Drucksache - DS/2143/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht unverzüglich alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, damit die Beauftragung zum Start des Schulbaus ausgelöst wird.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht Gespräche mit dem Land Berlin als Gesellschafter der HOWOGE mit dem Ziel aufzunehmen, die Geschosshöhe zur geplanten Wohnbebauung (Modulare Unterkünfte für Geflüchtete = MUF) in der Rheinpfalzallee 83 zu reduzieren.
Begründung: Das Schulgrundstück (im sog. hinteren Grundstücksteil) liegt bei der HOWOGE. Um mit dem Bau der Schule endlich beginnen zu können, braucht es eine Beauftragung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder der HOWOGE. Dies scheitert derzeit daran, dass der bezirkliche Schulträger bisher noch keine entsprechende Bedarfsanmeldung vorgenommen haben soll.
Dies ist besonders ärgerlich, da das Bezirksamt somit einen einstimmigen Beschluss der BVV vom 19.10.2017 konterkariert, aus dem hervorgeht, dass die Fläche als Standort für eine Schule, eine Kita sowie für eine Jugendfreizeiteinrichtung entwickelt werden soll.
Schulplätze sind insbesondere in Karlshorst knapp und alle sind sich einig, dass Schulplätze entstehen müssen, bevor neue Wohnungen gebaut werden. Dass ausgerechnet der bezirkliche Schulträger hier die notwendigen Zuarbeiten verzögert, ist nicht hinnehmbar.
Zum weiteren sollte nicht in Frage gestellt werden, dass auch in Karlshorst Unterkünfte für Geflüchtete geschaffen werden können und müssen. Das freie Wahlrecht auf eigene Wohnungen versus Leben in Gemeinschaftsunterkünften gilt für alle Menschen. Gleichzeitig müssen sich neue Gebäude in die Umgebung einpassen, um eine hohe Bereitschaft für die hinzuziehende Bevölkerung zu schaffen.
Auch wenn in der bisherigen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Anwohnenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer viergeschossigen Bebauung geweckt wurden, so sind diese jedoch keine hinreichende Rechtsgrundlage für eine Unwirksamkeit der bestehenden Baugenehmigung. Somit kann das Land Berlin allein als Gesellschafter, und damit vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen, die Mittel für eine umgebungsverträglichere Bebauung und somit weitere Bebauungen an anderen Standorten zur Verfügung stellen.
Weiterhin ist auf Grund der derzeit geringen Auslastung bestehender Unterkünfte für Geflüchtete und vieler weiterer bereits geplanter und genehmigter Wohnungsbauprojekte im Bezirk eine Realisierung des Vorhabens im vollen genehmigten Umstand nicht mehr zwingend erforderlich. Um weiteren jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten am Standort vorzubeugen, sollte eine akzeptanzfördernde Lösung zwischen Senat und Bezirk angestrebt werden.
Auch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales regt immer wieder an, Geflüchtete nicht isoliert, sondern inklusiv im gesamten Stadtgebiet unterzubringen.
Begründung der Dringlichkeit: Die ersten Bauteile für die MUF sind inzwischen angeliefert und mit dem Aufbau ist kurzfristig jederzeit zu rechnen. Das für die Schule bestimmte Grundstück ist noch völlig unberäumt. Daher ist unverzügliches Handeln des Bezirksamtes erforderlich, einerseits um endlich den Schulbau zu starten und andererseits eine Geschosshöhenreduzierung vor Fertigstellung zu verhandeln. |
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