Drucksache - DS/0131/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Lichtenberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein – über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus – eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten. Die Stelle soll mit einer vollzeitäquivalenten Stelle im Haushalts-Plan 2022/23 abgesichert werden.
Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:
Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen im Bezirk (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene).
Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd]) in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten.
Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften, Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen.
(Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie.
Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen, Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen.
Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung.
Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule.
Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt.
Begründung: Für eine bessere Dokumentation von Diskriminierungserfahrungen von Schüler*innen an Schulen in unserem Bezirk, um eine niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeit zu schaffen und die Ermutigung insbesondere von Schüler*innen, die Diskriminierungserfahrung machen, ist es elementar, im Bezirk über die ADB des Bezirkes eine Beschwerdestelle einzurichten, damit die Schüler*innen über kurzen Weg vertrauensvoll über ihre Erfahrungen sprechen und ggf. entsprechende Maßnahmen und Sanktionen gegen Diskriminierungsvorfälle an Schulen ergriffen werden können.
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