Drucksache - DS/0570/IX  

 
 
Betreff: Programmplanung Nachhaltige Erneuerung (ehem. Stadtumbau Ost) - Vornotierung Programmjahr 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushalt und Personal
Verfasser:stellv. BzBm/BzStRStadtBüDArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mitberatend
12.01.2023 
20. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management erledigt   
Haushalt/Personal und GO Entscheidung
04.01.2023 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
Haushalt und Personal Entscheidung
05.04.2023 
1. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2023 
18. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
Anlage VzB DS-0570-IX PDF-Dokument
Stn. ÖSM PDF-Dokument
Dringliche BE HP PDF-Dokument
Austauschexemplar Dringliche BE HP PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes, Drucksache 0570/IX:

 

Begründung:

Der Ausschuss hat sich der Stellungnahme des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management angeschlossen: „Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 die Vorlage beraten. Im Zuge der Debatte wurde deutlich, dass das Bezirksamt die Anmeldungen für die Städtebauförderung bereits Ende August 2022 ggü. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgenommen hat. Das Bezirksamt räumte ein, dass Änderungen deswegen nur noch nachträglich vorgenommen werden können. Diese späte und lediglich nachholende Beschlussfassung nahm eine Mehrheit der Ausschussmitglieder zum Anlass, um für folgende Programmjahre vom Bezirksamt eine rechtzeitige Befassung der BVV einzufordern, was auch zugesagt wurde.

In der Sache empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem federführenden Ausschuss einstimmig die Zustimmung zur Beschlussfassung.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Damit die Maßnahmen planungssicher vom Bezirksamt umgesetzt werden können, sollte die BVV schnellstmöglich entscheiden. Abstimmung über die Dringlichkeit: 11/0/2

 

Abstimmungsergebnis: 13 / 0 / 0

 
 

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