Drucksache - DS/0475/V
Anlage: Begründung und Übersichtsplan Geltungsbereich
Bebauungsplan XVII-4 Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat
auf seiner Sitzung am 14. Januar 2003 beschlossen
a) den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4 im Bezirk Lichtenberg wie
folgt zu ändern: Bebauungsplan
XVII-4 für das Gelände zwischen Boxhagener Straße, Marktstraße,
Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, dem Rummelsburger See,
der Lichtenberger Bezirksgrenze und deren westlicher Verlängerung bis zur
Westseite der Kynaststraße, der Westseite der Kynaststraße, der südlichen
Grenze des Grundstücks Markgrafendamm 23 und deren östlicher Verlängerung zur
Westseite der Kynaststraße, der Westseite des Markgrafendamms bis zur Nordseite
der Hauptstraße, von diesem Punkt geradlinig in Richtung Norden bis zum
Schnittpunkt der Verlängerung der Südwestseite der Sonntagstraße mit der
Südseite der Revaler Straße und der nordwestlichen Begrenzung der Bahnanlagen
bis zur Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße, der
Kynaststraße und des Markgrafendamms in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg
und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg. Da
der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4 Flächen der Bezirke
Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg umfasst, sind Beschlüsse beider
Bezirksämter herbeizuführen. Der
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird die Federführung bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes XVII-4 dem Bezirk Lichtenberg überlassen. Die
Beschlussfassung des Bezirksamtes Lichtenberg bleibt, bis ein entsprechender
Beschluss des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg erfolgt, schwebend
unwirksam. Der
Bebauungsplan dient der Sicherung und Neuordnung der verkehrlichen und
infrastrukturellen Erschließung des Bahnhofes “Ostkreuz” und dessen
funktionaler Verknüpfung mit der vorhandenen Stadtstruktur. Der
Bebauungsplan XVII-4 wird mit folgenden Planungszielen weitergeführt: - Sicherung von Kerngebieten (MK) und
Mischgebieten (MI) zur Unterbringung von Gewerbe- und
Dienstleistungseinrichtungen sowie die Sicherung von Wohnnutzung in noch zu
bestimmenden Umfang; - Vernetzung des Bahnhofes “Ostkreuz” mit den
angrenzenden Stadtquartieren durch Ausbildung von vier Bahnhofsvorplätzen; - Präzisierung der Trassenführung betroffener
Straßen; - Bestimmung der Trassenführungen der
unterirdisch zu verlegenden Hochspannungsleitung; - Sicherung der Trassen für Rusche- und
Kuhgraben; - Sicherung des vorhandenen
Gemeinbedarfsstandortes nördlich der Bahntrasse in Lichtenberg; - Schaffung der Rahmenbedingungen zur
Herstellung einer direkten Umsteigebeziehung zwischen dem untergeordneten Netz
des ÖPNV (Tram/Bus) und S- und Regionalbahn; - Verminderung der Barrierewirkung der
Bahndämme; - Verbesserung der fußläufigen Wegebeziehungen
und - Sicherung eines Ufergrünzuges. Der
Bebauungsplan XVII-4 soll als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt
werden. Der
federführende Bezirk Lichtenberg ist für die Fertigung des
Bebauungsplanoriginals (Rechtsdokument) verantwortlich und wird dieses zu
gegebener Zeit auslegen. Der nicht federführende Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg wird zeitgleich eine beglaubigte Abzeichnung auslegen. b) für
den Bebauungsplanentwurf XVII-4 die frühzeitige Beteiligung der Bürger
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB unter Darlegung
der Planungsziele in den Räumen des Amtes für Planen und Vermessen
durchzuführen. Gleichzeitig erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Bürger im
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. c) mit
der Ausführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Berlin, den . Januar 2003 Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Anlage 1 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 12/03 4. Begründung: Zu a) Das 1994 entwickelte städtebauliche Rahmenprogramm bildet die Grundlage für die als Rechtsverordnung des Landes Berlin förmlich festgelegte Entwicklungsmaßnahme “Berlin-Rummelsburger Bucht” (Senatsbeschluss Nr. 4456/94 vom 15. März 1994, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 26. April 1994). Gemäß § 166 Absatz 1 BauGB hat die
Gemeinde für den städtebaulichen Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne
aufzustellen. Für Teilflächen des Bahnhofes Ostkreuz und dessen Umfeld steht
dies noch aus. Der
Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
städtebauliche Neuordnung und Bebauung im Geltungsbereich schaffen. Zur
Absicherung der besonderen städtebaurechtlichen Maßnahmen durch eine
verbindliche Bauleitplanung hat das Bezirksamt Lichtenberg demzufolge am 26.
