Drucksache - DS/2119/VIII
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
für Schulstandorte im Rahmen von Bebauungsplänen unkompliziert und schnell Genehmigungen zu erteilen. Dafür sind alle Möglichkeiten der Beschleunigung des Verfahrens zu nutzen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Im Grundsatz hat neben den Wohnungsbauvorhaben die Errichtung von sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) absolute Priorität in der Bearbeitung im Stadtentwicklungsamt. Schulbauvorhaben werden in der Regel durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, bearbeitet. Nur in den Fällen, für die die HoWoGe für die Errichtung von Schulbauten beauftragt wird, ist der Bezirk die Genehmigungsbehörde (z.B. Allee der Kosmonauten). Folgende Bebauungspläne sind in Lichtenberg neben weiteren Planungszielen für die Errichtung von Schulbauvorhaben in Bearbeitung:
- Hohenschönhausen
B-Plan 11-107 Festgesetzt mit Verordnung vom 20. Juli 2021 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom 3. September 2021, S. 962). Mit diesem B-Plan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer dreizügigen Grundschule nördlich der Schleizer Straße geschaffen. Die Schule soll von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden. Derzeit läuft das Zustimmungsverfahren bei der zuständigen Senatsverwaltung.
B-Plan 11-132 Auf der Grundlage des Ergebnisses des in diesem Jahr durchgeführten offenen zweiphasigen Realisierungswettbewerbs sollen die Unterlagen für den nächsten Beteiligungsschritt (Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) erarbeitet werden. Mit dem B-Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die baulichen Erweiterungen der Grundschule und der ISS am Standort Sandinostraße 8/10 geschaffen werden. Die Schule soll von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden.
B-Plan 11-165 Die Behördenbeteiligung nach §4 Abs. 2 BauGB soll nach Möglichkeit Anfang 2022 durchgeführt werden. Mit dem B-Planverfahren sollen u. a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer dreizügigen Grundschule an der Wollenberger Straße geschaffen werden. Die kleine Schulgrundstücksgröße (8.000 m²) stellt eine Herausforderung dar, da dies zu hohen Herstellungskosten führt. Wer die Schule errichtet ist noch nicht geklärt.
- Lichtenberg – Nord
B-Plan 11-168 Das Verfahren zur Sicherung von Wohnungsbau und einer 3-zügigen Grundschule an der Hohenschönhauser Straße wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV SoWo, bearbeitet.
- Lichtenberg-Süd
B-Plan 11-47ba Der B-Plan für den Wohnungsbau und die Schule am Blockdammweg ist festgesetzt. Der Bau der Schule soll durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen.
B-Plan XVII-9-1 Aufgrund ergänzender Gutachten wird die erneute Behördenbeteiligung vorbereitet. Die Schule an der Hauptstraße soll durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden.
B-Plan 11-29 Neben dem geplanten Wohnungsbau soll die Gemeinschaftsschule Waldowallee voraussichtlich durch die HoWoGe errichtet werden.
B-Plan 11-160 Die Grundschule an der Rheinpfalzallee soll voraussichtlich von der HoWoGe errichtet werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB wird geprüft, sobald Bauplanungsunterlagen für die Schule vorgelegt werden.
Der provisorische Schulbau am Römerweg, westlich der HTW soll nach § 34 BauGB beurteilt und durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden.
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