Drucksache - DS/2102/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-118 VE – öffentliche Auslegung; Arbeitstitel: Landsberger Allee 341/343
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      vorbehaltlich der Unterzeichnung des 2. Nachtrages zum unterzeichneten Durchführungsvertrag den vorhabenbezogenen Bebauungsplan-entwurf 11 - 118 VE für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343, Ferdinand-Schultze-Straße 1/31 und die westlich angrenzenden Flurstücke 579, 581, 583 und 585 sowie das südöstlich angrenzende Flurstück 614 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

 

c)   die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Der übliche Beschluss des Bezirksamtes zur öffentlichen Auslegung war im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Auswertung und zum Ergebnis der durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nicht, erfolgt da eine eingeschränkte erneute Behördenbeteiligung und die Unterzeichnung eines Nachtrages zum unterzeichneten Durchführungsvertrag als erforderlich angesehen wurden.

Aufgrund durchgeführter Abstimmungen mit einzelnen Behörden konnte bereits ein 1. Nachtrag mit Regelungen zum Artenschutz unterzeichnet werden. Ein 2. Nachtrag liegt derzeit den betroffenen Ämtern (SGA, UmNat) zur Mitzeichnung vor.

Die öffentliche Auslegung soll zeitnah starten. Gleichzeitig sollen betroffene Behörden abschließend eingeschränkt beteiligt werden.

Um weitere zeitliche Verzögerungen zu minimieren, ist dieser Beschluss erforderlich und vertretbar, da er unter dem Vorbehalt der Mitzeichnung gestellt wird.

 

 

 

 


Anlage 1

 

umlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-118 VE

 

für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343, Ferdinand-Schultze-Straße 1/31 und die westlich angrenzenden Flurstücke 579, 581, 583 und 585 sowie das südöstlich angrenzende Flurstück 614

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 ohne Maßstab

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Wohngebietes und

einer öffentlichen Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz)

 
 

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