Drucksache - DS/0180/IX
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Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das vom Abgeordnetenhaus am 20.09.2021 geänderte Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) formuliert u.a. die Verringerung der Kohlendioxidemissionen des Landes Berlin (§§3 und 12 EWG Bln), die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (§§7 und 12 EWG Bln), sowie Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu erstellen und Aussagen über Energieeinsparungen zu treffen (§12 EWG Bln).
Der Energiebericht Gebäude 2019 präsentiert die Ergebnisse des von der SE Facility Management betriebenen Energiecontrollingsystems. Er umfasst die Verbrauchs- und Kostenauswertungen sowie die Kohlendioxidemissionen inklusive der jeweiligen langfristigen Entwicklungen seit 2010, die Bewertung der Energie- und Wasserverbräuche der Gebäude und die Darstellung von Einspareffekten durch Sanierungsmaßnahmen. Der Energiebericht bildet den jüngsten, vollständig vorliegenden und validierten Datenstand ab. Eine frühzeitigere Erstellung des Energieberichts 2019 war nicht möglich, da zunächst das Vorliegen der vollständigen fehlerfreien Abrechnungen des Stromlieferanten abgewartet werden musste. Für die Stromverbräuche des Jahres 2020 hat der Stromlieferant einen erheblichen Teil der Abrechnungen noch nicht fehlerfrei vorgelegt, sodass der vollständige Energiebericht für das Jahr 2020 noch nicht erstellt werden konnte.
Anlage: Energiebericht Gebäude 2019
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