Drucksache - DS/0350/IX
Der Ausschuss Haushalt/Personal und Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0350/IX:
Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, zur Aktivierung von Wohnbaupotentialen einen Rahmenplan für den Norden Hohenschönhausens aufzustellen. Das zu untersuchende Gebiet soll wie folgt eingegrenzt werden: östlicher Rand des Landschaftsparks Wartenberger Feldmark, Hechtgraben über Dorfstraße bis zur Ahrensfelder Chaussee und über die Landesgrenze zu Brandenburg wieder zur Feldmark zurück. Ziel der Rahmenplanung soll es sein, mehrere Varianten für eine mögliche Bebauung zu entwickeln, aus denen sich im weiteren Verfahren Bebauungspläne konkretisieren lassen. Die Varianten sollen sich hinsichtlich der verkehrlichen und sozialen Infrastruktur unterscheiden und aufzeigen, mit welchen Ausbauvarianten der genannten Infrastrukturen man die Wohnbaupotentiale besonders effektiv steigern kann. Variante 0 wäre der Status Quo der bestehenden Infrastruktur. Davon ausgehend sollen weitere Varianten zusätzliche Wohnbaupotentiale in Abhängigkeit von zusätzlich geschaffenen Kapazitäten an beispielsweise Schul- und Kita-Plätzen sowie einem erweiterten ÖPNV-Angebot ausgehen. Die dafür zusätzlich zu schaffenden Kapazitäten in Form von Gebäuden und Verkehrsflächen – insbesondere Schulen – sind im Rahmenplan ebenfalls räumlich zu konkretisieren. Darin bestehende Naturschutzgebiete und Grünanlagen sollen unverändert bleiben. Die bestehenden Ackerflächen sind hingegen als stadtfremde Nutzungen gegenüber Wohnungen und Gewerbe nicht zu erhalten. Die Grundstückseigentümer und die vom prognostizierten Bevölkerungsanstieg betroffenen Bestandsnachbar*innen sind zu beteiligen. Im Bereich der Versorgung (soziale Infrastruktur, Einzelhandel, wohnortnahe Dienstleistungen…) soll eine Überversorgung angestrebt werden, um für die bestehende Bewohnerschaft auch der anliegenden Gebiete einen Mehrwert zu schaffen. SenUMVK ist auf die Zielsetzung der Rahmenplanung hinzuweisen und aufzufordern, den im laufenden Verfahren befindlichen Entwurf für ein Landschaftsschutzgebiet entsprechend zu pausieren oder die hier genannten Flächen darin nicht mehr zu berücksichtigen.
Begründung: Der Antrag fand keine Mehrheit.
Abstimmungsergebnis: 8 / 3 / 3 |
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