Drucksache - DS/2250/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Umstrukturierung der Grünfläche an der Arnimstraße (Bezug zu Bebauungsplan 11-169) eine Möglichkeit zu schaffen, die eine Nutzung durch den Hundesportverein ermöglicht.
Dabei soll geprüft werden:
1) ob der Erhalt des Vereinsheimes möglich ist oder eine Alternative geschaffen werden kann; 2) wie eine Zufahrt zum Trainingsgelände (beispielsweise auch durch Wechsel der Flächen) möglich bleibt; 3) wie mit dem Verein auf Dauer eine Zusammenarbeit gefunden werden kann und ob dem Verein über die Sportförderung des Landes Berlin weitere Unterstützung im Rahmen der Flächenumstrukturierung gewährt werden kann; 4) inwiefern eine Widmung des Hundesportplatzes als Sportfläche nützlich sein kann.
Der BVV soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hierzu berichtet werden.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bauvorhaben Bebauungsplanverfahren 11-157 (Detlevstraße) und 11-165 (Gehrenseehöfe) können nicht die im erforderlichen Maß notwendigen öffentlichen wohnungsnahen Grünflächen nachweisen. Nach dem Berliner Modell können dafür Ersatzzahlungen vereinbart werden. Diese sind bisher für die Herstellung der öffentlichen Grünfläche an der Arnimstraße vorgesehen.
Das Bezirksamt Lichtenberg hat daher am 22.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 11-169 gefasst. Dieser hat u. a. die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz) zum Ziel. Zur Erreichung des Planungsziels ist der Rückbau der vorhandenen Garagen und auch des Vereinsgebäudes erforderlich.
Teile der Fläche an der Arnimstraße werden seit vielen Jahren intensiv durch den Hundesportverein MV Berolina e.V. genutzt. In den letzten Jahren gab es mehrere Abstimmungen mit dem Verein, um über eine gemeinsame Nutzung der neu entstehenden Grünfläche zu sprechen. Letzten Endes hat sich der Verein dafür entschieden, 2024 seine Arbeit an diesem Standort zu beenden und nach Brandenburg zu ziehen.
Es wird auch ohne die Nutzung durch den Hundesportverein im B-Plan gemäß Entwurf zur Ausführung für die Grünanlage eine entsprechend große Fläche mit Zweckbestimmung Hundeauslauffläche ausgewiesen. Diese steht dann allen Hundehaltern zur Verfügung und wird nicht ausschließlich von einem Verein genutzt. Das Bezirksamt begrüßt, dass damit eine weitere Fläche für diese Nutzung zur Verfügung gestellt werden wird.
Die Zweckbestimmung im B-Plan hat immissionsschutzrechtliche Gründe. Eine spätere Änderung in eine extensive, naturnahe Nutzung würde keine B-Planänderung erfordern, da hier kein (höherer) immissionsschutzrechtlicher Belang berührt werden würde.
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