Drucksache - DS/0164/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
für die Graffiti-Fläche Hauptstraße 9 Ecke Georg-Löwenstein-Straße zu erhalten und - falls dies nicht möglich ist -, einen alternativen Standort für Graffitikunst in unmittelbarer Nähe zur Rummelsburger Bucht im Fachvermögen des Jugendamts zu finden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Wand „Hall of Fame“ befand sich am Standort Hauptstraße 9 auf den Flurstücken 227 und 228 im Fachvermögen Schule. Im Zuge der Bauvorbereitung für den dort geplanten Schulneubau wurde sie inzwischen abgerissen.
Ebenso wurde im Zuge der Bauvorbereitung die zum Wasser gerichtete Mauer – soweit sie sich auf dem Baugrundstück befand – abgerissen. Das verbliebene Teilstück befindet sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes.
Das Bezirksamt hat sich bereits vor der Beschlussfassung der BVV zu dieser Drucksache und auch in der Folge mit verschiedenen Alternativlösungen auseinandergesetzt. Da dieser Vorgang mehrere Abteilungen des Bezirksamts berührt, ist das Thema in der Folge des BVV-Beschlusses auch mehrfach in Bezirksamtssitzungen erörtert worden. Geeignete Ersatzflächen im Fachvermögen des Jugendamts sind nicht vorhanden. Das Bezirksamt hat sich auch mehrfach an die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. die BIM gewandt, um zusätzliche Flächen im Bereich des Grundstücks Hauptstr. 8 zur Nutzung zu erhalten. Das war bisher in Bezug auf eine für Graffiti geeignete Fläche nicht erfolgreich.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass es sich bei der bisherigen Nutzung der „Hall of Fame“ nicht um Angebote der Jugendarbeit handelt. Graffiti wird zwar als Methode der Jugendarbeit im Rahmen der pädagogischen Arbeit eingesetzt, damit wäre aber keine Nutzung durch die freie „Graffiti-Szene“ verbunden.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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