Drucksache - DS/2180/VIII  

 
 
Betreff: Öffnung der Seniorenbegegnungsstätten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht

 

zu prüfen, mit welchem Zeitplan die Lichtenberger Seniorenbegegnungsstätten behutsam und unter Berücksichtigung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder geöffnet werden können. Dieser Zeitplan ist zeitnah zu erstellen und unverzüglich umzusetzen. Insbesondere die ausreichend großen Gemeinschaftsräume sollen mit einem entsprechenden Hygienekonzept baldmöglichst von Seniorinnen und Senioren genutzt werden können, damit sie in kleinen Gruppen wieder in Kontakt kommen und insbesondere Alleinlebenden soziale Kontakte ermöglicht werden.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Seit Anfang Juni 2021 öffnen die kommunalen Begegnungsstätten in Lichtenberg ihre Türen bereits schrittweise für Besucherinnen und Besucher. Wie in der Pressemitteilung vom 04.06.2021 veröffentlicht, ist in den Seniorenbegegnungs-stätten nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen eine persönliche Beratung, Weiterbildungsangebote in Kleingruppen (im Gebäude) oder sportliche Betätigung an freier Luft möglich. Tagesaktuelle Informationen können direkt bei den kommunalen Begegnungsstätten Ribnitzer Straße, Einbecker Straße, Warnitzer Bogen, Karlshorst und „Rusche 43“ erfragt werden. Änderungen der Angebote sowie der Öffnungszeiten können durch das aktuelle Pandemiegeschehen nicht ausgeschlossen werden.

 

Aktuell ist dazu der Nachweis eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 24 Stunden ist oder der Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, oder ein Genesungsattest, welches nicht älter als 6 Monate ist, erforderlich. Durch erprobte Hygienekonzepte gemäß der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und Kon-taktnachverfolgung ist der Besuch ein sicheres Erlebnis in gemütlicher Atmosphäre. Auch für digitale Sportangebote (Yoga, Tai-Chi, Tanz Work Out oder Line Dance) ist eine Anmeldung weiterhin möglich.

 

Die Öffnungen der Begegnungsstätten Judith-Auer und Sewanstr. müssen wegen der besonderen Lage innerhalb von Seniorenwohnheimen gesondert betrachtet werden. Eine Abstimmung mit den Geschäftsführern ist derzeit in Arbeit.

 

Weitere Öffnungsschritte sind von den Pandemievorgaben und Hygieneregelungen des Senats abhängig und erfolgen, sobald dies möglich ist.

 

 

 
 

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