Drucksache - DS/2181/VIII  

 
 
Betreff: Handlungsempfehlungen berichten oder aussitzen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Entscheidung
22.02.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
22.03.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Schule und Sport Entscheidung
03.02.2022 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
24.03.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
28.04.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
Stn Schule Sport 02_2022  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

die Bezirksverordnetenversammlung darüber zu informieren, wie es seit Beschlussfassung zur Rahmenplanung Fennpfuhl (im Bezirksamt am 6. November 2019) mit den darin unter Punkt 11.2. aufgeführten Handlungsempfehlungen umgegangen ist, welche konkreten Aufträge an die jeweils als verantwortlich ausgewiesenen Fachämter erteilt wurden und welchen Bearbeitungsstand diese Aufträge heute aufweisen. Es wird darum gebeten, zu allen Handlungsempfehlungen in der BVV im August 2021 und damit noch vor Ablauf dieser Wahlperiode zu berichten und insbesondere darzulegen, ob der Empfehlung des Erlasses einer Erhaltungsverordnung zum Schutz der städtebaulichen Eigenart nach § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB gefolgt wird und dazu das im Zusammenhang damit in der Rahmenplanung erwähnte Gutachten beauftragt wurde bzw. wann dies geschehen wird.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Rahmenplan Fennpfuhl sind folgende Handlungsempfehlungen genannt. Diese wurden wie folgt behandelt:

 

-            Dialog mit Bürgerschaft / Anwohnern / Akteuren im Gebiet Fennpfuhl kontinuierlich gestalten (Zuständigkeit: BzBM & BzStR StadtSozWiArb)

 

Ein regelmäßiger Austausch findet monatlich mit dem FORUM Fennpfuhl statt. Diese lokale Akteursrunde besteht aus Vertreter*innen der lokalen Trägerlandschaft aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Senior*innenarbeit, Wohnungsbauunternehmen (Howoge, WgLi und anlassbezogen ebenfalls Vonovia), Bürgerverein Fennpfuhl, Gebietskoordination Lichtenberg Nord, Parkläufer und weiteren. Moderiert und organisiert wird das FORUM Fennpfuhl von der Stadtteilkoordination Fennpfuhl (Träger: RBO – Inmitten gGmbH)

 

Darüber hinaus wurden seit 2019 folgende Projekte initiiert:

 

-       "Vom Nebeneinander zum Miteinander - Leben in der Großsiedlung Fennpfuhl":

Die Förderung erfolgt über das Senatsprogramm "Stärkung Berliner Großsiedlungen". Die Projektkoordination liegt bei der OE SPK (Sozialraumorientierte Planungskoordination). Eine Finanzierung bis 2024 ist geplant. (Träger: RBO - Inmitten gGmbH)

 

-       Parkläufer Fennpfuhlpark: Das Pilotprojekt Parkmanagement, bestehend aus 1 Parkmanager*in und 2 Parkläufer*innen, ist durch die SenUVK an die Bezirke (SGA) mittels Auftragsweiser Bewirtschaftung in Form übertragener Mittel bereitgestellt worden. In diesem Projekt erfolgte zunächst eine Analyse der vorliegenden Problemlage. Die Parkläufer*innen sind eine Vernetzungsstelle zwischen Parkbesucher*innen, Anwohner*innen, dem Auftraggeber SGA (Straßen- und Grünflächenämter), Polizei, Ordnungsamt, BSR (Berliner Stadtreinigung), Naturschutzgruppen, interessierten Anwohnergremien, Wohnungsbaugesellschaften (z.B. Howoge) aber auch zivilgesellschaftlich aktiven Vereinen und Organisationen. Sie sind – mit kurzzeitiger Unterbrechung – im täglichen Einsatz. Darüber hinaus werden regelmäßig Begehungen gemeinsam mit dem SGA, GA (Gesundheitsamt), OE SPK, OA (Ordnungsamt), JA (Jugendamt), BSR, dem Bürgerverein Fennpfuhl und anlassbezogen auch Wohnungsbaugesellschaften durchgeführt. (Träger: Think SI hoch 3)

 

-       Nachbarschaftsmittlung - Haus der Begegnung Fennpfuhl“: Die Räumlichkeiten in der Landsberger Allee 177 sind seit Februar 2021 eine Anlaufstelle für Bewohner*innen (u.a. der Wohngebäude der Deutsche Wohnen in der Landsberger Allee 175 – 177). Die Nachbarschaftsmittlung der AWO wurde 2020 durch das Bezirksamt (BzStRin, JA, OE SPK), Stadtteilkoordinatorin Fennpfuhl und dem Bürgerverein Fennpfuhl initiiert. Hier findet nachbarschaftlicher Austausch statt, werden Veranstaltung organisiert und durchgeführt, Mieter*innenberatung sowie Kinderbetreuung angeboten. (Träger: AWO Familienzentrum)

 

-       Ergänzend dazu steht die Referentin für Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben mit den Mieter(bei)räten – u.a. der Howoge – bezüglich der genannten Diversifizierung in der Akteursbeteiligung im Austausch.

 

-            Information zu Planungs- und Bauvorhaben im Gebiet Fennpfuhl im Bezirksamt (BA) und in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) (Zuständigkeit: BzBM & BzStR StadtSozWiArb in Zusammenarbeit mit dem/n jeweiligen Mitglied/ern des Bezirksamtes.)

