Drucksache - DS/0470/V
Das
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin legt nachfolgende Vorlage der BVV zur
Kenntnis vor: Änderung der Umsetzung des Berliner Ideenmanagements im Bezirksamt Lichtenberg Auf Grund einer kritischen Auswertung der Umsetzung
des Ideenmanagements in der Bezirksverwaltung Lichtenberg, sieht es das
Bezirksamt als erforderlich an, den Rahmen neu zuregeln und das Verfahren der
Anerkennungsprämien festzulegen. Anlage zur BA - Vorlage 19/03 vom
04.02.2003 Geänderter Ablauf des Berliner
Ideenmanagements im Bezirksamt Lichtenberg Nach
zweijähriger Erfahrung und kritischer Auswertung der Anwendung des Berliner
Ideenmanagements in der Bezirksverwaltung, wird das Verfahren wie im beiliegenden
Ablaufplan dargestellt neu festgelegt. Ein
Verbesserungsvorschlag wird in der Regel bei der eigenen LuV- oder SE- Leitung
eingereicht. Hier liegt grundsätzlich die Verantwortung für die Bearbeitung und
Umsetzung der eingereichten Vorschläge. Ersatzweise
kann ein Vorschlag auch bei der im Steuerungsdienst angesiedelten bezirklichen
Koordinatorin des Ideenmanagements eingereicht werden, die diesen umgehend an
die o.g. OE-Leitung weiterleitet. Gemäß der
Verwaltungsvorschriften für das Berliner Ideenmanagement II vom 21.03.2000,
wird von der OE-Leitung innerhalb von 2 - 4 Wochen ein Qualitätsgremium eingerichtet. Dieses
setzt sich mindestens zusammen aus den zuständigen
Entscheidungsverantwortlichen, fachlich
kompetente Mitarbeiter/innen sowie der Beschäftigtenvertretung. Das
Qualitätsgremium beschließt Annahme und Ablehnung eines Qualitätsvorschlages.
Zur Unterstützung kann ein Qualitätszirkel eingerichtet werden, für dessen
Moderation auf die ausgebildeten Moderatorinnen und Moderatoren über den
Steuerungsdienst zurückgegriffen werden kann. Das
Qualitätsgremium legt ebenfalls fest, in welcher Form der eingereichte
Qualitätsvorschlag honoriert wird.
Grundsätzlich werden Gutscheine im Wert von max. 25 Euro (für Bücher, CD, Kino-,Theaterkarten oder
ähnliches) übergeben. Verbunden wird diese Prämie mit einem
Anerkennungsschreiben, dass auf Wunsch der Personalakte des Einreichers
beigefügt wird. Alternativ kann von der Dienststelle ein angemessener
Freizeitausgleich gewährt werden. Wurden
durch die Umsetzung des Qualitätsvorschlages nachweislich berechenbare
Einsparungen erzielt, ist eine Geldprämie von mindestens 20 % der erzielten
Nettoeinsparung eines Jahres zu gewähren. Eine solche
Prämie wird durch eine Arbeitsgruppe ermittelt und dem Bezirksamt zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die Arbeitgruppe setzt sich mindestens zusammen,
aus dem Leiter des Steuerungsdienstes (Moderation), dem Leiter des Personal-
und Finanzservice, dem Rechtsamtsleiter, dem oder vorschlagsbedingt mehreren OE-Leitungen. Im
Steuerungsdienst werden die Aufgaben des Ansprechpartners für das Berliner
Ideenmanagement im Sinne der Verwaltungsvorschriften wahrgenommen. Dazu gehört
die Prüfung, ob ein inhaltsgleicher Vorschlag bereits im Land Berlin vorliegt.
Eine Kopie des Vorschlages sowie eine Kopie der Entscheidung des
Qualitätsgremiums wird umgehend dem Steuerungsdienst übersandt. Der Vorschlag sowie die Entscheidung wird in die Datenbank der Qualitätsbörse bei der Senatsinnenverwaltung eingegeben. Im Steuerungsdienst wird die zeitnahe Bearbeitung des Vorschlages überprüft. Dieses
geänderte Verfahren ist ab dem Tag der Beschlussfassung im Bezirksamt auf alle
anhängigen und zukünftigen Verfahren anzuwenden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |