Drucksache - DS/0431/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für zusätzliche Stellen für das Wohnungsamt einzusetzen, um den Bereich für den zu erwartenden Anstieg der Wohngeldanträge personell zu verstärken, damit in der aktuellen Energie-Krise mehr Lichtenberger*innen entlastet werden können. Zudem wird das Bezirksamt ersucht, die räumlichen Mehrbedarfe aufgrund des Personalaufwuchs abzubilden bzw. mit der Senatsverwaltung zu klären, wie diese Bedarfe abgedeckt werden können. Hierbei sind ebenfalls Home-Office-Lösungen zu überprüfen.
Bei der Einstellung soll beachtet werden, dass die Einarbeitungszeit so mitgeplant wird, dass die neuen Mitarbeiter*innen vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verfügung stehen.
Weiterhin soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass eine berlinweite Einstellungsinitiative für die Wohnungsämter ins Leben gerufen und geprüft wird, ob für die Bearbeitung der Wohngeldanträge Personal aus anderen Bereichen der Verwaltung - zumindest zeitweise- abgeordnet werden kann. Hierbei dürfen jedoch nicht andere Bürger*innen-Dienste negativ betroffen sein und eine Verlängerung von Antragsbearbeitungen muss ausgeschlossen bleiben.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Im Wohnungsamt Lichtenberg waren bisher (Anfang 2023) 11 Stellen in der Bearbeitung von Wohngeldanträgen sowie Anträgen auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) eingesetzt. Im Rahmen der Wohngeldreform wurden dem Wohnungsamt 22 weitere Stellen für die Sachbearbeitung Wohngeld/BuT (davon 11 Stellen befristet und 11 Stellen unbefristet) sowie zusätzlich eine Gruppenleitungsstelle und eine Stelle zur Widerspruchsbearbeitung von der Senatsverwaltung für Finanzen genehmigt. Die Auswahlverfahren konnten aufgrund der späten Finanzierungszusage leider erst im Januar 2023 erfolgen.
Für alle 11 unbefristeten Stellen konnte bereits Personal gefunden werden, das seit März 2023 sukzessive eingestellt worden ist. Für die befristeten Sachbearbeitungs-Stellen konnten trotz größter Bemühungen bisher lediglich zwei geeignete Kandidat:innen ausgewählt werden. Für die noch offenen Positionen wurde bereits eine erneute Ausschreibung veranlasst. Die Stellen der Gruppenleitung und Widerspruchsbearbeitung mussten zunächst neu bewertet werden, so dass sich die Besetzung verzögert hat. Die beiden Stellen befinden sich nunmehr aber bereits im Ausschreibungsverfahren. Die Besetzung kann dann (je nach Bewerbungslage) in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Nach einer schnellstmöglichen Besetzung der Stellen und einer Einarbeitungsphase von circa drei bis sechs Monaten werden die diese zusätzlichen Mitarbeitenden das Wohnungsamt spürbar entlasten. Eine frühzeitigere Einstellung war, trotz mehrerer Hinweise aus dem Bezirksamt, aufgrund fehlender finanzieller Zusagen seitens der Senatsverwaltung nicht möglich. Bis die neuen Mitarbeitenden einsetzbar sind, wurde das Wohnungsamt ab 01.03.2023 zunächst mit vier zusätzlichen Mitarbeitenden aus anderen Fachbereichen des Amtes für Bürgerdienste unterstützt, um eine Bearbeitung der Vielzahl anhängiger Anträge zu beschleunigen. Um für das zusätzliche Personal ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, wurde dem Wohnungsamt kurzfristig Räumlichkeiten in der Oberseestr. 98 zur Verfügung gestellt. Die Räume wurden am 18.04.2023 bezogen. Dort wurden 12 Arbeitsplätze (für die Bereiche Fachbereichsleitung mit Servicestelle, WBS, Zweckentfremdung und Widerspruchsstelle) eingerichtet. Damit konnte der komplette Wohngeldbereich zusammenhängend im Dienstgebäude Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 untergebracht werden. Für eine langfristige Perspektive für das Wohnungsamt wurden zum 01.06.2023 Räume in der Wartenberger Str. 24 angemietet, die ausreichend Platz für den gesamten Fachbereich Wohnungsamt bieten. Dieser Standort wird derzeit hergerichtet. Wann der komplette Umzug des Wohnungsamtes erfolgen kann, ist noch nicht feststehend, da dafür die Anbindung der IT-Technik in dem Gebäude an das Berliner Landesnetz fertiggestellt sein muss. Bis dahin verbleiben die Mitarbeitenden in den Räumlichkeiten der Dienstgebäude Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 sowie Oberseestr. 98.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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