Drucksache - DS/2066/VIII  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben endlich ernst nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur und Bürgerbeteiligung mitberatend
28.04.2021 
45. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung erledigt   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
06.05.2021 
74. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
20.05.2021 
75. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stellungnahme AS Kultur  
BE ÖSM PDF-Dokument

 

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 2066/VIII in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Bauvorhaben nach § 34 BauGB für Wohnungen ab 10 WE oder für mehr als 10 Gewerbeeinheiten auf eine rechtzeitige Information (mindestens drei Monate vor Baubeginn) der anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner hinzuwirken. Hierzu soll jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob

  1. der Träger des Bauvorhabens sich freiwillig hierzu verpflichtet oder
  2. dem Träger des Bauvorhabens dieses bei der Baugenehmigung als Bedingung oder Auflage erteilt werden kann oder
  3. das Bezirksamt eigeninitiativ eine rechtzeitige Information gewährleisten kann.

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat am 20.05.2021 über die o.g. Drucksache beraten. Ihm lag eine zustimmende Stellungnahme zum Ursprungsantrag des Ausschusses für Kultur und Bürgerbeteiligung vor (9/2/0). Der Einreicher hatte im Ergebnis von Diskussionen im Vorfeld der Ausschusssitzung eine geänderte Fassung vorgelegt, die Gegenstand der Abstimmung war. Die Information der Anwohnerinnen und Anwohner über Bauvorhaben und Baumaßnahmen ist wiederholt nicht hinreichend und deshalb Gegenstand von Kritik gewesen. Eine Bürgerkommune Lichtenberg muss sich daran messen, wie die Menschen beteiligt werden. Gerade bei Bauvorhaben, welche unmittelbaren Einfluss auf die Nachbarschaft haben, ist die rechtzeitige Information und Einbeziehung der Anwohnerschaft unverzichtbar. Dafür sollten über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus Wege gesucht werden.

 

Text des Ursprungsantrags:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Bauvorhaben nach § 34 BauGB die anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner rechtzeitig (mindestens drei Monate vor Baubeginn) zu informieren und sich zur Diskussion zu stellen bzw. dem Träger des Bauvorhabens dieses bei der Baugenehmigung als Auflage zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 / 2 / 0

 
 

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