Drucksache - DS/0384/IX
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die sogenannte Gendersprache in Wort und Schrift im Bezirksamt Lichtenberg sowohl im Binnenschriftverkehr der Behörde als auch in der öffentlichen Kommunikation zu untersagen und ausschließlich die amtliche deutsche Rechtschreibung zu verwenden.
Begründung: Weder hat es im Deutschen Bundestag eine Debatte zur Einführung der sogenannten Gendersprache gegeben, noch gibt es ein Gesetz zur Umsetzung der Gender-Ideologie. Im Interesse der Rechtssicherheit ist damit zwingend ausschließlich Amtsdeutsch in Wort und Schrift anzuwenden. Die Verwendung von Wörtern, die der amtlichen Rechtschreibung fremd sind, führt nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern auch zu einer deutlich erschwerten Lesbarkeit entsprechend abgefasster Schriftstücke. Das Risiko einer Fehlinterpretation erhöht sich. Je nach Art des sogenannten Genderns führt dies zu einer Verlängerung von Texten, ohne dass dadurch ein zusätzlicher Informationsgehalt transportiert wird. Bei Reden können in einer vorgegebenen Redezeit weniger Informationen vermittelt werden und schriftliche Texte werden unnötig aufgebläht. Ferner werden Personen diskriminiert, weil sie zu einem Sternchen, und bei gesprochenem Wort zu einem Schluckauf, degradiert werden. Das generische Maskulinum als grammatikalische Kategorie umfasst hingegen diskriminierungsfrei jedwedes Geschlecht, genau so wie das generische Femininum. In unserer deutschen Sprache beinhaltet das generische Geschlecht als grammatikalische Kategorie bereits diskriminierungsfrei jedwedes biologische Geschlecht. |
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