Drucksache - DS/0021/IX  

 
 
Betreff: Tempo 30 in der Skandinavischen Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
12.01.2022 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
09.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Gesamtbereich der Skandinavischen Straße / Rosenfelder Straße bis zur Einmündung Frankfurter Allee auch am Tage Tempo 30 angeordnet werden kann.

 

In dem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob an der Kreuzung Rosenfelder Straße / Frankfurter Allee ein Hinweis auf den Schulweg für Schüler und Schülerinnen der Robinson Grundschule installiert werden kann.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung, ob im Gesamtbereich der Skandinavischen Straße/ Rosenfelder Straße bis zur Einmündung Frankfurter Allee auch tagsüber Tempo 30 angeordnet werden kann, gewandt. Der angesprochene Straßenabschnitt ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes (Stepstufe III). Dementsprechend liegt die Zuständigkeit für die Bewertung und Anordnung der angesprochenen Maßnahmen bei der Abt. VI. SenUMVK.

 

Mit Schreiben vom 22. August 2022 teilte Frau Staatssekretärin Dr. Meike Niedbal Folgendes mit:

 

„[…] Es ist auch nicht ersichtlich, worin das Bezirksamt eine Gefahrenlage erkennt, die eine solche Maßnahme begründen würden könnte.

Zudem fällt die Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen allein in die Zuständigkeit meiner Verwaltung. Aufgaben des Bezirkes werden dabei an keiner Stelle berührt.

Ich bitte um Verständnis, dass daher auch keine weitere Befassung oder Auskunft von hiesiger Seite erfolgen kann.“

 

Trotz dieser abschließenden Aussage wird sich das Bezirksamt erneut an die Senatsverwaltung wenden. Das Bezirksamt teilt nicht die Auffassung, dass keine Auskunft erfolgen kann. Vielmehr ist es mit Hinweis auf § 13, Abs. 3 BezVG die Aufgabe des Bezirksamtes, sich bei den zuständigen Stellen für die Verwirklichung der Empfehlung einzusetzen:

„In allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die bezirkliche Zuständigkeit fällt, kann die Bezirksverordnetenversammlung Empfehlungen aussprechen; dazu können die Bezirksverordnetenversammlung oder ihre Ausschüsse von den zuständigen Stellen die erforderlichen Auskünfte verlangen. Das Bezirksamt setzt sich bei den zuständigen Stellen für die Verwirklichung der Empfehlung ein und unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung über das Ergebnis.“

 

 

 

 
 

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