Drucksache - DS/1987/VIII
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung der Zuweisung an den Bezirk für 2021 durch den Senat und aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung in der Tiefbauunterhaltung wie folgt einzusetzen:
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis März 2021 eine Liste von Maßnahmen vorzulegen.
Begründung: Der Bezirk hat im Doppelhaushalt 2020/21 jeweils eine Millionen Euro zusätzlich für die Tiefbauunterhaltung eingestellt. Schon diese sollten vorrangig für die Sanierung und Instandsetzung von Fußwegen und Radverkehrsanlagen eingesetzt werden. Mit der Erhöhung der Zuweisung erhält der Bezirk zusätzliche Mittel für die Tiefbauunterhaltung in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro. Ein klares Bekenntnis für die Zielsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes wird mit der geforderten finanziellen Schwerpunktsetzung gesehen.
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