Drucksache - DS/0451/V  

 
 
Betreff: Instandsetzung der beiden denkmalgeschützten Häuser in der Einbecker Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bauen/Verkehr Entscheidung
11.03.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode Ausschuss Bauen/Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.04.2003 
18. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Bauen/Verkehr PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht, Maßnahmen einzuleiten, damit die straßenseitig gelegenen historischen Gebäude bei den Einkaufsmärkten „Aldi“ und „Kaisers“ saniert werden und die damit verbundene Qualifizierung des öffentlichen Raumes in der Einbecker Straß

Das Bezirksamt wurde ersucht, Maßnahmen einzuleiten, damit die straßenseitig gelegenen historischen Gebäude bei den Einkaufsmärkten “Aldi” und “Kaisers” saniert werden und die damit verbundene Qualifizierung des öffentlichen Raumes in der Einbecker Straße vorangetrieben  wird. Das Bezirksamt erstattet der BVV in ihrer Sitzung im August Bericht über den Stand der eingeleiteten Maßnahmen bzw. deren Ergebnisse.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Zusammenhang mit Erteilung der Baugenehmigung der Märkte wurde im Jahr 2000 zwischen der Grundstückseigentümerin, der HGV und dem Land Berlin vertraglich vereinbart, dass die Sanierung der beiden denkmalgeschützten Häuser innerhalb einer festgelegten Frist zu erfolgen hat. Im Fall der Überschreitung der Frist (August 2003) ermöglichen hinterlegte Bankbürgschaften dem Bezirk, im Rahmen einer Ersatzvornahme die Sanierung der denkmalgeschützten Häuser ausführen zu lassen.

 

Nachdem dem Bezirk eine Baubeginnsanzeige vom 05.02.2001 für die denkmalpflegerische Wiederherstellung vorlag, seit diesem Zeitpunkt jedoch keinerlei Aktivitäten auf der Baustelle feststellt wurden, forderte der Bezirk die HGV schriftlich zur Stellungnahme auf. Erstmalig im August 2001 und ein weiteres Mal am 21.03.2002 wurde die HGV an die Einhaltung der Vertragsvereinbarungen erinnert. Als wir 3 Monate vor Ablauf der Frist in diesem Jahr immer noch keine Aktivitäten feststellen konnten, wurde gegenüber der HGV deutlich gemacht, dass wir uns nunmehr als Bezirk veranlasst sähen, auf die vereinbarten Sanktionen zurückzugreifen.

 

Von Eigentümerseite wurde in einem darauf folgenden Gespräch bei BzStRin Stadt erklärt, dass auf Grund eines fehlenden Nutzers für die Gebäude bislang kein realisierbares Ausbaukonzept entwickelt werden konnte. Deshalb sei derzeit, anders als im ursprünglich vereinbarten Konzept, nur eine Sanierung der äußeren Hülle der Gebäude einschließlich Durchführung der Schwammsanierung, Entkernung, Sanierung Fenster, Dach und Fassade beabsichtigt. Ziel der HGV sei es nunmehr, mit diesen Maßnahmen das Interesse potentieller Nutzer zu wecken. Vorgesehener Fertigstellungstermin für die äußere Instandsetzung soll das Jahresende 2003 sein. Das beauftragte Architekturbüro würde die entsprechende Ausschreibung in der 26. Kalenderwoche zur Prüfung an die Denkmalbehörde übergeben. (Diese Unterlagen befinden sich derzeit in der Prüfung)

 

Die Gesprächsteilnehmer einigten sich auf eine Vertragsanpassung, die im Wesentlichen die folgenden Punkte beinhalten soll: Die Fertigstellung der Denkmalobjekte erfolgt in 2 Phasen. Die genaue Beschreibung der Maßnahmen der 1. Phase (Sanierung der äußeren Gebäudehülle) werden Vertragsbestandteil. Baubeginn und Bauzeit werden entsprechend neu festgelegt.

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


 

 

 
 

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