Drucksache - DS/0023/IX  

 
 
Betreff: Keine Tierquälerei in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke, BVO MuTBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.01.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., BVO MuT PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit den Verantwortlichen für das Lichtenberger Meeresaquarium „Coral World“ ins Gespräch zu kommen und zu vereinbaren, dass die geplante Tierhaltung in der bisher öffentlich kommunizierten Form so nicht stattfindet.

 

Sollte eine entsprechende Genehmigung zum Betreiben eines Meeresaquariums erteilt werden, so wird das Bezirksamt ersucht, eine umfassende und gründliche Prüfung der bestehenden tierschutzrechtlichen Anforderungen vorzunehmen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der BVV gefolgt und hat das Anliegen dem Vorhabenträger vorgestellt und um Stellungnahme gebeten. Dieser teilte daraufhin u.a. mit: „Ein Aussetzen der Baugenehmigung müssen wir negativ bescheiden.“

Eine Vereinbarung zur Aussetzung der Tierhaltung konnte nicht getroffen werden.

 

Das vollständige Antwortschreiben ist der BVV-Vorsteherin am 17.02.2022 zur Kenntnis gegeben worden.

 

Teil 2 des BVV-Beschlusses ist somit noch offen und wird zu gegebener Zeit beantwortet. Ein Antrag nach § 11 Tierschutzgesetz ist bisher nicht gestellt worden. Ist dies der Fall, besteht nach dem Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz eine Pflicht zur öffentlichen Informationsweitergabe.

 

 

 
 

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