 

-       Die AG SID (Sozialraumorientierung, Infrastruktur und Daten) wurde im 3. Quartal 2018 eingerichtet. In dieser werden monatlich relevante Themen sowie vor allem Flächenkonkurrenzen mindestens mit Fachplaner*innen, Datenkoordination, Gebietskoordination sowie dem Steuerungsdienst (Wohnungsbau- und Infrastrukturkoordination) fachlich besprochen.

-       Entscheidungsvorlagen und Positionen gehen aus der AG SID in die AG GWE (Gemeinwesenentwicklung).

-       Darüber hinaus werden der BVV im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz monatlich neue und bewilligte Bauvorhaben im Bezirk vorgestellt.

 

-            Herstellen zu Kontakten zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirk Pankow zur Aktivierung der Förderkulisse „Stadtumbau-Ost“ (Zuständigkeit: Verantwortlich für Kontaktaufnahme zur SenSW ist BzStR StadtSozWiArb und für die Kontaktaufnahme zum Bezirk Pankow zur Abstimmung Volkspark Prenzlauer Berg ist BzBM verantwortlich)

 

Die Großsiedlung Fennpfuhl wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen weiterhin als „ruhendes Fördergebiet“ geführt. Eine Aktivierung ist dem Bezirk trotz der Erarbeitung einer Kurzfassung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Fennpfuhl in 2020 auf Grundlage des Rahmenplans nicht gelungen. Die Rückkopplung führte jedoch in der Folge zur Umsetzung von Fördermaßnahmen mit Mitteln aus 2017 und 2019. Hierbei ist insbesondere die Baumaßnahme zur Aufwertung des Eingangsbereichs Fennpfuhlpark / Weißenseer Weg / Bernhard-Bästlein-Straße, auch für den Fuß- und Radverkehr, zu nennen. Grund für die „Ruhestellung" ist die weitgehende Erreichung der Maßnahmenziele in Bezug auf das vorherige integrierte Stadtteilentwicklungskonzept.

 

-            Flächensicherung für Schulerweiterungen (Zuständigkeit: BzBM & BzStR SchulSpOrdUmVer)

 

Folgende schulfachliche Maßnahmen wurden/werden im Gebiet Fennpfuhl umgesetzt:

-       Nils-Holgersson-Schule, Otto-Marquardt-Straße 14: Ankauf eines BSR-Grundstücks mit einer Fläche von 2.170 m² zwecks Erweiterung des Schulgrundstücks ist erfolgt; Errichtung eines Modularen Ergänzungsbaus auf dieser Fläche ist erledigt

-       künftige Grundschule Paul-Junius-Straße 69: Reaktivierung des Standortes nach Sanierung in 2022

-       künftige ISS Storkower Straße 209B (ehem. Paul-Junius-Straße 25/27): Reaktivierung des Standortes nach Sanierung in 2022

-            hinter Bernhard-Bästlein-Straße 56: Sicherung einer Fläche von 12.982 m² durch Rückübertragung von der BIM ist erfolgt; Flächensicherung erfolgt zugunsten Drehscheibenstandort

-            Karl-Lade-Straße 25-47: Notwendigkeit offen, Standort bisher nicht weiter verfolgt; Errichtung eines Erweiterungsbaus außerhalb einer Schulliegenschaft kritisch

-            B-Plan 11-168 Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg: Bebauungsplan noch in Bearbeitung; Flächensicherung für Sportfeld und Grundschule im derzeitigen Entwurf vorhanden

 

-       Überprüfen von vorhandenen Planungen und Beschlusslagen (Zuständigkeit: BzStR SchulSpOrdUmVer)

 

Landschaftsrahmenplan Bezirk Lichtenberg: Derzeit erfolgt eine Neubearbeitung des beschlossenen Landschaftsrahmenplans mit den Schwerpunkten Erholung und Freiraumnutzung, Biodiversität und Klima. Dabei werden alle öffentlichen Grün- und Freiflächen hinsichtlich ihrer Nutzungsqualität, Bedeutung für Biodiversität und Klimarelevanz überprüft, inklusive der im letzten Landschaftsrahmenplan beschlossenen Abgabeflächen. Ziel dieser Überprüfung ist die Ableitung von Handlungsempfehlungen für die einzelnen Stadtteile und Planungsräume.

 

-            Planungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Ziele (Zuständigkeit: BzStR StadtSozWiArb)

 

-            Bezüglich eines Gutachtens, ob der Empfehlung des Erlasses einer Erhaltungsverordnung zum Schutz der städtebaulichen Eigenart nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gefolgt wird, teilt das Bezirksamt mit: Eine Bearbeitung fand bislang nicht statt, da entsprechende finanzielle und personelle Kapazitäten in 2021 nicht zur Verfügung standen.

-            Im Rahmen von Bauberatungen und der Beurteilung von privaten Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB, werden die in der Rahmenplanung formulierten Grundsätze der städtebaulichen Entwicklung beachtet. Über öffentliche Baumaßnahmen der Fachämter, die in die städtebauliche Struktur der Großsiedlung eingreifen, hat das Bezirksamt zu befinden und kann diese eigenverantwortlich steuern.

 

 

 

 
 

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