Drucksache - DS/0507/V  

 
 
Betreff: Trabrennbahn Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin      
Stadtentwicklung Entscheidung
06.05.2003 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gesundheit/Umwelt Entscheidung
06.05.2003 
22. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit/Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2003 
19. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2004 
26. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Ges/Umwelt, Stadt PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Die Ausschüsse empfehlen der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung in folgender geändertern Fassung zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

1.)

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt nochmals ihre einschlägigen Beschlüsse, die den Erhalt der Trabrennbahn als wesentlich für die Infrastruktur des Ortsteils Karlshorst einschätzen. Sie wird auch bei ihren künftigen Beschlüssen (u.a. Festsetzungen von Bebauungsplänen) auf die planungsrechtliche Sicherung der Flächen zum Betrieb einer Trabrennbahn (Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Sportplatz”), öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünflächen und schützenswerter Biotope bei Einordnung von Bauflächen (Wohn- und Kerngebiet) achten.

 

 

2.)

Das Bezirksamt wird ersucht alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine zeitnahe Bearbeitung der Bebauungspläne 11-14a und 14b zu erreichen, die das Festhalten an den bisherigen Planungszielen in ihrer Gänze gewährleistet.


 

Die generellen Planungsziele für das Gelände der Trabrennbahn Karlshorst wurden durch das Bezirksamt in der Bezirksamtssitzung am 15. Oktober 2002 durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11-14 formuliert.

 

Die Teilung des Bebauungsplanes in die Teilbebauungspläne 11-14a und 11-14b erfolgte aus verfahrenstechnischen Gründen. Während für den Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes 11-14a bereits sehr konkrete Planungen existierten, lag für den Bebauungsplan 11-14b kein konkretes Planungskonzept vor.

 

Das städtebauliche Konzept sieht für den Bebauungsplan 11-14a die Entwicklung eines intensiv durchgrünten allgemeinen Wohngebietes (WA) zwischen Bahntrasse und Geläuf der Trabrennbahn sowie die Realisierung öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünräume vor. Im direkten Umfeld des S-Bahnhofes “Berlin-Karlshorst” sollen ergänzend kerngebietstypische Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen ihren Standort finden (MK, MI).

Mit dem Bebauungsplan 11-14b wird das generelle Ziel verfolgt, das Gelände der Trabrennbahn als Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Sportplatz” bzw. “öffentliche naturnahe Parkanlage” zu sichern.

 

Beide Bebauungspläne beplanen ehemals funktional zusammenhängende Flächen der Trabrennbahn Karlshorst und stehen im engen Zusammenhang. Der Bebauungsplan-Entwurf 11-14a ist im Verfahren bereits in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB.

 

Die Bearbeitung des Bebauungsplanes 11-14b musste vorerst zurückgestellt werden, da bisher kein städtebauliches Konzept vorliegt; Sie soll aber möglichst zeitnah zum Bebauungsplanverfahren 11-14a erfolgen. Erklärtes Ziel des Bezirksamtes ist es, den Erhalt der Trabrennbahn an ihrem jetzigen Standort weiter zu ermöglichen und zu festigen.

 

Das Bezirksamt hält weiterhin an der Umsetzung beider Teilpläne und der Gesamtzielsetzung fest.

 

 

3.)

Das Bezirksamt wird ersucht das Planungsverfahren weiterhin für die Bewohner und Nutzer transparent zu gestalten und Bürgerforen vor Ort durchzuführen. Die BVV ist in den Fachausschüssen regelmäßig zu neuen Sachständen zu informieren.

 

Die Bürger wurden über die Ziele des Bebauungsplan-Entwurfes 11-14a im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB unter Darlegung der Planungsziele vom 20. November bis einschließlich 20. Dezember 2002 in den Räumen des Amtes für Planen und Vermessen sowie in einer Erörterungsveranstaltung am 09. Dezember 2002 umfassend informiert. Die Anregungen und Bedenken der Bürger wurden abgewogen und flossen in die Konkretisierung der Planung ein. Während der öffentlichen Auslegung, deren Zeitpunkt gegenwärtig noch nicht bekannt ist, ist erneut eine Informationsveranstaltung vorgesehen.

 

Der Zeitpunkt für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan 11-14b steht noch nicht fest. Zuvor sind die Pläne der Betreiber der Trabrennbahn zu konkretisieren. Hier ist analog dem Verfahren für den Bebauungsplan 11-14a eine Erörterungsveranstaltung im Kulturhaus Karlshorst vorgesehen.

 

Über den Sachstand in beiden Verfahren wird die BVV im Ausschuss für Stadtentwicklung regelmäßig informiert.


 

 

4.)

Das Bezirksamt wird des weiteren ersucht sich an der Erarbeitung eines Konzeptes zur Gesamtnutzung der Wuhlheide zu beteiligen, das wirtschaftlich attraktive Sport- und Freizeitangebote (Trabrennbahn und Pferdesport, Fußballplatz Wuhlheide, die Angebote des FEZ, Freilichtbühne, Freiluftschwimmbad usw.) mit der geplanten Wohnbebauung verträglich kombiniert.

 

Das Bezirksamt hat ein bezirksübergreifendes Gesprächsforum zum planerischen Umgang mit dem Großraum Wuhlheide initiiert. Zielsetzung des Bezirksamtes ist, unter Einbeziehung der Ziele der Bebauungspläne 11-14a und 11-14b gemeinsam mit relevanten Akteuren aus Verwaltung, Wirtschaft und Bürgervereinen konzeptionelle Vorschläge für attraktive, wirtschaftlich und ökologisch tragbare Sport- und Freizeitnutzungen für den Großraum Wuhlheide zu erörtern.

 

Mit dem Forum “Karlshorst - Wuhlheide” verfolgt das Bezirksamt das langfristige Ziel, ein Nutzungskonzept für den Großraum Wuhlheide zu erarbeiten.

Die erste Sitzung des Forums “Karlshorst - Wuhlheide” findet am 28. August 2003 statt.

Die Ergebnisse werden im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgetragen

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                            Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


 

 

 
 

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