Drucksache - DS/0415/V
Das Bezirksamt wurde ersucht, folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Blockdammwegbrücke zu realisieren: 1. Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge (bis 7,5 t) im Straßenzug Blockdammweg (ab Ehrlichstraße) Sangeallee, Hönower Straße, so dass Schwerlastwagen-Verkehr ausgeschlossen wird; 2. Geschwindigkeitsbegrenzung im genannten Straßenzug auf 30 km/h; 3. optimale Absicherung der den genannten Straßenzug kreuzenden Schulwege; 4. Ausbau des Kreuzungsbereiches Sangeallee, Marksburgstraße, Dorotheastraße zu einem Kreisverkehr; 5. der BVV bis zum Juni 2003 über die Realisierungsmöglichkeiten der genannten Maßnahmen zu berichten. Darüber hinaus sind die betroffenen Bürger frühzeitig zu informieren und die finanziellen Auswirkungen für Eigentümer der Anliegergrundstücke darzustellen.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Zu 1.: Die Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge von 7,5 t wird im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungspläne bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.
Zu 2., 3. und 4.: Die Forderung dieser Punkte sind bereits in der BA-Vorlage 239/02 vom 19.11.02, die am 18.12.02 in der BVV zur Kenntnis genommen wurde, enthalten.
Zu 5.: Eine abschließende Entscheidung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zur Aufrechterhaltung der Förderzusage liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.
Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung werden den Anliegern die Planungen mit den finanziellen Konsequenzen aus der Erschließungsbeitragserhebung nochmals dargestellt.
Berlin, den
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung
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