Drucksache - DS/2119/VIII  

 
 
Betreff: Priorisieren von Schulbaugenehmigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
24.06.2021 
77. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
05.08.2021 
78. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
26.08.2021 
79. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.09.2021 
80. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
18.05.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Stellungnahme AS Schule und Sport PDF-Dokument
Dringl. BE ÖSM PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

r Schulstandorte im Rahmen von Bebauungsplänen unkompliziert und schnell Genehmigungen zu erteilen. Dafür sind alle Möglichkeiten der Beschleunigung des Verfahrens zu nutzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Grundsatz hat neben den Wohnungsbauvorhaben die Errichtung von sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) absolute Priorität in der Bearbeitung im Stadtentwicklungsamt.

Schulbauvorhaben werden in der Regel durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, bearbeitet. Nur in den Fällen, für die die HoWoGe für die Errichtung von Schulbauten beauftragt wird, ist der Bezirk die Genehmigungsbehörde (z.B. Allee der Kosmonauten).

Folgende Bebauungspläne sind in Lichtenberg neben weiteren Planungszielen für die Errichtung von Schulbauvorhaben in Bearbeitung:

 

-          Hohenschönhausen

 

B-Plan 11-107 

Festgesetzt mit Verordnung vom 20. Juli 2021 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom 3. September 2021, S. 962). Mit diesem B-Plan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer dreizügigen Grundschule nördlich der Schleizer Straße geschaffen. Die Schule soll von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden. Derzeit läuft das Zustimmungsverfahren bei der zuständigen Senatsverwaltung.

 

B-Plan 11-132

Auf der Grundlage des Ergebnisses des in diesem Jahr durchgeführten offenen zweiphasigen Realisierungswettbewerbs sollen die Unterlagen für den nächsten Beteiligungsschritt (Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) erarbeitet werden. Mit dem B-Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die baulichen Erweiterungen der Grundschule und der ISS am Standort Sandinostraße 8/10 geschaffen werden. Die Schule soll von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden.

 

B-Plan 11-165

Die Behördenbeteiligung nach §4 Abs. 2 BauGB soll nach Möglichkeit Anfang 2022 durchgeführt werden.

Mit dem B-Planverfahren sollen u. a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer dreizügigen Grundschule an der Wollenberger Straße geschaffen werden. Die kleine Schulgrundstücksgröße (8.000 m²) stellt eine Herausforderung dar, da dies zu hohen Herstellungskosten führt. Wer die Schule errichtet ist noch nicht geklärt.

 

-          Lichtenberg – Nord

 

B-Plan 11-168

Das Verfahren zur Sicherung von Wohnungsbau und einer 3-zügigen Grundschule an der Hohenschönhauser Straße wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV SoWo, bearbeitet.

 

-          Lichtenberg-Süd

 

 

B-Plan 11-47ba

Der B-Plan für den Wohnungsbau und die Schule am Blockdammweg ist festgesetzt. Der Bau der Schule soll durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen.

 

B-Plan XVII-9-1

Aufgrund ergänzender Gutachten wird die erneute Behördenbeteiligung vorbereitet. Die Schule an der Hauptstraße soll durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden.

 

B-Plan 11-29

Neben dem geplanten Wohnungsbau soll die Gemeinschaftsschule Waldowallee voraussichtlich durch die HoWoGe errichtet werden.

 

B-Plan 11-160

Die Grundschule an der Rheinpfalzallee soll voraussichtlich von der HoWoGe errichtet werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB wird geprüft, sobald Bauplanungsunterlagen für die Schule vorgelegt werden.

 

 

Der provisorische Schulbau am Römerweg, westlich der HTW soll nach § 34 BauGB beurteilt und durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden.

 

 

 
 

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