Drucksache - DS/0013/IX  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan11-116 VE - Festsetzung; Arbeitstitel: Landsberger Allee 315/319
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)      die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-116 VE vom 05.11.2018 mit Deckblatt vom 06.04.2020 für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 als Rechtsverordnung.

 

Anlage: Abzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als PDF-Datei

 

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)   die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-116 VE in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 zur Drucksache Nr. DS/2205/VIII den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-116 VE vom 05.11.2018 mit Deckblatt vom 06.04.2020 für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-116 VE entschieden. Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen.

Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 

 
 

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