Mai 1992 die Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-4 beschlossen (BA-Vorlage
Nr. 058/92), der jedoch nur den südöstlichen Quadranten des Ostkreuzes abdeckt.
Grundlage dafür waren der Flächennutzungsplan von Berlin (FNP 94) und der im
Juni 1993 erstellte Masterplan für den Entwicklungsbereich
“Berlin-Rummelsburger Bucht”. Mit
der Änderung des Titels und des Geltungsbereiches wird der gesamte Bereich des
Ostkreuzes mit einem qualifizierten Bebauungsplan abgedeckt. Die
bezirksübergreifenden Belange der verkehrlichen und technischen Infrastruktur
erfordern ein abgestimmtes Handeln, das durch einen gemeinsamen Bebauungsplan
sichergestellt wird. Die Aufstellung eines bezirksübergreifenden Bebauungsplans
entspricht einer Forderung der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
vom 04. Juni 1997 im Rahmen der Plananzeige einer ursprünglich vorgesehenen
innerbezirklichen Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplanes XVII-4. Im
Flächennutzungsplan von Berlin (FNP 98 - Stand 28. Juni 2001) nimmt der Bereich
Ostkreuz/Rummelsburger Bucht als einer der vier auszubauenden Dienstleistungsschwerpunkte
Berlins am inneren S-Bahn-Ring (Nord-, Süd-, West- und Ostkreuz) eine
Schlüsselstellung als Entwicklungsraum für die Schaffung hochwertiger Arbeits-
und Wohnstätten ein. Entsprechend dieser Zielsetzung wird der Bereich im FNP 98
als Standort mit gemischten Bauflächen M1 dargestellt. Das direkte Umfeld des Bahnhofes “Ostkreuz” wird demnach als Dienstleistungsschwerpunkt, der Bereich um den Rummelsburger See zu durchmischten und durchgrünten Wohn- und Dienstleistungsquartieren entwickelt. Mit insgesamt ca. 130 ha Fläche gehört die Schaffung dieses neuen Quartiers an der Schnittstelle der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg zu einem der wichtigsten Stadtumbauprojekte im Berliner Stadtgebiet. Der
Masterplan für den Entwicklungsbereich “Berlin-Rum-melsburger Bucht” wurde
inzwischen den durch die Bahn- und Straßenplanungen hervorgerufenen veränderten
Rahmenbedingungen angepasst. Insbesondere ist davon der Bereich unmittelbar um
den Bahnhof “Ostkreuz” betroffen. Auf
Grund der vorliegenden Umbauplanungen der Bahn AG ist absehbar, dass im
nächsten Jahr ein Planfeststellungsverfahren abgeschlossen wird. Die
planfestgestellten Flächen der Bahn AG werden nachrichtlich in den
Bebau-ungsplan übernommen. Im Zuge der Umbauplanungen erfolgt eine Umstellung
des S-Bahn-Betriebs von Linien- auf Richtungsverkehr mit einer deutlichen
Verkürzung der Umsteigebeziehungen und der Ausbau zum Regionalbahnhof. Die
Belange des Denkmalschutzes im Bereich der Bahnanlagen (Denkmalbereich “S-Bahnhof
Ostkreuz”, Baudenkmal “Wasserturm”) werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Berücksichtigung finden. Die denkmalgeschütz-ten Gebäude werden ebenso
nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen wie der denkmalgeschützte Bestand
Marktstraße 9-13 “Schule, Turnhalle, Feuerwache Turm und Umfassungsmauer”. Außerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich die im
Flächennutzungsplan von Berlin dargestellte BAB A 100 in oberirdischer Lage mit
