Drucksache - DS/0417/V  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Geschäftsordnung/Eingaben und BeschwerdenGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.12.2002 
14. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung GO/Eingaben und Beschwerden PDF-Dokument

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

In der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin, beschlossen am 29. November 2001 mit den Änderungen vom 20. März 2002, werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

1.    In § 23 Abs. 1 wird Ziffer 12 gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Ziffern ändert sich entsprechend.

2.    § 30 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift lautet:
    “Einbringung und Behandlung von Mündlichen Anfragen (Aktuelle Fragestunde)

b) Vor Abs. 1 wird folgender neuer Absatz eingefügt:
“(1) Mündliche Anfragen soll in der Regel spätestens am Tag vor der Sitzung der BVV um 10.00 Uhr bei dem/der Vorsteher/-in eingereicht werden. Der/Die Vorsteher/-in entscheidet über die formelle Zulässigkeit der Mündlichen Anfragen und übergibt sie unverzüglich dem Bezirksamt.”

c) Der bisherige Absatz 1 wird Abs. 2 und erhält folgenden Wortlaut:
“Die Behandlung Mündlicher Anfragen (Aktuelle Fragestunde) in einer Sitzung der BVV soll den Zeitraum von 45 Minuten nicht überschreiten. Jeder/Jede Verordnete kann während der Aktuellen Fragestunde maximal zwei kurz und präzise formulierte Anfragen an das Bezirksamt richten.”

d) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden zu Abs. 3 und 4.

3.    Die Drucksachenordnung wird wie folgt geändert:
a) In Ziffer 1 wird Anstrich 8 (Mündliche Anfragen) gestrichen.
b) Ziffer 2.5. wird gestrichen.
c) Ziffer 9 wird wie folgt geändert:
    Die Überschrift lautet:
    “Anforderungen an Große und Kleine Anfragen”

Begründung:

Der Geschäftsordnungsausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 6. November und 4. Dezember mit einem Schreiben des Vorstehers beschäftigt, das ausgehend von der Praxis der BVV Anregungen zur Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung enthielt. Im Ergebnis entstand diese Beschlussempfehlung, die im Ausschuss einstimmig beschlossen wurde.

 

Zu Punkt 1:

Vorgeschlagen wird “Dringliche Drucksachen” als gesonderten Punkt der Tagesordnung der BVV zu streichen. Dringliche Beschlussempfehlungen, Anträge zur Beschlussfassung und Vorlagen sollen künftig im Rahmen des Tagesordnungspunktes “Beschlussempfehlungen der Ausschüsse”, “Anträge zur Beschlussfassung” bzw. “Vorlagen zur Beschlussfassung” behandelt werden.

 

Über § 23 Abs. 1 Satz 2 (“Von dieser Reihenfolge kann im Einzelfall auf Beschluss der BVV abgewichen werden”) ist es heute schon möglich, einzelne (besonders dringende bzw. wichtige) Drucksachen auf Antrag außerhalb der (Rahmen-)Tagesordnung, die die Geschäftsordnung vorschreibt, einzuordnen.

 

Zu Punkt 2 und 3:

Die vorgeschlagenen Änderungen haben klarstellenden Charakter. Bezweckt ist klare Vorgaben dafür zu formulieren, welche formellen Voraussetzungen eine Mündliche Anfrage in der BVV Lichtenberg von Berlin erfüllen muss. Nach der vorgeschlagenen Formulierung ist künftig eindeutig formuliert, dass ein Bezirksverordneter in einer BVV-Sitzung maximal zwei Fragen an das Bezirksamt richten darf (aus demselben Grunde wurden die “Mündlichen Anfragen” grundsätzlich aus der Drucksachenordnung gestrichen). Die Mündlichen Fragen müssen - wie bisher in der Drucksachenordnung auch schon formuliert - kurz und präzise formuliert sein, was Unterfragen ausdrücklich ausschließt.

 

 

 


 

 

 
 

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