Drucksache - DS/0474/V
Das Bezirksamt bittet
die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 28. Januar 2003 beschlossen: a) den
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-32 für die
Grundstücke Gundelfinger Straße 10-11, Treskowallee 76, Treskowallee 75,
Bopparder Straße 4, Weseler Straße 11, Bopparder Straße 2, Treskowallee 79 und
Gundelfinger Straße 8-9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst vom 14.
Dezember 1999 (Bek. im Amtsblatt für Berlin Nr. 3, S. 159 vom 21. Januar 2000)
aufzuheben und die Aufhebung im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen und b) mit
der Ausführung des Beschlusses zu a) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Anlage: Begründung und Übersichtsplan Geltungsbereich
Bebauungsplan XVII-32 Emmrich LompscherBezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für StadtentwicklungAnlage 1 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 17/03 Begründung: Zu a) Das
Bebauungsplan-Verfahren XVII-32 für die Grundstücke Gundelfinger Straße
10-11, Treskowallee 76, Treskowallee 75, Bopparder Straße 4, Weseler Straße 11,
Bopparder Straße 2, Treskowallee 79 und Gundelfinger Straße 8-9 im Bezirk
Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst wurde 1999 eingeleitet, um eine städtebauliche
Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Gestaltung des Orts- und
Landschaftsbildes sowie der Belange des Denkmalschutzes zu sichern. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ergab die Überprüfung von Nutzungsvarianten des
Grundstückes Gundelfinger Straße 10, 11/Treskowallee 76 keine weitere
Notwendigkeit einer planungsrechtlichen Sicherung des ehemaligen
Gemeinbedarfsstandortes (ehemalige Gemeindeschule – später sowjetische Schule).
Eine Erweiterung der Treskowallee wird aus bezirklicher Sicht nicht weiter
verfolgt. Die geänderten städtebaulichen Zielsetzungen sind auf der Grundlage
geltenden Planungsrechts und des Denkmalschutzgesetzes umsetzbar. Ein
Planerfordernis im Sinne von § 1 Absatz 3 BauGB ist somit nicht mehr gegeben. Mit
Schreiben vom 30. August 2002 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg die Absicht
des Bezirksamtes Lichtenberg, die Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-32
aufzuheben, mitgeteilt. Hierzu wurden seitens der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mit Schreiben vom 04. September 2002
sowie seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 30.
September 2002 keine Bedenken geäußert. Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde die Pflicht, den Beschluss über die Aufstellung eines Bauleitplanes ortsüblich bekannt zu machen. Lt. § 2 Absatz 4 BauGB gelten die Vorschriften über die Aufstellung auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. § 40 Absatz 1 der GGO I bestimmt, dass Mitteilungen zur Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit (Bekanntmachungen) - wenn dies zweckmäßig erscheint - im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen sind.
Bebauungsplan XVII-32 für die Grundstücke Gundelfinger Straße 10-11, Treskowallee 76, Treskowallee 75, Bopparder Straße 4, Weseler Straße 11, Bopparder Straße 2, Treskowallee 79 und Gundelfinger Straße 8-9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Karlshorst.
unmaßstäblich Bebauungsplan XVII-32 |
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