Drucksache - DS/2015/VIII
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Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zur nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Auswertung der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-107
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
b) den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-107 vom 16. September 2020 für die Grundstücke Schleizer Straße 65, 67, 75, nördlich Plauener Straße 81 C (Flurstücke 427 und 502) und Ferdinand-Schultze-Straße 55, 65 und 71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
Anlage 3: Abzeichnung des Bebauungsplanentwurfs als PDF-Datei Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplanentwurf
c) den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-107
Anlage 5: Entwurf der Rechtsverordnung
d) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans 11-107 bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.
e) mit der Durchführung des Beschlusses zu d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
f) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Da durch den Entwurf des Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Abs. 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 AGBauGB.
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