Drucksache - DS/1966/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-116 VE; Arbeitstitel: "Landsberger Allee 315/319"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK- Anlage 3  
VzK - Anlage 4 PDF-Dokument
VzK - Anlage 5 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den sich aus den Änderungen im Rahmen der ausgesetzten Rechtsprüfung gegebenen Hinweise der zuständigen Senatsverwaltung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf 11-116 VE vom 05.11.2018 mit Deckblatt vom 06.04.2020 für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einschließlich der Begründung gemäß § 9 Absatz 8 BauGB;

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Vermerk Stapl A5 vom 07.09.2020 – Umgang mit Hinweisblatt

Anlage 3: Abzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-116 VE als PDF- Datei mit Einarbeitung des Deckblatts vom 06.04.2020

Anlage 4: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 11-116 VE (Stand: 07.09.2020)

 

Das Original des Bebauungsplan-Entwurfs befindet sich zur Einsichtnahme im Fachbereich Stadt-planung.

 

 

b)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-116 VE;

 

Anlage 5: Entwurf der Rechtsverordnung

 

c)   den sich aus den Änderungen ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf 11-116 VE bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erneut anzuzeigen;

 

d)   mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Zu a)

Mit Schreiben vom 10.07.2020 per E-Mail hat die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. II C dem Fachbereich Stadtplanung das Ergebnis der Überprüfung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 11-116 VE „Landsberger Allee 315/319“ im Anzeigeverfahren gemäß § 6 Absatz 4 AGBauGB mitgeteilt. Um eine drohende Beanstandung abzuwenden, wurde mit Schreiben des Fachbereichs Stadtplanung vom 09.07.2019 per E-Mail der Empfehlung einer Fristaussetzung gefolgt. Aufgrund der Dauer der notwenigen Überarbeitungen wurde einvernehmlich mit der zuständigen Senatsverwaltung entschlossen, das Anzeigeverfahren erneut auszulösen. Die Überprüfung ergab 29 Hinweise, die entsprechend der Anlage 2 berücksichtigt wurden.

 

Den Hinweisen wurde umfassend gefolgt und ein Deckblatt sowie ein Nachtrag des Durchführungsvertrags zur aktualisierten Lärmbetrachtung erstellt. Da mit den Änderungen keine wesentlichen Änderungen in der Planung vorgenommen wurden sowie die Belange des Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung nicht berührt werden, konnte auf eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.

 

Zu c)

Da durch den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Absatz 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 AGBauGB. Die Rechtsverordnung ist durch Anlage 5 angepasst worden.

 

 
 

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