Drucksache - DS/0466/V
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Die Ausschüsse empfehlen der Bezirksverordnetenversammlung: Die Planreife gemäß § 33 Absatz 2 BauGB wird für die Errichtung der Gebäude der Baugruppe “Neu Rummelsburg”, der Baugruppe “Parkstraße” und des 4. Kopfbaus Mehrfamilienhäuser vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes XVII-7d vorbehaltlich der Beschlussfassung durch das Bezirksamt erteilt. Begründung: Den Ausschüssen sind das Bauvorhaben für insgesamt 19 Wohnungseinheiten und das Ergebnis der Erörterungsveranstaltung zur Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer, Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan XVII-7d in ihrer Sitzung am 04.02.2003 vorgestellt worden. Es wurden offene Fragen beantwortet und es konnte festgestellt werden, dass das Vorhaben den Intentionen des B-Plans in der Fassung vom 13.01.2003 entspricht. Abstimmungsergebnisse:
AS Stadtentwicklung 9/0/0 AS Gesundheit/Umwelt 5/0/0 |
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