Drucksache - DS/1923/VIII  

 
 
Betreff: Sicherer Fahrradverkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in Verbindung zu setzen, um an Kreuzungen bzw. im Verlauf von Abbiegespuren von Straßenbahnen die Schienen fahrradsicher zu gestalten. Hierfür ist beispielsweise der Einsatz von Gummiprofilen zu prüfen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem Anliegen der BVV an die SenUVK und die BVG gewandt. Die Rückmeldung der SenUVK steht noch aus, jedoch liegt die Antwort der BVG seit dem 3. Mai 2021 vor und lautet wie folgt:

 

„Der versuchsweise Einsatz von Gummiprofilen in Rillenschienen im Berliner Straßenbahnnetz hat sich bislang nicht bewährt.

Die am Markt offerierten Systeme konnten bisher hinsichtlich Langlebigkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Instandhaltung in keiner Form überzeugen.

Besonders hinsichtlich der Langlebigkeit können die bekannten Systeme der großen Belastung, die durch die hohe Taktdichte in Berlin gefordert ist, nicht standhalten.

Die BVG wird dahingehende Neuentwicklungen jedoch weiterhin beobachten und Kontakt mit den Herstellern pflegen.

Bis endgültig umsetzbare Lösungen vorliegen, werden die schon seit 2002 geltenden trassierungstechnischen und mit der TAB abgestimmten Regelungen, Überwege für Radverkehrsteilnehmer über die Rillenschienengleise der BVG-Straßenbahn mit Winkel größer 45°, sofern örtlich möglich, vorzusehen, weiterhin voll umgesetzt.“

 

Sofern es weitere, mitteilungsfähige Erkenntnisse gibt, wird die BVV unaufgefordert informiert.

 

 

 
 

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