Drucksache - DS/1849/VIII
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht einen Fonds einzurichten, um die Vermittlung von ersten Schwimmfertigkeiten in Kitas zu finanzieren. Die Lichtenberger Kitas sollen einfach und unbürokratisch Mittel aus diesem Fonds abrufen können, um Schwimmfertigkeiten bei Kindern schon im Kitaalter zu vermitteln.
Die Auswirkungen der Pandemie sind hierbei hinsichtlich der Schwimmhallenkapazitäten zu berücksichtigen und die Priorität des Schulschwimmens bleibt dabei unberührt. Auch bleibt zu prüfen, inwieweit der Fonds bereits im kommenden Jahr sinnvoll eingeführt werden kann.
In den Haushaltsberatungen 2022/23 ist der Fonds spätestens zur Verfügung zu stellen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die vorliegende Drucksache bezieht sich – wie schon die Drucksache 1008/VIII – auf das Schwimmen lernen als zusätzliches Angebot in Lichtenberger Kitas und dabei ausdrücklich auf den Aspekt der Finanzierung solcher Angebote, die im Zwischenbericht zur Drucksache 1008/VIII als ein wesentliches Hemmnis benannt wurde.
Hierzu wird zunächst eine Kostenschätzung vorgenommen, bevor konkret auf das Anliegen der Drucksache eingegangen wird, die Finanzierung über einen Fonds abzuwickeln:
Der Gesamtbetrag, der notwendig erscheint, damit alle Kinder, die sich in Betreuung einer Kindertagesstätte befinden und im Einschulungsjahrgang Schwimmen erlernen können, wurde mit 700.500 € jährlich ermittelt. In dieser Summe sind Kurskosten, Personalbedarf zur Begleitung und Eintrittsgelder enthalten. Fahrkosten wurden noch nicht berücksichtigt. Berechnungsgrundlage sind ca. 3.000 Kinder eines Jahrgangs.
Kostenermittlung im Einzelnen:
570.000 €
22.500 € ohne Berücksichtigung von Sonderbedarfen z.B. für Kinder mit erweitertem Förderbedarf
108.000 €
Daraus ergeben sich geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 700.500 € pro Jahr, die zur Umsetzung des Vorhabens in einer künftigen Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen wären. Dies ist eine idealisierte Kalkulation unter der Annahme, dass jede Kita oder mehrere Kitas zusammen komplette Schwimmkurse füllt, die Hallenzeiten exakt zu den Betreuungszeiten nach Gutschein passen, die erforderliche Bildung altersspezifischer Gruppen ohne Personalmehraufwand erfolgt usw. usf.
Anmerkung: Der Träger Medi Sport Verein e.V. hat bei der Eröffnung der Erweiterung seiner Kindertagesstätte Herbert-Tschäpe-Str. 2 im September 2020 erneut auf seine Idee einer Lern-Schwimmhalle auf dem vorhandenen Grundstück hingewiesen. Eine solche Lernschwimmhalle würde für weitere Kitas zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die benötigte Summe für die Errichtung der Lernschwimmhalle wurde vom Träger mit ca. 700.000 € beziffert.
Zur Umsetzung in einem Fonds: Die Drucksache sieht vor, dass die benötigten Finanzmittel „einfach und unbürokratisch“ aus diesem Fonds für Kitaträger zur Verfügung gestellt werden, um zumindest die Schwellen, die sich seitens der Kitaträger aus der Finanzierung solche Angebote ergeben würden, abzubauen. Im Ergebnis einer haushaltsrechtlichen Prüfung ergibt sich jedoch, dass eine unbürokratische Ausreichung aus dem angedachten Fonds durch den Bezirk nicht zulässig ist. Dem stehen die Landeshaushaltsordnung und notwendige Bedarfsprüfungen entgegen.
Zunächst ist Kita-rechtlich darauf hinzuweisen, dass die landesrechtlichen Regelungen in der Rahmenvereinbarung zur Leistungssicherstellung und Finanzierung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege (RVTaG) zu der Bewertung führen, dass Angebote wie das Schwimmen als freiwilliges Zusatzangebot zu bewerten sind, die von den Eltern selbst durch Zusatzbeiträge finanziert werden müssen. Darauf hat die AG § 78 SGB VIII „Kindertagesbetreuung“ in der Beantwortung zur Drucksache 1008/VIII hingewiesen.
Haushaltsrechtlich muss beachtet werden, dass die kamerale Haushaltsführung der Berliner Bezirke darauf angelegt ist, für geplante Ausgaben entsprechende Veranschlagungen titelkonkret zu planen und aus diesen Titeln Ausgaben zu leisten. Nach § 7 LHO muss zunächst geprüft werden, ob eine Aufgabe durchgeführt werden muss und ob sie durch eine staatliche Stelle durchgeführt werden muss (Bedarfsprüfung). Hier ergibt sich die Frage, wie das von der Drucksache gewünschte Vorhaben in Relation zur staatlichen Aufgabe des Schulschwimmens im Rahmen des Unterrichts der Grundschulen zu bewerten ist. Demzufolge besteht eine Finanzierung bereits im Bereich der Grundschulen. Die Bewertung des Schwimmenlernens als staatliche Aufgabe wird nach den bisherigen landesrechtlichen Regelungen für den Bereich der Grundschule bejaht, für den Bereich der Kita hingegen verneint. Daraus ergibt sich, dass für die weitere Prüfung die Senatsebene einbezogen werden muss.
Darüber hinaus entsteht für geleistete kamerale Ausgaben nur dann ein Budget für das übernächste Haushaltsjahr, wenn die Ausgabe in der Kosten- und Leistungsrechnung einem Produkt zugeordnet werden kann und zu entsprechenden Mengen führt. Andernfalls müsste die Ausgabe dauerhaft ohne Re-Budgetierung aus der Globalsumme des Bezirks finanziert werden.
Selbst wenn ein entsprechender Haushaltstitel über die Senatsverwaltung für Finanzen eingerichtet und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung mit den notwendigen Mitteln ausgestattet würde, wäre ein unbürokratisches Ausreichen von Finanzmitteln per Rechnungslegung mit weiteren Risiken behaftet:
- Benachteiligung von Kindern, die keine Kita besuchen - Benachteiligung von Lichtenberger Kindern, die eine Kita in einem anderen Bezirk besuchen (insgesamt derzeit 1.836 Kinder) - Revisionssichere Überprüfung der Ausgabenbestandteile bei der Rechnungslegung - Eine pauschale Zuwendung von Finanzmitteln an Kitaträger für die Umsetzung des Anliegens ist ebenfalls unzulässig. Die Umsetzung der Drucksache steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 sowie einer haushaltsrechtlich zulässigen und gleichzeitig pragmatisch einfachen Realisierung. |
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