Drucksache - DS/0415/V  

 
 
Betreff: Ausbau des Straßenzuges Blockdammweg, Sangeallee, Hönower Straße im Zuge des Neubaus der Blockdammwegbrücke
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt - Ende VI. WP.
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.12.2002 
14. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   
Stadtentwicklung Entscheidung
04.02.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
18.06.2003 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadtentwicklung PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Blockdammwegbrücke zu realisieren:

1. Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge (bis 7,5 t) im Straßenzug Blockdammweg (ab Ehrlichstraße) Sangeallee, Hönower Straße, so dass Schwerlastwagen-Verkehr ausgeschlossen wird;

2. Geschwindigkeitsbegrenzung im genannten Straßenzug auf 30 km/h;

3. optimale Absicherung der den genannten Straßenzug kreuzenden Schulwege;

4. Ausbau des Kreuzungsbereiches Sangeallee, Marksburgstraße, Dorotheastraße zu einem Kreisverkehr;

5. der BVV bis zum Juni 2003 über die Realisierungsmöglichkeiten der genannten Maßnahmen zu berichten.

Darüber hinaus sind die betroffenen Bürger frühzeitig zu informieren und die finanziellen Auswirkungen für Eigentümer der Anliegergrundstücke darzustellen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1.:

Die Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge von 7,5 t wird im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungspläne bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.

 

Zu 2., 3. und 4.:

Die Forderung dieser Punkte sind bereits in der BA-Vorlage 239/02 vom 19.11.02, die am 18.12.02 in der BVV zur Kenntnis genommen wurde, enthalten.

 

Zu 5.:

Eine abschließende Entscheidung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zur Aufrechterhaltung der Förderzusage liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.

 

Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung werden den Anliegern die Planungen mit den finanziellen Konsequenzen aus der Erschließungsbeitragserhebung nochmals dargestellt.

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                            Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen