Drucksache - DS/0019/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg wird wie folgt ergänzt: § 35 „Beschlussfassung“ Abs. 3: Die Ergebnisse offener Abstimmungen verkündet die Sitzungsleitung für Bezirksverordnete, Gäste und Zuschauer des Livestreams unter Erwähnung des Abstimmungsverhaltens der in der BVV vertretenen Parteien. Das Ergebnis ist in dieser Form zu protokollieren.
Begründung: Seit dem Einsatz digitaler Abstimmungstechnik – die sehr zu begrüßen ist – können Gäste vor Ort und Zuschauer des Livestreams bzw. des späteren Videos nicht mehr nachvollziehen, wie sich die Bezirksverordneten der einzelnen Parteien bei offenen Abstimmungen (nicht namentlich und nicht geheim, vgl. GO § 39 Abs. 1) verhalten haben. Zuvor konnte durch die Handzeichen der Bezirksverordneten die Verteilung der Stimmen auf die Parteien erkannt werden. Nur die Bezirksverordneten haben Zugriff auf das System, um die detaillierten Abstimmungsergebnisse sehen zu können. Manchmal wurde das Abstimmungsverhalten von der Sitzungsleitung verkündet und damit veröffentlicht, aber meistens nicht. Diese Information sollte stets transparent gemacht werden. Im Abgeordnetenhaus ist es beispielsweise üblich ein Ergebnis zu verkünden in der Form „mit Zustimmung der Fraktionen der ABC, DEF und GHI, gegen die Stimmen von JKL, bei Enthaltung der MNO mehrheitlich angenommen“. Alternativ oder zusätzlich könnte auch die Ergebnisseite des Abstimmungstools auf einen großen Bildschirm projiziert werden, um das Abstimmungsverhalten der Parteien zu veröffentlichen. |
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