Drucksache - DS/0074/IX  

 
 
Betreff: Besserer Schutz für den Spitz-Ahorn vor dem Haus Eitelstraße 84
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
09.02.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
09.03.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B`90/Die Grünen PDF-Dokument
ÄA FDP PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht den säulenförmigen Spitz-Ahorn (Straßenbaum Nr. 99) vor dem Haus Eitelstraße 84 vor weiterer Sachbeschädigung durch Freihalten der gegenüber dem Haus liegenden Fahrbahn zu schützen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat vor Ort geprüft, in welchem Zustand sich der Baum befindet und welche Schutzmaßnahmen möglich sind. Der Ahorn hat sich insgesamt am Standort gut entwickelt. Es ist jedoch ein Anfahrschaden am Stamm zu verzeichnen. Beschädigte Äste wurden fachgerecht beschnitten und mit Wundschutzmittel verschlossen.

 

Aufgrund der sehr kleinen Baumscheibe und der unmittelbaren Nähe des Stammes zum Bordstein ist es nicht möglich, dort Baumschutzbügel aufzustellen. Um mittelfristig das vorgeschriebene Verkehrsraumprofil von 4,50 m zu erreichen, wird das Straßen- und Grünflächenamt den Baum fachgerecht und behutsam aufasten, um somit weitere Schäden zu vermeiden.

 

Eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung ist aktuell noch in der Prüfung.

 

 
 

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