Drucksache - DS/0103/IX  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in der Konrad-Wolf-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin VerGrünOrdUmNat,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
13.04.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
31.07.2024 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme (Juni/Juli 2024)      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
ÄA B`90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit für das Fahrradfahren in der Konrad-Wolf-Straße erhöht werden kann. Insbesondere soll dargestellt werden, wie das regelmäßig verkehrswidrige Halten/Parken von Lieferwagen, Taxis oder PKW auf dem Fahrradstreifen unterbunden werden kann.

Möglichkeiten wären, einen geschützten Radweg mit sogenannten Armadillos oder auch Leitboys an geeigneten Straßenabschnitten, wo es keine Parkplätze gibt, einzurichten. Dafür gibt es bereits zahlreiche Beispiele in anderen Berliner Bezirken. Mit dem Aufbringen großflächiger Halteverbotspiktogramme in regelmäßigen Abständen auf dem Fahrradweg und der farblichen Markierung des Radweges kann die Sichtbarkeit des Radweges für Fahrzeugführende erhöht werden. Über einzurichtende Lieferzonen kann der Lieferverkehr der vielen Gewerbetreibenden und Geschäfte störungsfrei ablaufen.“

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Zuständigkeit für die Konrad-Wolf-Straße liegt grundsätzlich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen der Konrad-Wolf-Straße erfolgt aktuell eine Rotunterlegung von Fahrradwegen, um deren Sichtbarkeit zu erhöhen.

In Bezug auf den Vorschlag der Protektion: An der Konrad-Wolf-Straße gibt es aktuell im gesamten Bereich, insbesondere jedoch auf der Ostseite und hier im Bereich der Geschäfte, zahlreiche Parkmöglichkeiten, die eine Protektion verhindern. Die Stellflächen sind zum Teil für den Einkaufs- und Lieferverkehr mit dem Zeichen Z 318 (Parkscheibe) reserviert.

Auch ist zu berücksichtigen, dass in der Konrad-Wolf-Straße an einigen Stellen die Erreichbarkeit der Oberleitungen durch die BVG zu gewährleisten wäre.

Eine weitere Prüfung von Möglichkeiten gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kann aufgrund unbesetzter Stellen im Straßen- und Grünflächenamt und gekürzter Ressourcen bei der Senatsverwaltung nicht kurzfristig erfolgen. Bei vorhandenen Kapazitäten wird das Bezirksamt gemeinsam mit der Sen MVKU Potenziale für Protektion eruieren.

 

a)      Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:  

b)      #3 Wir schaffen Lösungen für einen inklusiven öffentlichen Raum und bessere Mobilität. Die zusätzlichen Markierungen sollen die Verkehrsteilnehmenden auf die kreuzenden Radfahrstreifen und Schutzstreifen aufmerksam machen und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

c)      Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:  

d)      Keine

e)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan:  

f)        Keine

g)      Auswirkungen auf die KLR und das Budget: Keine

 

 
 

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