Drucksache - DS/1944/VIII  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts für das Sanierungs- und Fördergebiet "Nachhaltige Erneuerung" Frankfurter Allee Nord 2019/2020 und 2. Fortschreibung des Sanierungsrahmenplans für die drei Sanierungsbereiche im Förder- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)      die Abwägung des Beteiligungsverfahrens mit den Bürgern sowie mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzept für das Sanierungs- und Fördergebiet „Nachhaltige Erneuerung“ Frankfurter Allee Nord 2019 / 2020;

b)      das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Förder- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord mit Planungsstand 2019 / 2020;

c)      die 2. Fortschreibung des Sanierungsrahmenplans für die drei Sanierungsbereiche im Förder- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord mit dem Planungsstand Oktober 2020;

d)      mit der Durchführung dieses Beschlusses das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, zu beauftragen.

 

Begründung:

 

In der 12. Rechtsverordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten wurde für die Durchführung des Stadterneuerungsprozesses im Gebiet Frankfurter Allee Nord ein zeitlicher Rahmen von zehn Jahren vorgegeben, der am 31. März 2021 endet. Da nicht alle Sanierungsziele innerhalb dieses Zeitraums erreicht werden können, ist eine Verlängerung der Durchführungsperiode um fünf Jahre erforderlich.

Die Fortschreibung des ISEK soll als Grundlage für die Beurteilung einer Verlängerung des Sanierungsgebiets und der Förderkulisse „Nachhaltige Erneuerung“ (bisher Programm Stadtumbau Ost) dienen und den Rahmen für die Entwicklung der kommenden Jahre definieren

 

Anlage 1: Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Frankfurter Allee Nord 2019 / 2020“ mit dem Ergebnis der Abwägung des Beteiligungsverfahrens mit den Bürgern sowie mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Stand 10/2020

Anlage 2: Rahmenplan für die drei Sanierungsbereiche des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Frankfurter Allee Nord in zeichnerischer Darstellung, Stand 10/2020

Anlage 3: Begründung zur Konkretisierung und Fortschreibung der Sanierungsziele für den Block 40 „Campus für Demokratie“, Stand September 2020

 

 

 
 

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