der Anschlussstelle Ostkreuz/Markgrafendamm. Nördlich der Anschlussstelle ist
ein unterirdischer Verlauf vorgesehen und wird als solcher im Bebauungsplan
berücksichtigt. Die geplante Stadtautobahn A 100, als Bundesautobahn in der Zuständigkeit des Bundes als übergeordneter Verfahrensträger, ist durch das Land Berlin als übergeordnete Planung zu berücksichtigen - so bereits im FNP 98 dargestellt - und als solche auch in die verbindliche Bauleitplanung einzustellen. Durch die bezirklichen Gremien wird die Planung der BAB nicht mitgetragen, auch wenn im Rahmen der Bauleitplanung eine Trasse für die BAB freigehalten werden muss. Mit der Konkretisierung des künftigen Trassenverlaufs der südlich an die Bahntrasse angelagerten neuen Erschließungsstraße, die westlich an die Mühlenstraße angebunden bis an den Markgrafendamm geführt werden soll, ist im Verlauf des Bebauungsplanverfahrenes ggf. die Anpassung des Geltungsbereiches an dessen südlicher Grenze vorgesehen. Die
Grundkonzeption des städtebaulichen Rahmenplanes von Brenner/Thomanek basiert
auf dem Leitbild der "städtischen Landschaft". Im einzelnen gibt der
Rahmenplan für die im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-4
befindlichen Grundstücke folgende Nutzungs- und Bebauungsstrukturen vor: Im
Rahmenplan ist auf Grund des hohen ÖPNV-Er-schließungsgrades der unmittelbar an
den Bahnhof “Ostkreuz” angrenzenden Flächen, eine Konzentration von gemischten
Bauflächen M1 (Kerngebiet) dargestellt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass
der Bahnhof “Ostkreuz” bereits jetzt einer der bedeutendsten Nahverkehrsknoten
Deutschlands mit täglich über 250.000 Umsteigebeziehungen ist und künftig
Quell- und Zielbahnhof für 100.000 Beschäftigte und Bewohner der angrenzenden
bestehenden bzw. zu entwickelnden Stadtquartiere Friedrichshain-Kreuzbergs und
Lichtenbergs sein wird. Nach
dem städtebaulichen Konzept des Architekten Prof. Klaus Theo Brenner vom Juni
1993 waren hier Gebäude mit 10-20 Geschossen vorgesehen. Die
Bruttogeschossfläche des Dienstleistungsschwerpunktes “Ostkreuz” umfasste
132.450 m², die überwiegend als Büroarbeitsplätze ausgebaut werden sollten.
Nicht beabsichtigt war und ist die Konzentration von großflächigem
Einzelhandel, weil hierdurch das Zentrengefüge der Bezirke
Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg gefährdet werden könnte. Im
Zeitraum Juli bis Oktober 1998 wurde durch die Wasserstadt GmbH ein
Workshop-Verfahren durchgeführt mit dem Ziel, Lösungsansätze für die
Verkehrserschließung unter Berücksichtigung der Stadtautobahn und der Verlegung
der Hauptstraße im Umfeld des Bahnhofs Ostkreuz zu entwickeln. In Abhängigkeit
von den Verkehrskonzepten sollten auch die städtebaulichen Vorgaben einer Überprüfung
unterzogen werden. Als Ergebnis des Workshops wurde die Arbeit des Büros Ingrid
Hentschel & Prof. Axel Oestreich für die weitere Bearbeitung empfohlen. Die
Empfehlung erfolgte unter der Maßgabe, dass die für den Südost-Quadranten
gewählte städtebauliche Großfigur der Überarbeitung bedarf. Auf
Grund der vorhandenen schwierigen technischen Bestandsinfrastrukturen (z.B.
