeitangebote (Trabrennbahn und Pferdesport, Fußballplatz Wuhlheide, die Angebote des FEZ, Freilichtbühne, Freiluftschwimmbad usw.) mit der geplanten Wohnbebauung verträglich kombiniert. Das Bezirksamt hat ein bezirksübergreifendes Gesprächsforum
zum planerischen Umgang mit dem Großraum Wuhlheide initiiert. Zielsetzung des
Bezirksamtes ist, unter Einbeziehung der Ziele der Bebauungspläne 11-14a
und 11-14b gemeinsam mit relevanten Akteuren aus Verwaltung, Wirtschaft und
Bürgervereinen konzeptionelle Vorschläge für attraktive, wirtschaftlich und
ökologisch tragbare Sport- und Freizeitnutzungen für den Großraum Wuhlheide zu
erörtern. Mit dem Forum “Karlshorst - Wuhlheide” verfolgt
das Bezirksamt das langfristige Ziel, ein Nutzungskonzept für den Großraum
Wuhlheide zu erarbeiten. Die erste Sitzung des Forums “Karlshorst -
Wuhlheide” findet am 28. August 2003 statt. Die Ergebnisse werden im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgetragenBerlin, den Emmrich Lompscher
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung |
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