Drucksache - DS/2030/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-3ba - Einstellung; Arbeitstitel: Westlich Ferdinand-Schultze-Straße zwischen Landsberger Allee und Sollstedter Straße
Bebauungsplan XXII-3bb - Einstellung; Arbeitstitel: zwischen Ferdinand-Schultze-Straße und Hofheimer Straße/öffentlicher Parkanlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
04.03.2021 
70. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
25.03.2021 
71. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
Kenntnisnahme ÖSM PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-3ba für das Gelände westlich der Ferdinand-Schultze-Straße zwischen Landsberger Allee und Sollstedter Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 15.05.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

 Anlage 1: räumliche Geltungsbereiche

 

b)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-3bb für eine Teilfläche des Geländes zwischen Ferdinand-Schultze-Straße und Hofheimer Straße/öffentlicher Parkanlage im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 15.05.2012 zur Auf-stellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

 Anlage 1: räumliche Geltungsbereiche

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Siehe Anlage 2: Begründung zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren

 

 
 

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