Drucksache - DS/2327/VIII
Der Verein Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 e. V. vertritt die Interessen der Pächter:innen in Falkenhöhe 1932. Das Bezirksamt kündigte mit Schreiben vom 01. Oktober 2021 an, Zahlungseingänge vom Verein zur Begleichung des den Pächter:innen der Anlage noch nicht in Rechnung gestellten Pachtzinses für das Jahr 2021 abzuweisen. Die Rechnungslegung durch den Verein erfolgte auf Wunsch der Mitglieder, um für 2021 ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit zu erhalten.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann das Bezirksamt Zahlungseingänge des Vereins zur Begleichung des von Dritten zu leistenden Pachtzinses für das Jahr 2021 abweisen und verzichtet das Bezirksamt damit auf die Einnahmen aus der Pacht?
2. Aus welchen sachlichen Gründen weigert sich aktuell das Bezirksamt die Verwaltung der Pachtparzellen in Falkenhöhe 1932, wie vom Verein angeboten und seit Jahrzehnten durchgeführt, ihm zu übertragen?
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