Hochspannungsleitung) lassen sich Hochbauten im Bereich des Ostkreuzes erst
dann verwirklichen, wenn diese Leitungen verlegt worden sind. Insbesondere
gilt es, im Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens die Erweiterung der
Bahnanlagen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind die Trassenführungen
folgender Straßen zu präzisieren: - Verlauf der westlichen Verlängerung der
“Hauptstraße”, -
östliche
Verschiebung der Kynaststraße, -
Neue
Untere Kynaststraße, - Anbindung des Markgrafendammes, - Bahnhofserschließung durch eine Seitenstraße der Markt- straße, - Erschließung von Teilgebieten und deren
Anbindung an das überörtliche
Hauptverkehrsstraßennetz. Die im FNP 98 dargestellte Weiterführung der “Hauptstraße” als übergeordnete Hauptverkehrsstraße in westlicher Richtung wird vom Land Berlin nicht weiter verfolgt. Statt dessen ist die Einordnung einer örtlichen Erschließungsstraße, direkt südlich an die Bahntrasse angelagert, vorgesehen. Ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren befindet sich in Vorbereitung. Bereich
“An der Mole" (Südost-Quadrant) Der Rahmenplan sieht an der
Hauptstraße eine langgestreckte Mischgebietsfläche (M1) vor, die zum Ostkreuz
in die Tiefe entwickelt wird, während die übrige Fläche als Allgemeines
Wohngebiet (WA) dargestellt ist. Entlang der Wasserseite ist eine städtische
Promenade sowie ein öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Das
Teilgebiet "An der Mole" ist in besonderem Maße von der Verlegung der
110 KV-Hochspannungsfreileitung vom Heizkraftwerk Klingenberg zum Umspannwerk
Gürtelstraße abhängig, die es diagonal durchschneidet. Hinzu
kommt die Bestimmung der Trassenführungen der unterirdisch zu verlegenden
Hochspannungsleitung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird zuerst eine Klärung der verkehrlichen und sonstigen Infrastruktur erfolgen, sofern dies im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich ist und soweit diese Anlagen nicht den Regelungen des § 38 BauGB unterliegen. Nach Klärung der Erschließungssituation und mit konkretisierten Nutzungsabsichten für die Bauflächen können dann nachfolgend Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Festsetzungen, die städtebaulich erforderlich sind, getroffen werden. Bereich
“Am Wasserturm” (Süd-West-Quadrant) Für diesem im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Frie-drichshain gelegenen Teilbereich liegt der Handlungsschwerpunkt im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur (“Hauptstraße”, Bundesautobahn BAB 100). Planungsziel
ist daneben eine verbesserte Anbindung des Bahnhofs ”Ostkreuz” an den Stralauer
Kiez/Rudolfkiez. Durch Ausbildung eines Bahnhofsvorplatzes soll die Aufenthaltsqualität
im öffentlichen Raum und die Erreichbarkeit durch Bus- und Taxiverkehr
verbessert werden. Der
Bebauungsplan XVII-4 übernimmt für weitere Verfahren eine koordinierende
Funktion. Er soll die Anbindepunkte für die in den Geltungsbereichen der
Bebauungsplan-Entwürfe V-30a, V-30b und V-31 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg gelegene technische Infrastruktur (“Hauptstraße”, Hochspannungsleitung,
Anbindung Markgrafendamm) bestimmen, was Voraussetzung zur Weiterführung dieser
Verfahren ist. Im
Herbst 1992 wurde durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein
Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten Bebauungsplan V-31 gefasst,
dessen bisheriges Ziel die Festsetzung eines Mischgebietes und eines Gewerbegebietes
war. Dieser Bebauungsplan kann erst nach Klärung der gesamten erschließungstechnischen
Probleme weiterbearbeitet werden. Sein Geltungsbereich wird um die nun im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4 gelegenen Flächen
eingeschränkt. Bereich Fachhochschule für Technik
und Wirtschaft (Nord-Ost-Quadrant) Entsprechend der Zielsetzung der Rahmenplanung ist in
