Drucksache - DS/0180/IX  

 
 
Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des Energieberichts 2019 für die bezirklichen Gebäude entsprechend Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin SchSpoFMBzStRin SchulSpoFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Entscheidung
26.04.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
12.05.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage Energiebericht Gebäude 2019  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das vom Abgeordnetenhaus am 20.09.2021 geänderte Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) formuliert u.a. die Verringerung der Kohlendioxidemissionen des Landes Berlin (§§3 und 12 EWG Bln), die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (§§7 und 12 EWG Bln), sowie Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu erstellen und Aussagen über Energieeinsparungen zu treffen (§12 EWG Bln).

 

Der Energiebericht Gebäude 2019 präsentiert die Ergebnisse des von der SE Facility Management betriebenen Energiecontrollingsystems. Er umfasst die Verbrauchs- und Kostenauswertungen sowie die Kohlendioxidemissionen inklusive der jeweiligen langfristigen Entwicklungen seit 2010, die Bewertung der Energie- und Wasserverbräuche der Gebäude und die Darstellung von Einspareffekten durch Sanierungsmaßnahmen. Der Energiebericht bildet den jüngsten, vollständig vorliegenden und validierten Datenstand ab. Eine frühzeitigere Erstellung des Energieberichts 2019 war nicht möglich, da zunächst das Vorliegen der vollständigen fehlerfreien Abrechnungen des Stromlieferanten abgewartet werden musste. Für die Stromverbräuche des Jahres 2020 hat der Stromlieferant einen erheblichen Teil der Abrechnungen noch nicht fehlerfrei vorgelegt, sodass der vollständige Energiebericht für das Jahr 2020 noch nicht erstellt werden konnte.

 

Anlage: Energiebericht Gebäude 2019

 

 

 
 

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