Drucksache - DS/0284/IX  

 
 
Betreff: Unterstützung Reitverein Kleeblatt
Status:öffentlichAktenzeichen:vom Einreicher zurückgezogen 23.08.2022
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
11.08.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Reit- und Fahrverein Kleeblatt Berlin e.V. dabei zu unterstützen, eine Lösung für die nun vom Bezirksamt geforderte Baugenehmigung für einen Heuschober zu finden. Denn die damit verbundenen Kosten gefährden die seit über 30 Jahren andauernde Vereinstätigkeit, in der sie u.a. eine kostengünstige Möglichkeit bieten, den Umgang mit Pferden zu erlernen.

 

Falls keine bezirksinterne Lösung gefunden wird, soll das Land Berlin gebeten werden, als Grundstückseigentümerin das Baugenehmigungsverfahren in eigener Regie und auf eigene Kosten zu betreiben.

 

Begründung:

Auf dem vom Verein gepachteten Gelände steht seit über 35 Jahren ein Heuschober, der als Unterstand für Heu, Stroh und weitere Gerätschaften genutzt wird. Nach der Wiedervereinigung wurde mit der Anmietung des Vereinsgeländes durch das Land Berlin auch der Heuschober mitvermietet. In all der Zeit hat das Land Berlin als Vermieterin nie erkennen lassen, dass der Heuschober eine ungenehmigte Baulichkeit sei oder, dass es einer Baugenehmigung bedarf. Nun ist nach mehr als 35 Jahren das Facility Management des Bezirkes an den Verein herangetreten, dass der Verein eine Baugenehmigung für den Heuschober einholen muss. Die hohen Kosten sowie die notwendige fachliche Expertise für eine Baugenehmigung sind für den gemeinnützigen Verein schwer zu tragen. Auf der Vermieterseite des Facility Managements ist der Gebäudebestand des Pachtgrundstückes seit mehr als 30 Jahren bekannt.

 

 
 

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