Drucksache - DS/2093/VIII  

 
 
Betreff: Gleichwertige Finanzierung der Schulstationen und der Schulsozialarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
  stellv. BzBmin/BzStRin FamJugGes,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE JHA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

sich im Bezirk und bei der entsprechenden Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Sinne der Gleichbehandlung und der Qualitätssicherung für eine gleichwertige ausreichende Finanzierung sowohl der Schulstationen, als auch der Schulsozialarbeit im Landesprogramm einzusetzen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Schulbezogene Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind in den vergangenen Jahren stark angewachsen, zuletzt in den Jahren 2020 und 2021 durch eine erhebliche Ausweitung des Landesprogramms. Daneben gibt es von Schulen aus anderen Mitteln finanzierte Schulsozialarbeit sowie die aus dem Bezirkshaushalt in 4010/68466 finanzierten Schulstationen. Diese Elemente bilden gemeinsam die Berliner Struktur der Schulsozialarbeit.

 

Die bezirklichen Schulstationen (SST) wurden 2002 und 2006 an sechs Schulen mit besonderen Bedarfen an Unterstützung, Beratung und Betreuung für Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Die personelle Standardausstattung im Land Berlin für Schulstationen beträgt je eine Sozialarbeiter- und eine Erzieherstelle mit je 30 Wochenstunden.

 

Im Haushaltsjahr 2010 wurden die finanziellen Mittel für die bezirklichen SST um 20 % von 456 T€ auf 365 T€ reduziert. Diese Kürzung hatte zur Folge, dass präventive Angebote der SST in den Schulen reduziert wurden, da sich die Angebotsstunden der Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen entsprechend verringerten. Tarifliche Anpassungen bzw. die tarifliche Umstellung in die S-Tarifgruppen (2020) konnten die Träger der SST nicht umsetzen, da die finanziellen Mittel dafür nicht ausreichten. Dies hatte eine Personalfluktuation zur Folge, so dass die Personalkontinuität in einigen SST nicht mehr gewährleistet werden konnte. Das Anliegen der Drucksache wird deshalb vom Bezirksamt unterstützt.

 

Im Zuge der Gleichbehandlung und Qualitätssicherung sowie im Sinne einer gleichwertigen und adäquaten Finanzierung der Schulstationen hat die Veraltung des Jugendamts sich im Bezirksamt für eine verbesserte Finanzierung der Schulstationen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 eingesetzt, die im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2022/2023 berücksichtigt werden konnte. Für die Arbeit der bezirklichen Schulstationen sind im Haushaltsjahr 2022/2023 nunmehr insgesamt je 604 T€ (somit 100,6 T€ pro SST) geplant. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum HHJ 2021 um 175 T€, d.h. zuzüglich 29.166 € pro SST. Damit soll sichergestellt werden, dass die landesweite o.g. Standardausstattung für Schulstationen im Bezirk Lichtenberg wiederhergestellt wird und die Träger der SST Tarifanpassungen für ihr Personal vornehmen können. Mit der geplanten finanziellen Aufstockung können die präventiven Angebote an diesen sechs Schulen wieder gestärkt werden.

 

 
 

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