Drucksache - DS/2015/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-107 - öffentliche Auslegung und erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange; Arbeitstitel: Nördlich Schleizer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
04.03.2021 
70. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
25.03.2021 
71. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3  
VzK - Anlage 4 PDF-Dokument
VzK - Anlage 5 PDF-Dokument
Kenntnisnahme ÖSM PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zur nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Auswertung der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-107

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b)   den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-107 vom 16. September 2020 für die Grundstücke  Schleizer Straße 65, 67, 75, nördlich Plauener Straße 81 C (Flurstücke 427 und 502) und Ferdinand-Schultze-Straße 55, 65 und 71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

Anlage 3: Abzeichnung des Bebauungsplanentwurfs als PDF-Datei

Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplanentwurf

 

c)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-107

 

Anlage 5: Entwurf der Rechtsverordnung

 

d)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans 11-107 bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.

 

e)   mit der Durchführung des Beschlusses zu d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

f)     die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Da durch den Entwurf des Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Abs. 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 AGBauGB.

 

 
 

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