diesem Bereich der Erhalt der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft und der
Polizeidienststelle vorgesehen. Die Ermittlung des konkreten Flächenbedarfes
soll im weiteren Verfahren erfolgen. Der Gemeinbedarfsstandort soll zur
verbesserten fußläufigen Verbindung zwischen dem Bahnhof “Ostkreuz” und dem
nordöstlich gelegenen Arbeitsplatzschwerpunkt (BfA Ost) durch einen Fußweg
gequert werden. Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs
“Ostkreuz” ist ausgehend von der Marktstraße eine Erschließungsstraße mit
Tramlinie südlich des Gemeinbedarfsstandortes vorgesehen. Für den Abschnitt
zwischen der Ringbahn und der Simplonstraße erfolgt eine Beschränkung auf Bus-
und Tramverkehr. Die zwischen neuer Erschließungsstraße und
Bahngelände verbleibende Fläche ist für eine bauliche Nutzung zur Stärkung des
Dienstleistungsschwerpunktes “Ostkreuz” geeignet. Bereich Neue Bahnhof-/Simplonstraße (Nord-West-Qua-drant)
Für diesen Teilbereich wird eine verbesserte
Zugänglichkeit des Bahnhofs “Ostkreuz” durch Abtragung der Nord-West-Kurve, die
Anlage eines Bahnhofvorplatzes und die Herstellung einer Bus- und
Tramverbindung zur Marktstraße angestrebt. Im
weiteren Verfahren sind die Möglichkeiten einer Nachnutzung der ggf. aus der
Planfeststellung zu entlassenen Bahnflächen zu untersuchen. Mit
Schreiben vom 06. August 2002 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Abt. I D und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Branden-burg, Abt.
GL 8 über die Absicht des Bezirksamtes Lichtenberg, den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes XVII-4 zu ändern, informiert. Seitens
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden mit Schreiben vom 06.
September 2002 gegen die Absicht, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4
zu erweitern, keine Bedenken geäußert. Entsprechend
der Äußerung der Senatsverwaltung ist der Bebauungsplan wegen der berührten
Belange von gesamtstädtischer Bedeutung gemäß § 7 AGBauGB durchzuführen.
Folglich besteht für das Bebauungsplanverfahren ein Weisungs- und
Eintrittsrecht durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Bran-denburg, Abt. GL 8 stellt mit
Schreiben vom 13. August 2002 fest, dass die geplante Erweiterung des
Bebauungsplanes XVII-4 um im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelegene
Flächen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Da
es sich um einen bezirksübergreifenden Bebauungsplan handelt, ist die
Herbeiführung von Beschlüssen beider
betroffener Bezirksämter erforderlich. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
hat bereits in seiner Sitzung am 19. November 2002 einen gleichlautenden
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-4 beschlossen
(BA-Vorlage Nr. II/170/02). Zu
(b) Gemäß § 3 Absatz
1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB sind die Bürger möglichst
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines
Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Boxhagener Straße, Marktstraße,
Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, dem Rummelsburger See,
der Lichtenberger Bezirksgrenze und deren westlicher Verlängerung bis zur
Westseite der Kynaststraße, der Westseite der Kynaststraße, der südlichen
Grenze des Grundstücks Markgrafendamm 23 und deren östlicher Verlängerung zur
Westseite der Kynaststraße, der Westseite des Markgrafendamms bis zur Nordseite
der Hauptstraße, von diesem Punkt geradlinig in Richtung Norden bis zum
Schnittpunkt der Verlängerung der Südwestseite der Sonntagstraße mit der
Südseite der Revaler Straße und der nordwestlichen Begrenzung der Bahnanlagen
bis zur Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße, der
Kynaststraße und des Markgrafendamms in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
unmaßstäblich Bebauungsplan XVII-4 |
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