Drucksache - DS/0019/IX  

 
 
Betreff: Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der Parteien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion FDPFraktion FDP
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal und GO Entscheidung
05.01.2022 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
02.02.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
02.03.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
06.04.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
04.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
01.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
03.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
07.09.2022 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
07.11.2022 
13. (Sonder-)Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
07.12.2022 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
04.01.2023 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg wird wie folgt ergänzt:

§ 35 „Beschlussfassung“ Abs. 3:

Die Ergebnisse offener Abstimmungen verkündet die Sitzungsleitung für Bezirksverordnete, Gäste und Zuschauer des Livestreams unter Erwähnung des Abstimmungsverhaltens der in der BVV vertretenen Parteien. Das Ergebnis ist in dieser Form zu protokollieren.

 

Begründung:

Seit dem Einsatz digitaler Abstimmungstechnik – die sehr zu begrüßen ist – können Gäste vor Ort und Zuschauer des Livestreams bzw. des späteren Videos nicht mehr nachvollziehen, wie sich die Bezirksverordneten der einzelnen Parteien bei offenen Abstimmungen (nicht namentlich und nicht geheim, vgl. GO § 39 Abs. 1) verhalten haben. Zuvor konnte durch die Handzeichen der Bezirksverordneten die Verteilung der Stimmen auf die Parteien erkannt werden. Nur die Bezirksverordneten haben Zugriff auf das System, um die detaillierten Abstimmungsergebnisse sehen zu können. Manchmal wurde das Abstimmungsverhalten von der Sitzungsleitung verkündet und damit veröffentlicht, aber meistens nicht. Diese Information sollte stets transparent gemacht werden. Im Abgeordnetenhaus ist es beispielsweise üblich ein Ergebnis zu verkünden in der Form „mit Zustimmung der Fraktionen der ABC, DEF und GHI, gegen die Stimmen von JKL, bei Enthaltung der MNO mehrheitlich angenommen“. Alternativ oder zusätzlich könnte auch die Ergebnisseite des Abstimmungstools auf einen großen Bildschirm projiziert werden, um das Abstimmungsverhalten der Parteien zu veröffentlichen.

 
 

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